Protokoll der Verkehrsingenieurskonferenz aus dem Jahr 2011 zu Anordnung VZ315

Das Protokoll der Verkehrsingenieurskonferenz aus dem Jahr 2011, worin die Anordnung von VZ315 für Kommunalverwaltungen besprochen wurde.

Hintergrund: In meiner Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf beruft sich Frau Elsiepen aus dem Dezernat 25 auf dieses Protokoll. Zitat: "Die von Ihnen zitierte Aussage stammt aus einer Niederschrift der Verkehrsingenieurbesprechung aus dem Jahr 2011. Diese Besprechung findet zwischen den Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium statt. Die Niederschriften haben Erlass-Charakter."

Da ich nicht wissentlich aus dieser Niederschrift zitiert habe, möchte ich mir dieses Protokoll gerne ansehen. Was genau in diesem Erlass-ähnlichem Protokoll steht ist meiner Ansicht nach für das öffentliche Verständnis über die Verteilung öffentlicher Fläche von Bedeutung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Robin Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Robin Schmidt
Betreff
Protokoll der Verkehrsingenieurskonferenz aus dem Jahr 2011 zu Anordnung VZ315 [#306041]
Datum
15. April 2024 08:42
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der Verkehrsingenieurskonferenz aus dem Jahr 2011, worin die Anordnung von VZ315 für Kommunalverwaltungen besprochen wurde. Hintergrund: In meiner Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf beruft sich Frau Elsiepen aus dem Dezernat 25 auf dieses Protokoll. Zitat: "Die von Ihnen zitierte Aussage stammt aus einer Niederschrift der Verkehrsingenieurbesprechung aus dem Jahr 2011. Diese Besprechung findet zwischen den Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium statt. Die Niederschriften haben Erlass-Charakter." Da ich nicht wissentlich aus dieser Niederschrift zitiert habe, möchte ich mir dieses Protokoll gerne ansehen. Was genau in diesem Erlass-ähnlichem Protokoll steht ist meiner Ansicht nach für das öffentliche Verständnis über die Verteilung öffentlicher Fläche von Bedeutung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Schmidt Anfragenr: 306041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306041/
Mit freundlichen Grüßen Robin Schmidt

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