Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim

Alle Protokolle der je zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim [#286741]
Datum
23. August 2023 15:17
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle der je zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286741/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim [#286741]
Datum
23. Oktober 2023 17:00
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim“ vom 23.08.2023 (#286741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 23.08.2023 stellen Sie einen Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ge-Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Mülheim [#286741]
Datum
27. Oktober 2023 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 23.08.2023 stellen Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und bitten um die Zusendung aller Protokolle der je zwei letzten Verkehrsschauen zur Bergisch-Gladbacher-Straße im Bezirk Köln-Mülheim. Nach erster Sichtung des vorhandenen Datenmaterials möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung der von Ihnen gewünschten Auskunft mit einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, insbesondere, da zusätzlich gemäß § 10 Abs. 2 IFG NRW Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen. Dabei entstehen Kosten, die wir Ihnen nach dem Gebührentarif zur allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) in Rechnung stellen werden. Nach dem Gebührentarif 1.3.3 können wir in diesem Fall eine Gebühr von 10 Euro bis 1000 Euro erheben. Die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren beträgt für Beschäftigte der Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst 70 Euro je Stunde (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales -56-26.08.09 – vom 17.04.2018). Die voraussichtliche Höhe der anfallenden Kosten für diesen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand kann zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden und könnte durchaus den maximal anzusetzenden Höchstbetrag erreichen. Begründung: Bei der Bergisch Gladbacher Straße liegt ein umfangreicher 10-jähriger Aktenbestand in nicht digitaler Form vor. Alleine der Zeitraum Dezember 2021 bis Dezember 2022 umfasst eine gesamte Akte. Um die von Ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen, müsste dieser Aktenbestand komplett händisch durchgesehen und die Dokumente entsprechend § 9 IFG NRW zum Schutz personenbezogener Daten bearbeitet werden. Hierdurch entsteht ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand, der nur geschätzt werden kann. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die voraussichtlichen Kosten anerkennen. Sobald uns Ihre Antwort vorliegt, wird Ihr Antrag bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen