Protokoll des Bemusterungsverfahrens der temporären Bahnsteigerhöhungen

Anfrage an: Stadt Jena

Im Rahmen der Mängelmeldung "#11342-2023 ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)" wurde mir mitgeteilt, dass die aktuell an vielen Haltestellen angebrachten temporären Bahnsteigerhöhungen während der Projektierungsphase in einem Treffen mit Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderung an einer Beispielhaltestelle bemustert wurden. Hierbei wurde angeblich festgestellt werden, dass die Rampe gut nutzbar ist und keine Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen darstellt.

Hierzu erbitte ich folgende Informationen:
- An welcher Beispielhaltestelle wurde die Bemusterung durchgeführt?
- Wurde die Bemusterung Protokolliert? Wenn ja erbitte ich das Protokoll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Mängelmeldung &…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll des Bemusterungsverfahrens der temporären Bahnsteigerhöhungen [#282735]
Datum
29. Juni 2023 13:58
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Mängelmeldung "#11342-2023 ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)" wurde mir mitgeteilt, dass die aktuell an vielen Haltestellen angebrachten temporären Bahnsteigerhöhungen während der Projektierungsphase in einem Treffen mit Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderung an einer Beispielhaltestelle bemustert wurden. Hierbei wurde angeblich festgestellt werden, dass die Rampe gut nutzbar ist und keine Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen darstellt. Hierzu erbitte ich folgende Informationen: - An welcher Beispielhaltestelle wurde die Bemusterung durchgeführt? - Wurde die Bemusterung Protokolliert? Wenn ja erbitte ich das Protokoll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend sende ich Ihnen Informationen zu Ihrer Anfrage. * Zweck…
Von
Stadt Jena
Betreff
AW: Protokoll des Bemusterungsverfahrens der temporären Bahnsteigerhöhungen [#282735]
Datum
5. Juli 2023 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend sende ich Ihnen Informationen zu Ihrer Anfrage. * Zwecks des Erreichens einer vollständigen Barrierefreiheit müssen die Haltestellen so umgebaut werden, dass zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugeinstieg max. 5 cm Abstand in der Höhe und im seitlichen Abstand vorhanden sind. * Der dafür nötige Umbau der Haltestellen ist jedoch nicht ad hoc möglich. Um trotzdem dieses zügig zu erreichen, wurden die temporären Bahnsteigerhöhungen als Zwischenlösung entwickelt. Eine Neuerfindung ist dieses nicht, so gibt es diese z. B. auch in München. * Bei der Entwicklung dieser Rampen wurde der Beirat für Menschen mit Behinderung, AG "Barrierefreies Jena, Wohnen und Verkehrssicherheit" eingebunden. * Am 27.4.2022 gab es ein erstes Treffen zwischen dem Planungsbüro, dem Jenaer Nahverkehr und dem Beirat. Bei diesem Treffen wurde ein Vororttermin vereinbart. * Dieser Vororttermin fand am 17.5.2022 an der Haltstelle Sparkassenarena statt. Bei diesem Vororttermin wurde ein Musterstück der Bahnsteigerhöhung an die Bahnsteigkante angelegt. Es waren dabei wieder Vertreter der AG, des Planers und seitens des Jenaer Nahverkehrs beteiligt. * Im Ergebnis dieses Vororttermins gab es ein von der AG "Barrierefreies Jena, Wohnen und Verkehrssicherheit" erstelltes Schreiben, welches die Nutzbarkeit bescheinigt. Auch wird in diesem Schreiben bescheinigt, dass diese Erhöhung keine Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen darstellt. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie hierzu Fragen haben. Sehr gern biete ich Ihnen auch an, dass wir uns zwecks weiteren Austauschs beim Jenaer Nahverkehr direkt treffen. Freundliche Grüße