Protokoll des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 30.01.2019

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Am 30.1.2019 fand im Sportausschuss des Deutschen Bundestages eine nichtöffentliche Sitzung zum Thema: „Streit um Doping-Opferhilfe“ statt.

Ich bitte um folgende Punkte:

1. Bitte senden Sie mir das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Sportausschusses vom 30.01.2019 in der Sache Doping-Opfer-Hilfe-Verein zu.

2. Laut Bericht des Deutschlandfunks vom 30.1.2019 (Sind die DDR-Dopingopferzahlen des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins DOH zu hoch? Kritiker des Hilfsfonds fordern im Sportausschuss des Bundestags eine wissenschaftliche Studie.) forderten die Kritiker eine wissenschaftliche Studie über die Trittbrettfahrervorwürfe im Zusammenhang mit den Entschädigungen nach den beiden Doping-Opferhilfegesetzen.
https://www.deutschlandfunk.de/dopingopfer-schluss-mit-der-opfer-politik-100.html

Frage: Wurde diese geforderte wissenschaftliche Studie durchgeführt?
Wenn ja, kann ich von dieser Studie eine Abschrift bekommen?
Was hat diese Studie gekostet?
Welche Maßnahmen wurden vom Bundestag in die Wege geleitet?

Wenn nein, was sind die Gründe, warum eine wissenschaftliche Studie, zu diesem Trittbrettfahrervorwurf, nicht durchgeführt wurde?
Schließlich geht es um ca. 20 Millionen Euro Steuergelder.

3. Wird der jetzige Sportausschuss des Deutschen Bundestages, eine wissenschaftliche Studie in die Wege leiten?
Wenn ja, wurden bereits, oder werden demnächst Aktivitäten unternommen, damit zum Schutz der Menschen, die diese Entschädigung zu Recht erhalten haben, vom Verdacht des „Trittbrettfahrers“ befreit werden können.
Wenn nein, was sind die Gründe, dass auch der neue Sportausschuss das Thema „Trittbrettfahrer“ im Zusammenhang mit den beiden Doping Opferhilfegesetzen nicht angehen will?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 30.1.2019 fand…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Johann Weber
Betreff
Protokoll des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 30.01.2019 [#256554]
Datum
7. August 2022 10:44
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 30.1.2019 fand im Sportausschuss des Deutschen Bundestages eine nichtöffentliche Sitzung zum Thema: „Streit um Doping-Opferhilfe“ statt. Ich bitte um folgende Punkte: 1. Bitte senden Sie mir das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Sportausschusses vom 30.01.2019 in der Sache Doping-Opfer-Hilfe-Verein zu. 2. Laut Bericht des Deutschlandfunks vom 30.1.2019 (Sind die DDR-Dopingopferzahlen des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins DOH zu hoch? Kritiker des Hilfsfonds fordern im Sportausschuss des Bundestags eine wissenschaftliche Studie.) forderten die Kritiker eine wissenschaftliche Studie über die Trittbrettfahrervorwürfe im Zusammenhang mit den Entschädigungen nach den beiden Doping-Opferhilfegesetzen. https://www.deutschlandfunk.de/dopingopfer-schluss-mit-der-opfer-politik-100.html Frage: Wurde diese geforderte wissenschaftliche Studie durchgeführt? Wenn ja, kann ich von dieser Studie eine Abschrift bekommen? Was hat diese Studie gekostet? Welche Maßnahmen wurden vom Bundestag in die Wege geleitet? Wenn nein, was sind die Gründe, warum eine wissenschaftliche Studie, zu diesem Trittbrettfahrervorwurf, nicht durchgeführt wurde? Schließlich geht es um ca. 20 Millionen Euro Steuergelder. 3. Wird der jetzige Sportausschuss des Deutschen Bundestages, eine wissenschaftliche Studie in die Wege leiten? Wenn ja, wurden bereits, oder werden demnächst Aktivitäten unternommen, damit zum Schutz der Menschen, die diese Entschädigung zu Recht erhalten haben, vom Verdacht des „Trittbrettfahrers“ befreit werden können. Wenn nein, was sind die Gründe, dass auch der neue Sportausschuss das Thema „Trittbrettfahrer“ im Zusammenhang mit den beiden Doping Opferhilfegesetzen nicht angehen will?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 256554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256554/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber

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