Protokoll mündliche Verhandlung zur A 20 (Az 9 A 7.21) vom 04.05.2022

das Protokoll der mündlichen Verhandlung in dem Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des ersten Bauabschnitts der A 20 (Az. 9 A 7.21)

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Protokoll der…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Protokoll mündliche Verhandlung zur A 20 (Az 9 A 7.21) vom 04.05.2022 [#263385]
Datum
16. November 2022 12:08
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der mündlichen Verhandlung in dem Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des ersten Bauabschnitts der A 20 (Az. 9 A 7.21) Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263385/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundesverwaltungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2022, mit der Sie um Herausg…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Protokoll mündliche Verhandlung zur A 20 (Az 9 A 7.21) vom 04.05.2022 [#263385]
Datum
22. November 2022 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2022, mit der Sie um Herausgabe des Protokolls der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren BVerwG 9 A 7.21 bitten. Sie stützen sich auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Aus diesen Gesetzen ergibt sich lediglich ein Anspruch auf Behördeninformationen, nicht jedoch auf Informationen, die der Rechtsprechung zuzuordnen sind. Protokolle über mündliche Gerichtsverhandlungen sind der Rechtsprechung zuzuordnen. Ich bedaure, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit nicht behilflich sein kann. Sollten Sie sich noch einmal für ein konkretes Verfahren interessieren, können Sie gerne an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht sind in der Regel öffentlich. Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Auf unserer Webseite finden Sie dazu weitere Informationen unter dem Reiter "Kontakt" und "Gebäude - Besichtigung". Mit freundlichen Grüßen