Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern

In dem Beitrag des ARD Magazins FAKT (http://www.mdr.de/fakt/radar100.html) ist die Rede von einem Kurzprotokoll von Messungen an Röntenstörstrahlern.

Es trägt den Titel: "Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern - Kurzprotokoll"
Datum der Messungen: 20/21.3.2002
Ort: LwWerft 51

Hiermit wird um Übersendung gebeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem Beitrag d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern [#5968]
Datum
18. März 2014 22:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Beitrag des ARD Magazins FAKT (http://www.mdr.de/fakt/radar100.html) ist die Rede von einem Kurzprotokoll von Messungen an Röntenstörstrahlern. Es trägt den Titel: "Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern - Kurzprotokoll" Datum der Messungen: 20/21.3.2002 Ort: LwWerft 51 Hiermit wird um Übersendung gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für die weitere B…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern
Datum
25. März 2014 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 18. März 2014 bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als Telekommunikationsanbieter für eine E-Mail-Adresse angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage um Übermittlung Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Hohnschild Bundesministerium der Verteidigung Referat P III 3 Fontainengraben 150, 53123 Bonn (Postfach 1328, 53003 Bonn) Tel.: +49(0)228-99-24-3616 Fax:+49(0)228-99-24-3433 EMail: <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Frau Dr. H., Danke für die Zwischennachricht. anbei finden Sie meine Postanschrift. Mit freundlich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern [#5968]
Datum
25. März 2014 16:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Frau Dr. H., Danke für die Zwischennachricht. anbei finden Sie meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
17. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Rön…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern [#5968]
Datum
23. April 2014 10:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Protokoll zu Strahlenschutzprüfung an Röntgenstörstrahlern " vom 18.03.2014 (#5968) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>