Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf der Radwegbenutzungspflicht basiert [Bezirk Kalk]

Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf Radwegbenutzungspflicht basiert für folgenden Abschnitt des Radweges in Köln-Merheim an der Olpener Straße zwischen A3/A4 und Hans-Schulten-Str. / Auffahrt L286n.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben zweifle ich die Gefahrenlage an.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf der Radwegbenutzungspflicht basiert [Bezirk Kalk] [#154594]
Datum
8. Juli 2019 11:58
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf Radwegbenutzungspflicht basiert für folgenden Abschnitt des Radweges in Köln-Merheim an der Olpener Straße zwischen A3/A4 und Hans-Schulten-Str. / Auffahrt L286n. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben zweifle ich die Gefahrenlage an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Juli 2019 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Fahrradbeauftragten der Stadt Köln im Amt für Straßen und Verke…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf der Radwegbenutzungspflicht basiert [Bezirk Kalk] [#154594]
Datum
12. Juli 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Fahrradbeauftragten der Stadt Köln im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen. Aktuelle Gefahrenpunkte, Baustellensituationen, Grünschnittangelegenheiten, Verschmutzungen, Meldungen von Schrotträdern, Hinweise zu Ampelsteuerungen und dergleichen werden unmittelbar an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Anregungen und Hinweise, die planerischen Handlungsbedarf nach sich ziehen oder größere bauliche Aktivitäten erfordern, nehmen wir gerne entgegen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank für Ihre Geduld! Hinweise und Anregungen werden aber in das Arbeitsprogramm aufgenommen und bei zukünftig anstehenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Fahrbahnsanierungen oder Umplanungen nach Möglichkeit berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
10. August 2019 09:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf der …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
AW: WG: Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf der Radwegbenutzungspflicht basiert [Bezirk Kalk] [#154594]
Datum
10. August 2019 09:47
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Prüfung der Gefahrenlage, auf der Radwegbenutzungspflicht basiert [Bezirk Kalk]“ vom 08.07.2019 (#154594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>