Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA

Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.

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  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Proto…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#229319]
Datum
25. September 2021 01:12
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229319/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Thüringen
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.09.2021. Der Anwendungsbereich …
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
AW: Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#229319]
Datum
28. September 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.09.2021. Der Anwendungsbereich des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) vom 10. Oktober 2019 ist gemäß § 2 Abs. 1 ThürTG für eine Behörde wie das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) nur eröffnet, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und die von Ihnen begehrten Informationen tatsächlich vorliegen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 1 Abs. 1 ThürTG). Sie begehren Zugang zu Informationen, die vom Landeskriminalamt Thüringen im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben nicht explizit erhoben werden. Vielmehr handelt es sich um ein Tagungsprotokoll des BKA aus dem Jahre 2008. Insoweit können wir Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das BKA zu wenden. Gegen die Ablehnung Ihres Antrages steht Ihnen nach § 17 ThürTG die Möglichkeit offen, sich an den Thüringer Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Häßlerstr. 8, 99096 Erfurt, zu wenden. Die Bestimmungen über den gerichtlichen Rechtsschutz bleiben davon unberührt. Im Auftrag mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Datenschutzbeauftragter –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– LANDESKRIMINALAMT THÜRINGEN [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] , [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]]
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Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die schnelle Antwort! In Ihrem Antwort geben Sie an, dass bei …
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#229319]
Datum
28. September 2021 21:25
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die schnelle Antwort! In Ihrem Antwort geben Sie an, dass bei meinem Antrag der Anwendungsbereich des ThürG nicht eröffnet sei. Grund hierfür sei, dass gemäß § 2 Abs. 1 ThürG der Anwendungsbereich für Behörden nur insoweit eröffnet sei, wie sie öffentliche-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen würden. Entgegen Ihrer Auffassung ist der Anwendungsbereich des ThürTG eröffnet. Die Teilnahme an einer solchen Tagung ist regelmäßig dazu gedacht, sich mit anderen Behörden über deren Verwaltungshandeln abzustimmen, das eigene Verwaltungshandeln vorzutragen und letztendlich auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen das eigene Verwaltungshandeln anzupassen. Wie bereits aus dem Titel des Dokuments ersichtlich ist, wurde in der Tagung der Arbeitsgruppe die Themen Waffenrecht und Waffentechnik behandelt. Das Waffenrecht ist mehrheitlich verwaltungsrechtlich geprägt, die Umsetzung ist eine klassische öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe die durch die Länder nach Art. 83 GG vorgenommen wird. Nichts anderes gilt für den Bereich der Waffentechnik. Der Austausch der beteiligten Behörden kann nur dazu dienen, die dazu gewonnen Erkenntnisse auszutauschen und diese beispielsweise im Rahmen von anstehenden Beschaffungsmaßnahmen anzuwenden. Auch das ist eine klassische öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe. Letztendlich führen Sie zudem aus, dass die begehrten Informationen zum Rahmen der Verwaltungsaufgaben des LKA Thüringen gehören, auch wenn diese dabei nicht explizit erhoben würden. Weiterhin verweisen Sie ohne nähere Ausführungen auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V. § 3 Nr. 1 Abs. 1 ThürTG. Unzweifelhaft handelt es sich bei dem Dokument um amtliche Informationen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. ThürTG. Ihr Verweis auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 ThürTG ist mir jedoch nicht verständlich. Die vorgenannte Vorschrift verweist auf § 2 Abs. 2 ThürTG. Dass der Anwendungsbereich eröffnet ist, habe ich oben bereits dargelegt. Ich bitte um einen Hinweis, ob Sie damit zum Ausdruck bringen wollten, dass das Dokument bei Ihnen nicht mehr vorliegt. Weiterhin verweisen Sie darauf, dass das Dokument nicht explizit im Rahmen der Verwaltungsaufgaben des LKA Thüringen erhoben würde. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. ThürTG kommt es nicht darauf an, ob die Informationen "explizit erhoben" wurden, sondern ob sie der amtlichen Stelle vorliegt. Für Ihren Hinweis, mich an das BKA zu wenden, danke ich Ihnen. Dort liegen die begehrten Informationen aber nicht mehr vor. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, ob Sie den Zugang nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz geprüft haben. Insbesondere im Bereich der Waffentechnik können Umweltinformationen vorliegen (beispielsweise Bleigehalte in Munition, Umweltschädlichkeit verwendeter Reinigungsmittel). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229319/

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Landeskriminalamt Thüringen
Protokoll zur Tagung der AG Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA Sehr Antragsteller/in hiermit bestäti…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
Protokoll zur Tagung der AG Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA
Datum
8. Oktober 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 29.09.2021. Vielen Dank für die mit der E-Mail übersandten Zusatzinformationen zum möglichen Inhalt des Protokolls. Unabhängig von der dargestellten Rechtsauffassung zum Anwendungsbereiches des ThürTG oder der anderen durch Sie benannten Informationszugangsmöglichkeiten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das von Ihnen bezeichnete Protokoll dem Landeskriminalamt Thüringen nicht vorliegt. Der Vorgang wird hiermit als abgeschlossen betrachtet. Die Anfrage mit Ihren personenbezogenen Daten und der bisherige Schriftverkehr werden nach Abschluss der Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht. Im Auftrag mit freundlichen Grüßen