Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA

Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll …
An Landeskriminalamt Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#242991]
Datum
10. März 2022 21:39
An
Landeskriminalamt Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242991/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
10. März 2022 21:45
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. � Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html
Landeskriminalamt Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-47/2022 Seh…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
AW: Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#242991]
Datum
11. März 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-47/2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 10. März 2022 und teile Ihnen mit, dass diese unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet werden. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Sofern Sie eine postalische Kommunikation vorziehen, wird um Mitteilung gebeten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass wir bei dem hier vorliegenden Kommunikationsweg auf die Angabe personenbezogener Daten soweit möglich verzichten. Wir werden uns bemühen, Ihrem Antrag gerecht zu werden. Hierzu werden wir im Regelfall zunächst zu prüfen haben, ob uns die entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen und wir zur Verfügung befugt sind. Anschließend wird geprüft, ob Ihnen Zugang zu diesen Informationen gewährt werden kann und darf. Ich bitte Sie bereits jetzt um Verständnis, dass es vorkommen kann, dass wir einmal die Entscheidung nicht binnen eines Monats treffen können. In einem solchen Fall wollen wir Sie jedoch rechtzeitig über den Sachstand informieren. Derzeit kann noch nicht beurteilt werden, ob und ggf. in welchem Umfang Ihnen der beantragte Zugang gewährt werden kann. Insofern können zur voraussichtlichen Erhebung von Gebühren noch keine Einschätzungen erfolgen. Wir werden Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt hierzu informieren können. Für die vorliegenden Hinweise werden keine Gebühren erhoben. Für weitere Amtshandlungen nach dem SIFG bleibt jedoch die Gebührenentscheidung vorbehalten. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-47/2022 Seh…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
AW: Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#242991]
Datum
24. März 2022 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-47/2022 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 10. März 2022 und bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den Zugang zu den amtlichen Informationen nicht gewähren können. Das von Ihnen angefragte Tagungsprotokoll liegt dem Landespolizeipräsidium nicht oder zumindest nicht mehr vor. Dies ergab eine interne Recherche sowohl bei unserer Geschäftsstelle für Angelegenheiten der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (AG Kripo) als auch bei der für die Vertretung in dem entsprechenden Untergremium heute fachverantwortlichen Organisationseinheit. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgte gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO ) erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landespolizeipräsidium mit Sitz in Saarbrücken einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Sitz in Saarbrücken gewahrt, das den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat. Hinweis Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) verletzt sehen, können Sie gemäß § 4 Abs. 1 SIFG die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, zugleich Landesbeauftragte für Datenschutz, anrufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Nachforschung und rasche Auskunft! Mit freundlichen Grüße…
An Landeskriminalamt Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#242991]
Datum
31. März 2022 14:07
An
Landeskriminalamt Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Nachforschung und rasche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242991/

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Landeskriminalamt Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
31. März 2022 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. � Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html