Protokollbandabfragen
Antrag nach dem LIFG BW,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Abfragen meiner personenbezogenen Daten in Datenbanken des Landes Baden-Württemberg, nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Ich beantragte Auskunft darüber, welche Polizeibeamten meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem ("POLIKS") bzw. System des Einwohnermeldewesens ("EWW") abgefragt haben. Ich veranlasse eine Protokolldatenauswertung und beantrage Akteneinsicht in die Protokolldatenauswertung ("Protokollbandabfrage").
Ich verweise auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html und gehe davon aus, das dieses aufgrund der nahezu wortgleichen Formulierungen im Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG Baden-Württemberg und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG, welches vorher erlassen wurde und daher auch Grundlage des LIFG BW war - auch die Rechtslage analog in Baden-Württemberg.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum7. August 2023
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9. September 2023
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