Protokollbandabfragen

Antrag nach dem LIFG BW,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Abfragen meiner personenbezogenen Daten in Datenbanken des Landes Baden-Württemberg, nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Ich beantragte Auskunft darüber, welche Polizeibeamten meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem ("POLIKS") bzw. System des Einwohnermeldewesens ("EWW") abgefragt haben. Ich veranlasse eine Protokolldatenauswertung und beantrage Akteneinsicht in die Protokolldatenauswertung ("Protokollbandabfrage").

Ich verweise auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html und gehe davon aus, das dieses aufgrund der nahezu wortgleichen Formulierungen im Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG Baden-Württemberg und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG, welches vorher erlassen wurde und daher auch Grundlage des LIFG BW war - auch die Rechtslage analog in Baden-Württemberg.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG BW, Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Ab…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokollbandabfragen [#285683]
Datum
7. August 2023 18:16
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG BW, Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Abfragen meiner personenbezogenen Daten in Datenbanken des Landes Baden-Württemberg, nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich beantragte Auskunft darüber, welche Polizeibeamten meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem ("POLIKS") bzw. System des Einwohnermeldewesens ("EWW") abgefragt haben. Ich veranlasse eine Protokolldatenauswertung und beantrage Akteneinsicht in die Protokolldatenauswertung ("Protokollbandabfrage"). Ich verweise auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html und gehe davon aus, das dieses aufgrund der nahezu wortgleichen Formulierungen im Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG Baden-Württemberg und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG, welches vorher erlassen wurde und daher auch Grundlage des LIFG BW war - auch die Rechtslage analog in Baden-Württemberg. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Freiburg
Protokolldatenabfrage Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird posta…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
Protokolldatenabfrage
Datum
15. August 2023 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird postalisch beauskunftet. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Freiburg
Protokolldatenanfrage Sehr << Antragsteller:in >> in Baden-Württemberg werden Protokolldaten zentral …
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
Protokolldatenanfrage
Datum
19. September 2023 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Baden-Württemberg werden Protokolldaten zentral durch das Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei (PTLS) gespeichert und auf Antrag bereitgestellt. Die Datenschutzrechtlichen Speicherfristen für Anfragen in den Auskunftssystemen betragen 12 Monate. Eine Auswertung der letzten 5 Jahre wäre somit auch von anderer Stelle nicht möglich. Aufgrund Ihres Widerspruchs über die Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt von hier keine Weiterleitung des Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Protokolldatenanfrage [#285683] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort. Dar…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolldatenanfrage [#285683]
Datum
19. September 2023 14:39
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort. Darf ich Sie bitten meine Anfrage an die zuständige Stelle beim Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei (PTLS) weiterzuleiten, bzw. mir eine E-Mail Adresse zu nennen? Ich ermächtige Sie ausdrücklich für meine E-Mail weiterzuleiten. Vielen Dank für ihre Bemühungen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Freiburg
AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683] Hallo << Antragsteller:in >> damit Ihnen durch die zu…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683]
Datum
19. September 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> damit Ihnen durch die zuständige Stelle geantwortet werden kann, würde ich Sie bitten die Anfrage an <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683] Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informationszugang zu …
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683]
Datum
18. März 2024 08:17
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Abfragen meiner personenbezogenen Daten in Datenbanken des Landes Baden-Württemberg, nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich beantragte Auskunft darüber, welche Polizeibeamten meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem ("POLIKS") bzw. System des Einwohnermeldewesens ("EWW") abgefragt haben. Ich veranlasse eine Protokolldatenauswertung und beantrage Akteneinsicht in die Protokolldatenauswertung ("Protokollbandabfrage"). Ich verweise auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html und gehe davon aus, das dieses aufgrund der nahezu wortgleichen Formulierungen im Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG Baden-Württemberg und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG, welches vorher erlassen wurde und daher auch Grundlage des LIFG BW war - auch die Rechtslage analog in Baden-Württemberg. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Polizeipräsidium Freiburg
AW: EXTERN: AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestä…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683]
Datum
18. März 2024 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Freiburg
AW: EXTERN: AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683] Sehr << Antragsteller:in >> am 18.03.2024…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: AW: Protokolldatenanfrage [#285683]
Datum
22. April 2024 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 18.03.2024 haben wir von Ihnen Ihre aktuelle Protokolldatenanfrage mit der Vorgangsnummer [#285683] über das Portal FragDenStaat erhalten. (Die inhaltsgleichen Fragen hatten Sie zuvor bereits unter dieser Vorgangsnummer am 07.08.2023 an das Polizeipräsidium Freiburg gerichtet). Diese Anfrage entspricht Ihrer ersten Anfrage nach LIFG an das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, die mit Vorgangsnummer [#288989] am 24.09.2023 bei uns einging. Am 31.10.2023 haben Sie von uns per E-Mail eine erste Rückmeldung zur Anfrage [#288989] erhalten. Darin haben wir bereits auf die rechtliche Komplexität, die einen umfangreichen Klärungsbedarf entstehen ließ, hingewiesen und damit die notwendige Verlängerung der Monatsfrist begründet. Da uns maßgebliche Schutzvorschriften einzubindender Stellen noch nicht abschließend vorliegen, wurde die bereits verlängerte Bearbeitungsfrist zur Beantwortung Ihrer Anfragen nach LIFG zwischenzeitlich leider überschritten (§ 7 Abs. 7 S. 2 LIFG). Sie verlangten Auskunft darüber, welche Polizeibeamten Ihre Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem abgefragt haben. Wir weisen Sie, unabhängig vom Ergebnis der ausstehenden Prüfungsergebnisse bereits jetzt darauf hin, dass Protokolldaten von Verarbeitungsvorgängen in automatisierten Verarbeitungssystemen in Baden-Württemberg gem. § 73 Abs. 5 PolG nach Ablauf von 12 Monaten zu löschen sind und dies in Teilen auch bereits erfolgt ist. Eine Konkretisierung nach § 7 Abs. 2 S. 2 LIFG der von Ihnen angefragten Informationen ist nicht notwendig. Wir bitten um Ihr Verständnis für die entstandene Überschreitung der bereits verlängerten Frist. Ihre Anfrage nach LIFG werden wir so schnell als möglich beantworten. Mit freundlichen Grüßen