Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund

Bitte übersenden sie mir die Liste der bisherigen Protokolle zur Baubegleitung HOM 252 und die Protokolle selber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bi…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund [#267524]
Datum
11. Januar 2023 12:08
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden sie mir die Liste der bisherigen Protokolle zur Baubegleitung HOM 252 und die Protokolle selber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267524/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang I…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund [#267524]
Datum
11. Januar 2023 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 11.01.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund [#267524]
Datum
6. Februar 2023 17:48
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten am 11.01.2023 die Übersendung der bisherigen Protokolle zur Baubegleitung HOM 252 über die Seite fragdenstaat.de. Nach § 2 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) besteht ein Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse darlegen muss. Der beantragten Art des Informationszugangs wird grundsätzlich entsprochen. Bei den Protokollen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG Bund. Daher halten Sie von mir die Protokolle der bodenkundlichen Baubegleitung zum Vorhaben HOM 252 Am Lennhofe: Außerdem erhalten Sie die Protokolle der ökologischen Baubegleitung: Gebühren werden für diese einfache, schriftliche Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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