Protokolle der AL-Runde des IT-Planungsrates aus 2021

- die Tagesordnungen, Beschlussunterlagen, Teilnehmendenlisten, Protokolle, Präsentationen sowie alle weiteren Dokumente der Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates (vgl Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 - §8aff).

Ich möchte darauf hinweisen, das ich §4 IFG Bund sowie die äquivalenten Regelungen in den jeweiligen Landesverordnungen hier für nicht anwendbar halte, da in §8a) Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 mit Verweis auf §5 geregelt ist, dass an der AL-Runde nicht nur beteiligte Behörden sondern z.B. auch Spitzenverbände der Kommunen und Landkreise regulär teilnehmen. Es sich somit nicht um einen rein behördlichen Entscheidungsprozess handelt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Tagesordnun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Protokolle der AL-Runde des IT-Planungsrates aus 2021 [#235028]
Datum
10. Dezember 2021 14:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Tagesordnungen, Beschlussunterlagen, Teilnehmendenlisten, Protokolle, Präsentationen sowie alle weiteren Dokumente der Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates (vgl Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 - §8aff). Ich möchte darauf hinweisen, das ich §4 IFG Bund sowie die äquivalenten Regelungen in den jeweiligen Landesverordnungen hier für nicht anwendbar halte, da in §8a) Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 mit Verweis auf §5 geregelt ist, dass an der AL-Runde nicht nur beteiligte Behörden sondern z.B. auch Spitzenverbände der Kommunen und Landkreise regulär teilnehmen. Es sich somit nicht um einen rein behördlichen Entscheidungsprozess handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 235028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235028/
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/006 II#0850 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/006 II#0850
Datum
10. Januar 2022 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/006 II#0850 Sehr geehrte Frau Wittmann, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen