Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Zukunftsagentur
Rheinisches Revier GmbH seit 2018 sowie, soweit dies nicht aus selbigen
hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen.

2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B.
Video- oder Ton-) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von
Aufzeichnungen außerdem vorliegen.

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin:

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um
Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der
Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine
Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine
wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in
Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern,
weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,
236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ
2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als
politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die
Umwelt dem UIG.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die
begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche
Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls
überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der
Bekanntgabe solcher Informationen:

Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg
im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die
Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt.
Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch,
auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der
Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen
Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem die
beispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen
Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt
ist.

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich
für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bund
bestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat
damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier.

Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von
Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.
3 lit. a) IFG NRW).

Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts-
oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch
hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1
a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren
auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen
erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt -
bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung
(zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen,
veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der
Anfrage.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben
dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen
gem. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in
einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Hilfsweise mache ich
geltend, dass in meinem Fall ein Gebührenerlass aus Gründen des sozialen Härtefalls
vorzunehmen ist – ich bin Student mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln, dem
Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt und jobbe nebenher, um
meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nachweise dazu erbringe ich bei Bedarf
gerne.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2023
  • Frist
    20. September 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018 [#286411]
Datum
18. August 2023 12:30
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2018 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen. 2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video- oder Ton-) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen. Im Übrigen weise ich auf folgendes hin: Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem die beispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bund bestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW). Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Hilfsweise mache ich geltend, dass in meinem Fall ein Gebührenerlass aus Gründen des sozialen Härtefalls vorzunehmen ist – ich bin Student mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln, dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt und jobbe nebenher, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nachweise dazu erbringe ich bei Bedarf gerne. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Beantwortung erfolgt später, ebenso zu…
Von
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Betreff
AW: Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018 [#286411]
Datum
21. August 2023 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Beantwortung erfolgt später, ebenso zu den Protokollen der Gesellschafterversammlung. Ich melde mich bei Ihnen. Freundliche Grüße
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage mit E-Mail vom 18.08.2023. Soweit Sie …
Von
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Betreff
AW: Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018 [#286411]
Datum
18. September 2023 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage mit E-Mail vom 18.08.2023. Soweit Sie um Zusendung der Aufsichtsratssitzungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2018 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen gebeten haben, prüfen wir derzeit, 1. ob und inwieweit der Anwendungsbereich des UIG bzw. des IFG eröffnet ist, 2. ob und inwieweit der Antrag auf Informationszugang aufgrund gesetzlicher Vorgaben abzulehnen ist, und 3. ob und inwieweit Gebühren für den Antrag auf Informationszugang erhoben werden. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass angesichts des Umfangs der von Ihnen erbetenen Informationen die Prüfung bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Wir werden möglichst zeitnah auf Ihre vorstehende Anfrage zurückkommen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht. Die Frage zu 1. …
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018 [#286411]
Datum
19. September 2023 13:07
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht. Die Frage zu 1. dürfte sich insofern bereits erübrigt haben, als dass Sie den Anwendungsbereich des IFG und des UIG bereits bei der Antwort auf die Anfrage nach den Daten der Aufsichtsratssitzungen (richtigerweise) anerkannt haben und auch die LDI NRW den Anwendungsbereich unter Darlegung Ihrer Rechtsauffassung als gegeben sieht. Sollten Sie von dieser Praxis und Ihrer sich daraus ergebenden Selbstbindung abweichen wollen, stünde dies natürlich unter einem erhöhten Begründungsaufwand - ungeachtet der Tatsache, dass die Rechtslage und einschlägige Rechtsprechung (siehe insoweit auch die Nachricht der LDI) eine Verneinung des Anwendungsbereichs gar nicht zuließe. Wenn Sie dies für notwendig erachten, können Sie bei Bedarf sicherlich gerne Ihrerseits den Kontakt zur LDI suchen und sich beraten lassen. Ich freue mich, wenn Sie binnen zwei Wochen auf diese und die andere Anfrage zu den Sitzungen der Gesellschafterversammlung antworten können. Mit freundlichen Grüßen und Ihnen ebenfalls eine schöne Woche, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286411/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben die gesetzliche Antwortfrist nun mehr um 41 Tage überschritten und ich b…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018 [#286411]
Datum
30. Oktober 2023 14:09
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die gesetzliche Antwortfrist nun mehr um 41 Tage überschritten und ich bitte Sie, meine Anfrage (auch diejenige bzgl. der Protokolle der Gesellschaftsratssitzungen) zu beantworten. Andernfalls werde ich mit Ablauf dieser Woche erneut die LDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> nach zwischenzeitlicher…
Von
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. November 2023 12:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> nach zwischenzeitlicher Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung komme ich zurück auf Ihre Anfrage mit E-Mail vom 18.08.2023 sowie die im Anschluss geführte Korrespondenz. Wir gehen nicht von einer Informationspflicht aus. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen. Voraussetzung für eine Informationspflicht wäre die Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe, die von dem Hoheitsträger auf ein Privatrechtssubjekt zu ihrer Erfüllung übertragen wurde und dieses Privatrechtssubjekt von dem Hoheitsträger beherrscht wird. Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Selbst wenn man auf die Entscheidungen im Zuge der Sternevergabe bzw. des regionalen Konsenses abstellte, handelt es sich hierbei nicht um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, sondern um eine Empfehlung an das Land. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sind wir ebenfalls nicht informationspflichtig im Sinne des UIG. Wir befinden uns nicht unter einer Kontrolle im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a UIG. Auch die weiteren Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UIG liegen nicht vor. Woraus sich eine Selbstbindung hinsichtlich der Eröffnung des Anwendungsbereiches des IFG und/oder des UIG ergeben sollte, ist Ihrerseits weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Insofern weisen wir vorsorglich auch diesbezüglich darauf hin, dass wir ein Privatrechtssubjekt sind. Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können, und betrachte Ihre Anfrage mit E-Mail vom 18.08.2023 hiermit als erledigt. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018“ [#286411]
Datum
3. November 2023 20:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/286411/ Am 23.06.2023 hatte ich eine erste (unkomplizierte) IFG/UIG-Anfrage bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH gestellt, und am 28.07.2023 Ihre Behörde um Vermittlung gebeten (Ihr Az.: 209.3.3.4-5393/23). Sie haben meine in dem Verfahren geäußerte Rechtsauffassung in diesem Verfahren bestätigt und dies der ZRR mitgeteilt, diese hat mir daraufhin auch tatsächlich die begehrten Informationen zugänglich gemacht. Danach habe ich am 18.08.2023 zwei weitere Anfragen (diese hier zu den Aufsichtsratssitzungen und diese zu den Gesellschaftsratssitzungen: https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-der-gesellschafterversammlungen-seit-2018/, die im Folgenden zusammen in dieser hier behandelt wurden und die Sie gerne auch miterfassen dürfen) an die Zukunftsagentur gestellt und um Übersendung umfangreicherer Informationen gebeten. Heute hat die Zukunftsagentur mir mitgeteilt, dass Sie sich nun doch nicht vom IFG und UIG erfasst sieht und mir die erbetenen Informationen deshalb nicht zugänglich machen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie nun auch hier noch einmal zwischen der Zukunftsagentur und mir vermitteln würden und die Zukunftsagentur zur Zugänglichmachung der Informationen auffordern. Ganz unten füge ich Ihnen gerne noch einige Ausführungen dazu bei (die Sie weitgehend schon kennen), die ich gleichzeitig schon der Zukufntsagentur schicke und sie in Kenntnis setze, dass ich Sie um Vermittlung gebeten habe, sodass sie sich ebenfalls noch einmal mit der Angelegenheit beschäftigen kann (einen Widerspruch kann ich leider nicht erheben (?)), und wir das Vermittlungsverfahren hoffentlich schnell durchlaufen können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Wie immer danke ich Ihnen herzlich für Ihre Mühen und freue mich, wenn Sie mich über Ihr Vorgehen informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anwendbarkeit des IFG und UIG auf die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH A. Anwendbarkeit des IFG NRW I. Maßstab „Eine öffentlichrechtliche Aufgabe wird durch eine Privatrechtsperson im Sinne von § 2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf das Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch den Hoheitsträger beherrscht wird.“ (Urteil des OVG NRW vom 17.11.2020 - 15 A 4409/18, Leitsatz 1, Hervorhebung durch den Unterzeichner) „Gilt eine natürliche oder juristische Person, die eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahrnimmt, nach § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde, wird ihre Eigenschaft als solche nicht nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht fingiert, sondern auch materiell in Bezug auf ihre Verpflichtung, den Informationszugang zu gewähren.“ (Leitsatz 4) „Für § 2 Abs. 4 IFG NRW bleibt es jedenfalls dabei, dass das Privatrechtssubjekt anspruchsverpflichtet ist. Denn wenn die natürliche oder juristische Person, die eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahrnimmt, nach § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde "gilt", wird ihre Eigenschaft als solche nicht nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht fingiert, sondern auch materiell in Bezug auf ihre Verpflichtung, den Informationszugang zu gewähren.“ (Rn. 117 openjur) II. Subsumtion Diesen Maßstäben folgend ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH nach dem IFG auskunftsverpflichtet: 1. Gemeinwohlerhebliche Aufgabe aus dem öffentlichen Recht Hauptaufgabe der Zukunftsagentur ist die Umsetzung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Dies ist zweifellos eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe. Für den Strukturwandel in der Region wurden insgesamt aus öffentlichen Mitteln rund 15 Mrd. Euro bereitgestellt (https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/revier-gestalten/). Auf ihrer Website schreibt die Zukunftsagentur selbst: „Die übernimmt eine Art Lotsenfunktion. Sie hilft, den Überblick zu behalten und die Handlungsstränge zu ordnen, zu strukturieren und zu koordinieren. Alle Bestrebungen, den Strukturwandel im Rheinischen Revier voranzutreiben, laufen so bei der Zukunftsagentur zusammen.“ (https://www.rheinisches-revier.de/wer/zukunftsagentur/unsere-aufgaben/steuerung-und-evalution/) Die Zukunftsagentur übernimmt dabei in ihren Gremien die Auswahl der Projekte, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen, siehe z.B. hier: „Grundvoraussetzung für die spätere Antragstellung ist in allen Verfahren die Unterstützung der Vorhaben durch die Region. Diese wird durch den Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier repräsentiert. Nach einer Bewertung durch Fachausschüsse empfiehlt er in einem einem sogenannten „Sterneverfahren“ Vorhaben zur Förderung durch Land oder Bund. Die mit drei Sternen ausgezeichneten Vorhaben können so mit dem Rückenwind des Reviers einen Förderantrag bei den zuständigen Stellen einreichen.“ (https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/revier-gestalten/) Mit der Verteilung der öffentlichen Mittel übernimmt die Zukunftsagentur jedenfalls eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe aus dem öffentlichen Recht. Selbst wenn die Zukunftsagentur dabei nur eine Empfehlung an die Landesregierung bzgl. der Projekte abgäbe, würde Sie dies in Ihrer Eigenschaft als Verwaltungshelferin der Kommunen tun, die die Mehrheit ihrer Gesellschafter bilden und durch sie ihre Interessen vertreten. Auch der Umkehrschluss ergibt dies: Würde die Zukunftsagentur ihre Arbeit aussetzen, würde die Durchführung des Strukturwandels jedenfalls bis zur Schaffung eines Ersatzes in ihrer jetzigen Form unmöglich. 2. Durch den Hoheitsträger übertragene Aufgabe und Beherrschung durch selbigen Die Aufgabe der Umsetzung des Strukturwandels und die Vergabe der ca. 15 Mrd. Euro wurde der Zukunftsagentur (offensichtlich) durch das Land NRW und ggf. weitere staatliche Stellen wie die beteiligten Kreise und Gemeinden übertragen (vgl. nur https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-foerdert-zukunftsagentur-im-rheinischen-revier-mit-neun). Die Zukunftsagentur wird auch durch staatliche Stellen beherrscht, namentlich durch die vom Strukturwandel betroffenen Kreise und Städte. Die genauen Anteile (insgesamt 54%) ergeben sich aus der Liste der Gesellschafter vom 21.5.2021, die dem Handelsregister zu entnehmen ist. Zumindest diese Stellen sind selbstverständlich auch nach IFG und UIG auskunftsverpflichtet. Die restlichen Anteile gehören jeweils verschiedenen IHKs sowie anderen Zusammenschlüssen staatlicher Stellen. Ohne Darstellung der jeweiligen Gesellschaftsanteile stellt die Zukunftsagentur auch die teilhabenden Stellen selbst auf ihrer Website dar: https://www.rheinisches-revier.de/wer/zukunftsagentur/unsere-gremien/ 3. Ergebnis Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist nach dem IFG auskunftsverpflichtet. B. Anwendbarkeit des UIG Nichts anderes gilt angesichts des breiteren, durch EU-Recht bedingten Spielraums des UIG NRW. Im Einzelnen: Die Zukunftsagentur unterliegt einer informationspflichten Stelle (siehe schon oben) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 a.E. UIG NRW. Sie übernimmt dabei auch öffentliche Aufgaben (siehe oben, sowie zum Maßstab Landmann/Rohmer UIG § 2 Rn. 21). Diese Aufgaben stehen auch im Zusammenhang mit der Umwelt iSd § 1 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW. Der Strukturwandel ist gekoppelt bzw. eng verbunden mit dem Kohleausstieg im Rheinischen Revier. Das Wirtschaftsministerium NRW nennt als Zukunftsfelder der kommenden Jahre in der Region folgende, die jeweils einen Umweltbezug haben (ggf. mit Ausnahme des 3. Punktes, https://www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier) • Energie und Industrie • Ressourcen und Agrobusiness • Innovation und Bildung • Raum und Infrastruktur Im Übrigen ist der Begriff der Umweltinformation im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH auch nach dem UIG auskunftsverpflichtet. Anhänge: - 286411.pdf - 2023-11-03_1-image001.jpg - 2023-11-03_1-image002.png - 2023-11-03_1-image003.png - 2023-11-03_1-image004.png - 2023-11-03_1-image005.png - 2023-11-03_1-image006.png - 2023-11-03_1-image007.png - 2023-11-03_1-image008.png - 2023-11-03_1-image009.png - 2023-11-03_1-image010.png - 2023-11-03_1-image011.png - 2023-11-03_1-image012.png - 2023-11-03_1-image013.png - 2023-11-03_1-image014.jpg - 2023-11-03_1-image015.jpg - 2023-11-03_1-image016.jpg Anfragenr: 286411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286411/
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Protokolle von Gesellschafts- und Aufsichtsratssitzungen [#286…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Protokolle von Gesellschafts- und Aufsichtsratssitzungen [#286411]
Datum
3. November 2023 21:10
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich teile Ihre Rechtsauffassung bzw. die Ihrer Rechtsabteilung nicht und habe deswegen abermals die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten, die meine Rechtsauffassung ja schon im Sommer geteilt hatte. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Rechtsauffassung zu korrigieren bzw. das Vermittlungsverfahren zu beschleunigen, füge ich Ihnen gern unten meine Argumentation an, die ich auch der LDI noch einmal geschickt habe; ich habe Sie auch soeben darüber informiert, dass ich das tun werde. Ich gehe davon aus, dass die LDI sich in Kürze bei Ihnen melden wird und Sie um eine (erneute) Stellungnahme bittet - so können Sie sich darauf bereits vorbereiten. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anwendbarkeit des IFG und UIG auf die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH A. Anwendbarkeit des IFG NRW I. Maßstab „Eine öffentlichrechtliche Aufgabe wird durch eine Privatrechtsperson im Sinne von § 2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf das Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch den Hoheitsträger beherrscht wird.“ (Urteil des OVG NRW vom 17.11.2020 - 15 A 4409/18, Leitsatz 1, Hervorhebung durch den Unterzeichner) „Gilt eine natürliche oder juristische Person, die eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahrnimmt, nach § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde, wird ihre Eigenschaft als solche nicht nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht fingiert, sondern auch materiell in Bezug auf ihre Verpflichtung, den Informationszugang zu gewähren.“ (Leitsatz 4) „Für § 2 Abs. 4 IFG NRW bleibt es jedenfalls dabei, dass das Privatrechtssubjekt anspruchsverpflichtet ist. Denn wenn die natürliche oder juristische Person, die eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahrnimmt, nach § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde "gilt", wird ihre Eigenschaft als solche nicht nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht fingiert, sondern auch materiell in Bezug auf ihre Verpflichtung, den Informationszugang zu gewähren.“ (Rn. 117 openjur) II. Subsumtion Diesen Maßstäben folgend ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH nach dem IFG auskunftsverpflichtet: 1. Gemeinwohlerhebliche Aufgabe aus dem öffentlichen Recht Hauptaufgabe der Zukunftsagentur ist die Umsetzung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Dies ist zweifellos eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe. Für den Strukturwandel in der Region wurden insgesamt aus öffentlichen Mitteln rund 15 Mrd. Euro bereitgestellt (https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/revier-gestalten/). Auf ihrer Website schreibt die Zukunftsagentur selbst: „Die übernimmt eine Art Lotsenfunktion. Sie hilft, den Überblick zu behalten und die Handlungsstränge zu ordnen, zu strukturieren und zu koordinieren. Alle Bestrebungen, den Strukturwandel im Rheinischen Revier voranzutreiben, laufen so bei der Zukunftsagentur zusammen.“ (https://www.rheinisches-revier.de/wer/zukunftsagentur/unsere-aufgaben/steuerung-und-evalution/) Die Zukunftsagentur übernimmt dabei in ihren Gremien die Auswahl der Projekte, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen, siehe z.B. hier: „Grundvoraussetzung für die spätere Antragstellung ist in allen Verfahren die Unterstützung der Vorhaben durch die Region. Diese wird durch den Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier repräsentiert. Nach einer Bewertung durch Fachausschüsse empfiehlt er in einem einem sogenannten „Sterneverfahren“ Vorhaben zur Förderung durch Land oder Bund. Die mit drei Sternen ausgezeichneten Vorhaben können so mit dem Rückenwind des Reviers einen Förderantrag bei den zuständigen Stellen einreichen.“ (https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/revier-gestalten/) Mit der Verteilung der öffentlichen Mittel übernimmt die Zukunftsagentur jedenfalls eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe aus dem öffentlichen Recht. Selbst wenn die Zukunftsagentur dabei nur eine Empfehlung an die Landesregierung bzgl. der Projekte abgäbe, würde Sie dies in Ihrer Eigenschaft als Verwaltungshelferin der Kommunen tun, die die Mehrheit ihrer Gesellschafter bilden und durch sie ihre Interessen vertreten. Auch der Umkehrschluss ergibt dies: Würde die Zukunftsagentur ihre Arbeit aussetzen, würde die Durchführung des Strukturwandels jedenfalls bis zur Schaffung eines Ersatzes in ihrer jetzigen Form unmöglich. 2. Durch den Hoheitsträger übertragene Aufgabe und Beherrschung durch selbigen Die Aufgabe der Umsetzung des Strukturwandels und die Vergabe der ca. 15 Mrd. Euro wurde der Zukunftsagentur (offensichtlich) durch das Land NRW und ggf. weitere staatliche Stellen wie die beteiligten Kreise und Gemeinden übertragen (vgl. nur https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-foerdert-zukunftsagentur-im-rheinischen-revier-mit-neun). Die Zukunftsagentur wird auch durch staatliche Stellen beherrscht, namentlich durch die vom Strukturwandel betroffenen Kreise und Städte. Die genauen Anteile (insgesamt 54%) ergeben sich aus der Liste der Gesellschafter vom 21.5.2021, die dem Handelsregister zu entnehmen ist. Zumindest diese Stellen sind selbstverständlich auch nach IFG und UIG auskunftsverpflichtet. Die restlichen Anteile gehören jeweils verschiedenen IHKs sowie anderen Zusammenschlüssen staatlicher Stellen. Ohne Darstellung der jeweiligen Gesellschaftsanteile stellt die Zukunftsagentur auch die teilhabenden Stellen selbst auf ihrer Website dar: https://www.rheinisches-revier.de/wer/zukunftsagentur/unsere-gremien/ 3. Ergebnis Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist nach dem IFG auskunftsverpflichtet. B. Anwendbarkeit des UIG Nichts anderes gilt angesichts des breiteren, durch EU-Recht bedingten Spielraums des UIG NRW. Im Einzelnen: Die Zukunftsagentur unterliegt einer informationspflichten Stelle (siehe schon oben) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 a.E. UIG NRW. Sie übernimmt dabei auch öffentliche Aufgaben (siehe oben, sowie zum Maßstab Landmann/Rohmer UIG § 2 Rn. 21). Diese Aufgaben stehen auch im Zusammenhang mit der Umwelt iSd § 1 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW. Der Strukturwandel ist gekoppelt bzw. eng verbunden mit dem Kohleausstieg im Rheinischen Revier. Das Wirtschaftsministerium NRW nennt als Zukunftsfelder der kommenden Jahre in der Region folgende, die jeweils einen Umweltbezug haben (ggf. mit Ausnahme des 3. Punktes, https://www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier) • Energie und Industrie • Ressourcen und Agrobusiness • Innovation und Bildung • Raum und Infrastruktur Im Übrigen ist der Begriff der Umweltinformation im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH auch nach dem UIG auskunftsverpflichtet.
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Automatische Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Protokolle von Gesellschafts- und Aufsic…
Von
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Protokolle von Gesellschafts- und Aufsichtsratssitzungen [#286411]
Datum
3. November 2023 21:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erst wieder am [geschwärzt], den [geschwärzt] 2023 im Dienst. Mails werden nicht umgeleitet. Freundliche Grüße, [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018“ [#286411]
Datum
6. November 2023 09:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 06.11.2023 1. Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 06.11.2023
Datum
7. November 2023 10:01
Status
Warte auf Antwort
1. Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.4-8008/23 Betreff: Ihre E-Mail vom 06.11.2023 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 18.8.2023 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018"
Datum
23. November 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 18.8.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.4-8008/23 ________________________________ Sehr geehrter Herr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen seit 2018 über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-der-aufsichtsratssitzungen-seit-2018/) gestellt zu haben. Mit Email vom 3.11.haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie nicht von einer Informationspflicht Ihrerseits ausgehen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. § 2 Abs. 4 IFG NRW eröffnet auch für juristische Personen des Privatrechts den Anwendungsbereich des IFG NRW, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW vom 17.11.2020, Az. 15 A 4409/18<https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/15_A_4409_18_Urteil_20201117.html> wird eine öffentlich-rechtliche Aufgabe „durch eine Privatrechtsperson im Sinne von § 2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf das Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch den Hoheitsträger beherrscht wird“. Dem Handelsregister des AG Düren konnte ich entnehmen, dass Gegenstand Ihres Unternehmens Folgendes ist: „Die Entwicklung und die Beförderung eines konkreten und unmittelbar handlungsrelevanten Umsetzungskonzepts für den regionalen Transformationsprozess im rheinischen Braunkohlerevier. Dieser Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Bündelung aller für den Strukturwandel relevanten Akteure und Initiativen im gesamten Rheinischen Revier (einheitlicher Ansprechpartner), - die Übernahme der Funktion als Schnittstelle zur EU, dem Bund, dem Land sowie zu den Bezirksregierungen, - die Initiierung von Strategie- und Leitbildprozessen zur Entwicklung und Qualifizierung strukturwirksamer Projekte.“ Bei dieser Aufgabenbeschreibung gehe ich von einer Gemeinwohlerheblichkeit aus, zumal die Förderung des Strukturwandels laut Ihrer Homepage einen positiven Effekt auf die Menschen in der Region, die dortige Wirtschaft, Arbeitsplätze, Lebensqualität und Klimaschutz hat. Auch davon, dass diese Aufgabe im öffentlichen Recht wurzelt und auf die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH übertragen wurde, gehe ich aus. Im Leitbild zum Rheinischen Revier vom 14.3.2019, welches Anlage 3 zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8.8.2020 (BGBl I 2020, S. 1795) bildet, heißt es ausdrücklich: „Zuständig für den Strukturwandel im Rheinischen Revier ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier.“ Da laut Handelsregister die Liste der Gesellschafter mehrheitlich Kommunen, IHK sowie HWK sind, ist auch von einer hoheitlichen Beherrschung auszugehen. Insgesamt gehe ich daher davon aus, dass der Anwendungsbereich des IFG NRW für die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH nach § 2 Abs. 4 IFG NRW eröffnet ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, wäre die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Alternativ zu der erbetenen Stellungnahme können Sie mich gerne bei Ihrer Antwort an [geschwärzt] ins „cc“ setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 209.2.3.4-8008/23 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für Ihre umfangreiche Recherc…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018" [#286411]
Datum
23. November 2023 18:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 209.2.3.4-8008/23 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für Ihre umfangreiche Recherche und Stellungnahme! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286411/
<< Anfragesteller:in >>
Klageschrift
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klageschrift
Datum
31. Januar 2024
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr Middeldorf, vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 19.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018"
Datum
16. Februar 2024 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr Middeldorf, vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 19.12.2023 und bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, mich darauf zurückzumelden. Die Frage, ob Ihre Gesellschaft in den Anwendungsbereich des IFG NRW fällt oder nicht, lässt sich eventuell auf Anhieb nicht eindeutig beantworten. Sie gehen davon aus, dass Ihre Gesellschaft bereits mangels Übernahme einer gemeinwohlerheblichen, im öffentlichen Recht wurzelnden Aufgabe nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW fällt. Sie begründen Ihre Annahme mit dem Gegenstand Ihres Unternehmens – der Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für den regionalen Transformationsprozess im rheinischen Braunkohlerevier. Da genau dieser Strukturwandel laut Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW „zwischen Bund, Land und Region gesteuert“ wird (https://www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier) – es sich hier also um strukturpolitisches, staatliches Programm handelt – bei dem Ihre Gesellschaft eine wichtige Rolle spielt, wäre hier meine Einschätzung, dass der Unternehmensgegenstand dem bundesweiten, dahinterstehenden Programm entsprechend einzuordnen ist. Daher bin ich in meinem Schreiben vom 23.11.2023 vom Gegenteil ausgegangen und habe meine Annahme mit Argumenten, die ich auf Ihrer Homepage bzw. im Leitbild zum Rheinischen Revier gefunden habe, untermauert. Ihre Frage, wie Sie „unternehmensbezogene Daten der Zukunftsagentur vor dem Zugriff unbefugter Dritter“ schützen können, lässt sich, soweit sie sich auf den hier zugrundeliegenden Antrag bezieht, mit einem Hinweis auf die im IFG NRW enthaltenen Ausnahmetatbestände beantworten. Soweit die Voraussetzungen eines dieser Ausnahmetatbestände vorliegen, wäre der Antrag auf Informationszugang grundsätzlich abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 209.2.3.4-8008/23 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre anhaltenden Vermittlungsbemüh…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018" [#286411]
Datum
10. März 2024 22:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 209.2.3.4-8008/23 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre anhaltenden Vermittlungsbemühungen! Tatsächlich habe ich mittlerweile Klage gegen die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH beim VG Aachen erhoben (die ZRR hat mittlerweile auch schon erwidert), sodass dieser Fall jetzt auf diesem Wege einer Lösung zugeführt wird und die Rechtsfragen geklärt werden. Von meiner Seite aus können Sie deswegen in dieser Sache hier Ihre Vermittlungsbemühungen einstellen. Umso mehr würde ich mich allerdings freuen, wenn Sie sich (stattdessen) auf die Landkreise (https://fragdenstaat.de/projekt/sitzungsprotokolle-aufsichtsrat-und-gesellschaftsrat-der-zukunftsagentur-rheinisches-revier-gmbh-seit-2022/) konzentrieren würden (Ihr Az.: 14.209.2.3.2.10-8789/23 und andere), da dort zumindest einige ja anscheinend die Protokolle auch tatsächlich heruntergeladen haben, oder jedenfalls über sie verfügen iSd UIG/IFG. Ich hoffe auch, dass die Landkreise eher auf Ihre Meinung hören, als die ZRR. Wenn ich auf diesem Wege an die Protokolle kommen könnte würde mich das sehr freuen, weil das Klageverfahren ja vermutlich noch länger dauern wird, sodass ein Informationszugang über die Landkreise auf jeden Fall ein Gewinn für mich wäre! Wenn Sie dazu Gesprächsbedarf haben (oder weitere formelle Vermittlungsanfragen in den fehlenden Landkreise benötigen), lassen Sie es mich gerne wissen. Andernfalls bitte ich Sie hiermit gerne um Vermittlung bei meinen Anfragen an die vier Landkreise (s.o.) und die Stadt Mönchengladbach. Von wem ich die Informationen letztlich bekomme, spielt für mich natürlich keine Rolle. Wie immer, herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Über eine gelegentliche Information dar…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018" [#286411]
Datum
25. März 2024 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Über eine gelegentliche Information darüber, welchen Verlauf Ihre Klage gegen die ZRR GmbH genommen hat, wäre ich Ihnen dankbar. In den anderen von Ihnen erwähnten Vermittlungsfällen werde ich mich in den kommenden Tagen bei Ihnen wieder melden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 209.2.3.4-8008/23 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Die Klageschrift habe ich hier in der…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Protokolle der Aufsichtsratssitzungen seit 2018" [#286411]
Datum
25. März 2024 22:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 209.2.3.4-8008/23 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Die Klageschrift habe ich hier in der Anfrage hochgeladen (https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-der-aufsichtsratssitzungen-seit-2018/#nachricht-889387), gerne setze ich Sie in Kenntnis, wenn ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt wird oder sich anderweitig Interessantes ergibt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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