Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018

Anfrage an: AStA HAW

1. Die vollständigen Protokolle aller bisherigen öffentlichen Sitzungen des AStAs der HAW der Jahre 2016, 2017 und 2018 inkl. aller Anhänge gem. §3 Abs. 1 Punkt 3 HmbTG.
2. Sämtliche Haushaltspläne inkl. Nachtragshaushaltspläne des AStAs der HAW gem. §3 Abs. 1 Punkt 5 HmbTG
3. Tätigkeitsberichte inkl. finanziellen Jahresabschlussberichten der Finanzjahre 2016/17 und 2017/18 gem. §3 Abs. 1 Punkt 7 HmbTG
4. eine Liste sämtlicher Zuwendungsvergaben über €1000 im Zeitraum 01.01.2016 bis heute gem. §3 Abs. 1 Punkt 14 und §9 Abs. 2 Punkt 2 HmbTG, mit mindestens folgenden Angaben: Datum des Beschlusses, Höhe der Zuwendung, Form der Zuwendung (finanziell (inkl. Kostenübernahmen) oder materiell; in letzterem Falle: was für Material), Empfänger der Zuwendung, handelt es sich beim Empfänger um eine politische Institution, handelt es sich beim Empfänger um eine religiöse Institution

Ich danke im Voraus!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
Stefan Müller-Henkens
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An AStA HAW Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018 [#29978]
Datum
21. Mai 2018 21:10
An
AStA HAW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Die vollständigen Protokolle aller bisherigen öffentlichen Sitzungen des AStAs der HAW der Jahre 2016, 2017 und 2018 inkl. aller Anhänge gem. §3 Abs. 1 Punkt 3 HmbTG. 2. Sämtliche Haushaltspläne inkl. Nachtragshaushaltspläne des AStAs der HAW gem. §3 Abs. 1 Punkt 5 HmbTG 3. Tätigkeitsberichte inkl. finanziellen Jahresabschlussberichten der Finanzjahre 2016/17 und 2017/18 gem. §3 Abs. 1 Punkt 7 HmbTG 4. eine Liste sämtlicher Zuwendungsvergaben über €1000 im Zeitraum 01.01.2016 bis heute gem. §3 Abs. 1 Punkt 14 und §9 Abs. 2 Punkt 2 HmbTG, mit mindestens folgenden Angaben: Datum des Beschlusses, Höhe der Zuwendung, Form der Zuwendung (finanziell (inkl. Kostenübernahmen) oder materiell; in letzterem Falle: was für Material), Empfänger der Zuwendung, handelt es sich beim Empfänger um eine politische Institution, handelt es sich beim Empfänger um eine religiöse Institution Ich danke im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens
Stefan Müller-Henkens
Sehr geehrte Damen und Herren, ist eine Beantwortung meiner Anfrage zur Zeit beabsichtigt? Mit freundlichen Grüß…
An AStA HAW Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
AW: Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018 [#29978]
Datum
8. Juni 2018 23:24
An
AStA HAW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ist eine Beantwortung meiner Anfrage zur Zeit beabsichtigt? Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens Anfragenr: 29978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stefan Müller-Henkens
Sehr geehrte Damen und Herren, da nur noch 10 Tage für die Beantwortung meiner Anfrage verbleiben. Ich würde mich…
An AStA HAW Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
AW: AW: Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018 [#29978]
Datum
12. Juni 2018 13:55
An
AStA HAW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da nur noch 10 Tage für die Beantwortung meiner Anfrage verbleiben. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen :) Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens Anfragenr: 29978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AStA HAW
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen in den Punkten 1 bis 3 geforderte…
Von
AStA HAW
Betreff
Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018 [#29978]
Datum
13. Juni 2018 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen in den Punkten 1 bis 3 geforderten Unterlagen sind bereits in Bearbeitung und werden auf folgenden Webseiten zugänglich sein: http://www.asta.haw-hamburg.de/protokolle.html http://www.asta.haw-hamburg.de/haushaltsplan.html Den vierten Punkt Ihres Antrages haben wir ebenfalls geprüft und einen finanziellen Aufwand in Höhe von 281,50€ festgestellt. Falls Sie die Bearbeitung des vierten Punktes Ihres Antrages wünschen, stellen wir Ihnen diesen Aufwand nach §4 Abs. 3 HmbTG in Rechnung. Bitte nennen Sie uns in diesem Falle Ihren vollen Namen und Ihre Anschrift, an die der Gebührenbescheid versandt werden soll. Bitte nehmen Sie zusätzlich zur Kenntnis, dass wir aufgrund des Komplexitätsgrades die Frist nach §13 Abs. 3 HmbTG auf zwei Monate verlängern. Entsprechend bitten wir Sie, von weiteren Fragen über den Bearbeitungsfortschritt abzusehen. ------------------------------------------------------------------------ Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller-Henkens
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Wie ich sehe, haben Sie einen VPN-gesicherten Bereic…
An AStA HAW Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
AW: Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018 [#29978]
Datum
1. Juli 2018 20:17
An
AStA HAW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Wie ich sehe, haben Sie einen VPN-gesicherten Bereich auf Ihrer Website für die Protokolle eingerichtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Anfrage nach Transparenz ausdrücklich eine öffentliche Bereitstellung fordert. Als Teil einer staatlichen Behörde sind Sie verpflichtet auch über die Hochschule hinaus solche Unterlagen öffentlich zu machen. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung innerhalb des verlängerten Zeitraumes nach. Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens Anfragenr: 29978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AStA HAW
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, da der Allgemeine Studierendenausschuss nicht der Veröffentlichungspflicht, s…
Von
AStA HAW
Betreff
Re: Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018 [#29978]
Datum
11. Juli 2018 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, da der Allgemeine Studierendenausschuss nicht der Veröffentlichungspflicht, sondern nur der Auskunftspflicht nach dem Transparenzgesetz unterliegt, spricht nichts gegen eine nur hochschulweite Veröffentlichung der Protokolle. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen der Punkte 1 bis 3 werden wir Ihnen zukommen lassen. ------------------------------------------------------------------------ Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller-Henkens
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018“ [#29978] [#29978]
Datum
24. Juli 2018 14:29
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29978 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mittlerweile selbst der verlängerte Zeitraum von 2 Monaten überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens Anfragenr: 29978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juli 2018 09:59
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stefan Müller-Henkens
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018“ vom 21.…
An AStA HAW Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
Re: AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018“ [#29978] [#29978]
Datum
2. August 2018 11:00
An
AStA HAW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018“ vom 21.05.2018 (#29978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die verlängerte Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens Anfragenr: 29978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AStA HAW
Anfrage 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, hiermit möchten wir Ihre An…
Von
AStA HAW
Betreff
Anfrage 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
3. August 2018 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, hiermit möchten wir Ihre Anfrage Nr. 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beantworten. da die von Ihnen angeforderten Daten 150 MB übersteigen, können wir Ihnen diese nicht als Email zusenden. Die Haushaltspläne sind dieser Mail angehängt. Die Protokolle sind unter folgendem Link für Sie bis zum 03.09.2018 zum Download bereit gestellt. http://www.asta.haw-hamburg.de/anfrage.html Sollten Sie Fragen oder Probleme bezüglich des Downloads haben, melden Sie sich gerne bei mir. Für Fragen bezüglich der Anfrage im Allgemeinen, wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller-Henkens
Re: Anfrage 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#29978] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkenne in Ih…
An AStA HAW Details
Von
Stefan Müller-Henkens
Betreff
Re: Anfrage 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#29978]
Datum
6. August 2018 16:09
An
AStA HAW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkenne in Ihrer Antwort eine Beantwortung meiner Anfrage hinsichtlich Punkt 1 und 2. Meinen 4. Punkt habe ich aus Kostengründen zurückgezogen. Gerne aber würde ich auch den 3. Punkt meiner Anfrage beantwortet bekommen, hinsichtlich der Tätigkeitsberichte 2016/17 und 2017/18. Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller-Henkens Anfragenr: 29978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AStA HAW
Anfrage 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#29978] Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, leider liegen uns…
Von
AStA HAW
Betreff
Anfrage 12 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#29978]
Datum
10. August 2018 22:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, leider liegen uns keine schriftlichen Tätigkeitsberichte vor. ------------------------------------------------------------------------ Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, Sie haben sich am 24.7.2018 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftrag…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Jahre 2016, 2017, 2018“ [#29978] [#29978] (D32/921/2018)
Datum
13. August 2018 11:26
Status
Sehr geehrter Herr Müller-Henkens, Sie haben sich am 24.7.2018 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Sie haben beim AStA HAW Zugang zu folgenden Informationen verlangt: "1. Die vollständigen Protokolle aller bisherigen öffentlichen Sitzungen des AStAs der HAW der Jahre 2016, 2017 und 2018 inkl. aller Anhänge gem. §3 Abs. 1 Punkt 3 HmbTG. 2. Sämtliche Haushaltspläne inkl. Nachtragshaushaltspläne des AStAs der HAW gem. §3 Abs. 1 Punkt 5 HmbTG 3. Tätigkeitsberichte inkl. finanziellen Jahresabschlussberichten der Finanzjahre 2016/17 und 2017/18 gem. §3 Abs. 1 Punkt 7 HmbTG 4. eine Liste sämtlicher Zuwendungsvergaben über €1000 im Zeitraum 01.01.2016 bis heute gem. §3 Abs. 1 Punkt 14 und §9 Abs. 2 Punkt 2 HmbTG, mit mindestens folgenden Angaben: Datum des Beschlusses, Höhe der Zuwendung, Form der Zuwendung (finanziell (inkl. Kostenübernahmen) oder materiell; in letzterem Falle: was für Material), Empfänger der Zuwendung, handelt es sich beim Empfänger um eine politische Institution, handelt es sich beim Empfänger um eine religiöse Institution" Der AStA HAW hat Sie hinsichtlich der Punkte 1 und 2 Ihres Antrag zunächst auf zwei Links verwiesen, auf denen ein Zugriff jedoch lediglich aus dem Netz der HAW oder über VPN besteht. Hinsichtlich Punkt 3 Ihres Antrag teilte Ihnen der AStA HAW mit, dass ihm keine schriftlichen Tätigkeitsberichte vorlägen. Hinsichtlich Punkt 4 Ihres Antrags hat der AStA HAW Sie darauf verwiesen, dass hierfür voraussichtlich Gebühren in Höhe von 281,50 € zu entrichten seien und für die Bescheidung um Übermittlung Ihres vollen Namens und Ihrer Anschrift gebeten. Ferner hat der AStA die Frist gem. § 13 Abs. 3 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) verlängert. Die unter den Punkten 1 und 2 abgefragten Informationen wurden Ihnen schließlich am 3.8.2018 z.T. über FragdenStaat.de übermittelt, z.T. wurden Sie wegen der Größe der angeforderten Dokumente auf einen bis zum 3.9.2018 frei zugänglichen Link verwiesen. Sie sind der Auffassung, dass der AStA als Teil einer staatlichen Behörde die von Ihnen begehrten Informationen zu veröffentlichen habe. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 HmbTG gelten die Vorschriften über die Veröffentlichungspflicht für alle Behörden im Sinne von § 2 Abs. 3 HmbTG. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 HmbTG gelten die Vorschriften für die Auskunftspflicht für alle auskunftspflichtigen Stellen im Sinne von § 2 Abs. 5 HmbTG. Auskunftspflichtige Stellen sind nach § 2 Abs. 5 HmbTG unter anderem die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehendenden Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die HAW unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts lediglich einer Auskunftspflicht nach § 2 Abs. 5 HmbTG. Sie ist nicht zu Einstellung von Informationen in das Transparenzregister verpflichtet. Der AStA ist nach § 102 Abs. 1 Satz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der HAW. Als eine solche Gliedkörperschaft der HAW gelten die Vorschriften über die Veröffentlichungspflicht auch nicht für den AStA. Der AStA hat Sie daher zurecht darauf verwiesen, dass er nach dem HmbTG lediglich zur Auskunft verpflichtet ist. Der AStA HAW war daher ebenso dazu berechtigt, Sie hinsichtlich Punkt 4 Ihres Antrags auf die grundsätzlich bestehende Gebührenpflicht zu verweisen (vgl. § 13 Abs. 4 HmbTG). Insofern durfte Sie der AStA um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift bitten. Problematisch ist dagegen jedoch, dass Sie der AStA hinsichtlich Punkt 1 und Punkt 2 Ihres Antrags zunächst auf die Möglichkeit eines Downloads verwiesen hat, die abgeforderten Dokumente jedoch nur aus dem Netz der HAW oder über VPN zugänglich waren. Nach § 13 Abs. 1 HmbTG sind die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Stelle, in der gewünschten Form zugänglich zu machen. Eine Zugänglichkeit der von Ihnen begehrten Dokumente war insofern jedoch nicht gesichert. Dagegen durfte der AStA, die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate zu verlängern. Hierzu ist die auskunftspflichtige Stelle, nach § 13 Abs. 3 HmbTG berechtigt, wenn die gewünschten Informationen nicht oder nicht vollständig innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden oder wegen Umfang oder Komplexität eine intensive Prüfung erfordern. Die Bescheidung Ihres Antrags hätte jedoch innerhalb der verlängerten Frist auch erfolgen müssen. Schließlich durfte Sie der AStA hinsichtlich Punkt 3 Ihres Antrags darauf verweisen, dass ihm die von Ihnen begehrten Informationen nicht vorliegen. Da sich ein Antrag auf Informationszugang nur auf die bei der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Informationen bezieht (vgl. § 1 Abs. 1 HmbTG), ist die informationspflichtige Stelle grundsätzlich nicht zur Herstellung einer Information verpflichtet. Sollten Sie trotz der voraussichtlich zu entrichtenden Gebühr weiterhin Interesse an den unter Punkt 4 Ihres Antrags abgeforderten Informationen haben, haben Sie die Möglichkeit dem AStA HAW hierfür eine zustellungsfähige Adresse zu übermitteln. Der AStA HAW erhält eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen