Protokolle der KMKSitzungen 2020

Sämtliche Protokolle der Sitzungen der Kultus-, Schul- und BildungsministerInnen während der Corona-Pandemie. Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz!!!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 7 Follower:innen
Manuela Klatt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Manuela Klatt
Betreff
Protokolle der KMKSitzungen 2020 [#207505]
Datum
30. Dezember 2020 14:41
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Protokolle der Sitzungen der Kultus-, Schul- und BildungsministerInnen während der Corona-Pandemie. Ich berufe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz!!!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuela Klatt Anfragenr: 207505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207505/ Postanschrift Manuela Klatt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuela Klatt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrte Frau Klatt, der Kultusministerkonferenz ist daran gelegen, eine größtmögliche Transparenz für die Öf…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
WG: Protokolle der KMKSitzungen 2020 [#207505]
Datum
10. August 2021 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Klatt, der Kultusministerkonferenz ist daran gelegen, eine größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Daher werden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz i.d.R. veröffentlicht. Die wichtigsten sind auch Gegenstand von Pressemitteilungen. Was dagegen die Protokolle der Sitzungen der Kultus-, Schul- und BildungsministerInnen während der Corona-Pandemie selbst anbelangt, so können wir Ihnen diese leider nicht herausgeben. Aus folgenden Gründen: Das IFG Berlin eröffnet u. a. Privatpersonen einen Informationszugang gegenüber Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Bei dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz handelt es sich um eine Dienststelle des Landes Berlin. Gegenüber dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz können daher Ansprüche nach dem IFG Berlin geltend gemacht werden, wenn das konkrete administrative Handeln der Dienststelle betroffen ist. Dies ist bei den angefragten Dokumenten jedoch nicht der Fall. Die Kultusministerkonferenz - ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung zuständigen Kultusministerinnen und Kultusminister der 16 Länder - ist keine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wie gem. IFG Berlin erforderlich, sondern vielmehr ein länderübergreifendes Koordinierungsgremium auf freiwilliger Basis, in dessen Rahmen sich die Länder inhaltlich über anstehende bildungspolitische Fragestellungen austauschen und abstimmen. Dieser interne Willensbildungs- und Abstimmungsprozess innerhalb der Kultusministerkonferenz bildet die Grundlage für politische Entscheidungen im Bildungsbereich sowie für deren spätere Umsetzung durch die Exekutive - hier der Bildungsministerien - auf Länderebene. Die Vertraulichkeit dieses internen politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses innerhalb der Kultusministerkonferenz sowie ebenfalls anderer Fachministerkonferenzen ist unbedingt zu schützen, andernfalls eine offene Diskussion und Abwägung nicht möglich wäre und hierdurch die genuine Tätigkeit der Kultusministerkonferenz bzw. der Bildungsministerien maßgeblich beeinträchtigt werden könnte. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass die angefragten Dokumente nicht herausgegeben werden. Gerne übermittelt das Sekretariat der KMK gem. IFG Berlin Ihnen bereits veröffentlichte sowie noch zu veröffentlichende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/aktuelles/entsche... . Eventuell reichen Ihnen die dort gegebenen Informationen schon aus. Ebenfalls steht Ihnen zu gegebener Zeit die Möglichkeit offen, sich gem. dem länderspezifischen IFG an die Bildungsministerien der einzelnen Länder zu wenden, wenn als Folge der Diskussionen innerhalb der Kultusministerkonferenz die Abstimmung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Länderebene abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen