Sehr geehrte Frau Gessen,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage , in der Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übermittlung sämtlicher Protokolle der (Telephon)-Konferenzen der Kultusministerkonferenz der vergangenen drei Monate bitten.
Der Kultusministerkonferenz ist daran gelegen, eine größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Daher werden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz i.d.R. veröffentlicht. Die wichtigsten sind auch Gegenstand von Pressemitteilungen.
Was dagegen die Niederschriften über die (Telephon)-Konferenzen der Kultusministerinnen und Kultusminister vom 25.03. selbst anbelangt, so können wir Ihnen diese leider nicht herausgeben. Aus folgenden Gründen:
Das IFG Berlin eröffnet u. a. Privatpersonen einen Informationszugang gegenüber Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Bei dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz handelt es sich um eine Dienststelle des Landes Berlin. Gegenüber dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz können daher Ansprüche nach dem IFG Berlin geltend gemacht werden, wenn das konkrete administrative Handeln der Dienststelle betroffen ist. Dies ist bei den Niederschriften über die Telephonkonferenzen der Kultusministerkonferenz jedoch nicht der Fall. Die Kultusministerkonferenz - ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung zuständigen Kultusministerinnen und Kultusminister der 16 Länder - ist keine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wie gem. IFG Berlin erforderlich, sondern vielmehr ein länderübergreifendes Koordinierungsgremium auf freiwilliger Basis, in dessen Rahmen sich die Länder inhaltlich über anstehende bildungspolitische Fragestellungen austauschen und abstimmen. Dieser interne Willensbildungs- und Abstimmungsprozess innerhalb der Kultusministerkonferenz bildet die Grundlage für politische Entscheidungen im Bildungsbereich sowie für deren spätere Umsetzung durch die Exekutive - hier der Bildungsministerien - auf Länderebene. Die Vertraulichkeit dieses internen politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses innerhalb der Kultusministerkonferenz sowie ebenfalls anderer Fachministerkonferenzen ist unbedingt zu schützen, andernfalls eine offene Diskussion und Abwägung nicht möglich wäre und hierdurch die genuine Tätigkeit der Kultusministerkonferenz bzw. der Bildungsministerien maßgeblich beeinträchtigt werden könnte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass die Protokolle über die Telephonkonferenzen der Kultusministerkonferenz nicht herausgegeben werden. Gerne übermittelt das Sekretariat der KMK gem.IFG Ihnen bereits veröffentlichte sowie noch zu veröffentlichende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
Ebenfalls steht Ihnen zu gegebener Zeit die Möglichkeit offen, sich gem. IFG an die Bildungsministerien der einzelnen Länder zu wenden, wenn als Folge der Diskussionen innerhalb der Kultusministerkonferenz die Abstimmung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Länderebene abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Taubenstr.10
10117 Berlin
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