Protokolle der Konferenzen

sämtliche Protokolle der (Telefon-)Konferenzen der KMK der letzten 3 Monate.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Verena Gessen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Verena Gessen
Betreff
Protokolle der Konferenzen [#185189]
Datum
23. April 2020 13:07
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Protokolle der (Telefon-)Konferenzen der KMK der letzten 3 Monate.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Verena Gessen Anfragenr: 185189 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Verena Gessen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrte Frau Gessen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.04.2020. Zum Stand Ihrer Anfrage lagen zwei Protok…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Protokolle der Konferenzen [#185189]
Datum
20. Mai 2020 19:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gessen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.04.2020. Zum Stand Ihrer Anfrage lagen zwei Protokolle vor, von denen das Protokoll vom 25.03.2020 schon Gegenstand einer anderen Anfrage bei fragdenstaat.de war (https://fragdenstaat.de/a/183431). Eventuell reicht Ihnen die dort gegebene Antwort schon aus. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie weitergehende Auskünfte wünschen. Für diesen Fall benötige ich jedoch die postalische Adresse von Ihnen als Antragstellerin, da sie für einen Gebührenbescheid erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) Referat I B - Personalwesen, Rechts- und Grundsatzangelegenheiten [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ________________________________ Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Sekretariat der KMK ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten verbunden. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie hier: https://www.kmk.org/service/datenschutz
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrte Frau Gessen, haben Sie Dank für Ihre Anfrage , in der Sie unter Bezugnahme…
Sehr geehrte Frau Gessen, haben Sie Dank für Ihre Anfrage , in der Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übermittlung sämtlicher Protokolle der (Telephon)-Konferenzen der Kultusministerkonferenz der vergangenen drei Monate bitten. Der Kultusministerkonferenz ist daran gelegen, eine größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Daher werden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz i.d.R. veröffentlicht. Die wichtigsten sind auch Gegenstand von Pressemitteilungen. Was dagegen die Niederschriften über die (Telephon)-Konferenzen der Kultusministerinnen und Kultusminister vom 25.03. selbst anbelangt, so können wir Ihnen diese leider nicht herausgeben. Aus folgenden Gründen: Das IFG Berlin eröffnet u. a. Privatpersonen einen Informationszugang gegenüber Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Bei dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz handelt es sich um eine Dienststelle des Landes Berlin. Gegenüber dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz können daher Ansprüche nach dem IFG Berlin geltend gemacht werden, wenn das konkrete administrative Handeln der Dienststelle betroffen ist. Dies ist bei den Niederschriften über die Telephonkonferenzen der Kultusministerkonferenz jedoch nicht der Fall. Die Kultusministerkonferenz - ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung zuständigen Kultusministerinnen und Kultusminister der 16 Länder - ist keine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wie gem. IFG Berlin erforderlich, sondern vielmehr ein länderübergreifendes Koordinierungsgremium auf freiwilliger Basis, in dessen Rahmen sich die Länder inhaltlich über anstehende bildungspolitische Fragestellungen austauschen und abstimmen. Dieser interne Willensbildungs- und Abstimmungsprozess innerhalb der Kultusministerkonferenz bildet die Grundlage für politische Entscheidungen im Bildungsbereich sowie für deren spätere Umsetzung durch die Exekutive - hier der Bildungsministerien - auf Länderebene. Die Vertraulichkeit dieses internen politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses innerhalb der Kultusministerkonferenz sowie ebenfalls anderer Fachministerkonferenzen ist unbedingt zu schützen, andernfalls eine offene Diskussion und Abwägung nicht möglich wäre und hierdurch die genuine Tätigkeit der Kultusministerkonferenz bzw. der Bildungsministerien maßgeblich beeinträchtigt werden könnte. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass die Protokolle über die Telephonkonferenzen der Kultusministerkonferenz nicht herausgegeben werden. Gerne übermittelt das Sekretariat der KMK gem.IFG Ihnen bereits veröffentlichte sowie noch zu veröffentlichende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Ebenfalls steht Ihnen zu gegebener Zeit die Möglichkeit offen, sich gem. IFG an die Bildungsministerien der einzelnen Länder zu wenden, wenn als Folge der Diskussionen innerhalb der Kultusministerkonferenz die Abstimmung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Länderebene abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sekretariat der Kultusministerkonferenz Taubenstr.10 10117 Berlin [geschwärzt] ________________________________ Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Sekretariat der KMK ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten verbunden. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie hier: https://www.kmk.org/service/datenschutz
Verena Gessen
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#185189] Sehr geehrte<< Anrede >> Ich gehe davon aus, dass sich Telefo…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Verena Gessen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#185189]
Datum
28. Mai 2020 17:18
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich gehe davon aus, dass sich Telefonkonferenzen nicht in besonderem Maße von herkömmlichen Konferenzen unterscheiden und da Sie ein Ergebnisprotokoll der analogen Sitzungen anfertigen und veröffentlichen, müsste dieses auch für Telefonkonferenzen existieren und dürfte die Vertraulichkeit dieses internen politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses innerhalb der Kultusministerkonferenz sowie anderer Fachministerkonferenzen nicht gefährden. Bitte senden Sie mir dies für die (Telefon-)Konferenzen, die seit Anfang des Jahres stattgefunden haben zu. Des Weiteren: Bitte übermitteln Sie mir nach IFG sämtliche noch zu veröffentlichenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Mit freundlichen Grüßen Verena Gessen Anfragenr: 185189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185189

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#185189] Sehr geehrte Frau Gessen, Sie haben offensichtlich etwas missverstanden. …
Sehr geehrte Frau Gessen, Sie haben offensichtlich etwas missverstanden. Wir veröffentlichen keine Protokolle, sondern Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Veröffentlichte oder noch zu veröffentlichende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz können Sie unter Berufung auf das IFG einsehen. Protokolle über analoge oder virtuellen Sitzungen der Kultusministerkonferenz, in deren Rahmen sich die Länder inhaltlich austauschen, unterliegen , wie eben ausführlich dargestellt, der Vertraulichkeit ( Schutz des internen Willens-und Abstimmungsprozesses). Mit besten Grüßen