Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2022 bis einschließlich April 2023

hiermit fordere ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz die ungeschwärzten Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2022 bis einschließlich April 2023 an, bei denen Berlin den stellvertretenden Vorsitz hatte. Es geht mir darum, die Entscheidungsgrundlagen der Coronakrise transparent zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
Christian Haffner
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit fordere ich nach dem Informatio…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
Christian Haffner
Betreff
Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2022 bis einschließlich April 2023 [#286345]
Datum
17. August 2023 14:48
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit fordere ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz die ungeschwärzten Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2022 bis einschließlich April 2023 an, bei denen Berlin den stellvertretenden Vorsitz hatte. Es geht mir darum, die Entscheidungsgrundlagen der Coronakrise transparent zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Haffner Anfragenr: 286345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286345/ Postanschrift Christian Haffner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Haffner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Dr. Haffner, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 17.08.2023 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer B…
Von
Niedersächsische Staatskanzlei
Betreff
Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2022 bis einschließlich April 2023 / Anfragenr: 286345 - hier:
Datum
23. Oktober 2023 17:25
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
4,8 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Haffner, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 17.08.2023 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Bitte um Übersendung der ungeschwärzten Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) für den Zeitraum von Oktober 2022 bis einschließlich April 2023 nicht nachkommen kann. Ihr diesbezügliches Ansinnen können Sie weder auf § 3 Abs. 1 NUIG noch auf § 2 Abs. 1 VIG, noch auf ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz stützen. Bei den Protokollen handelt es sich weder um Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG, noch um Informationen zu Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten i.S. v. § 1 VIG. Ein Informationsfreiheitsgesetz allgemeiner Art existiert in Niedersachsen nicht. Es kann offen bleiben, ob Sie sich auf ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Protokolle berufen können. Selbst wenn man dieses Interesse unterstellen würde, wäre Ihr Interesse an der Veröffentlichung der Protokolle zwecks Transparentmachung der Entscheidungsgrundlagen der Coronakrise mit dem öffentlichen Interesse an der vertraulichen Behandlung der Protokolle, die dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der MPK dient, abzuwägen. Diese Abwägung fällt zu Ihren Lasten aus, denn die MPK wäre ohne die Vertraulichkeit der Diskussionen und damit auch der Protokolle in der Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Die MPK Protokolle sind Abbild des während der Konferenzen stattfindenden politischen Willensbildungsprozesses der Länder. Damit ist deren vertrauliche Behandlung essenziell für die Funktionsfähigkeit der MPK. Eine fehlende Vertraulichkeit der Diskussionen in der MPK würde eine offene Diskussion und Kompromissfindung, welche ggf. nur durch gegenseitiges Nachgeben erreicht werden kann, unmöglich machen. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass die MPK kein Beschlussgremium im juristischen Sinne ist. Beschlüsse der MPK bedürfen, um Rechtskraft zu erlagen, stets der Umsetzung des Gesetz- oder Verordnungsgebers. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Entscheidungen während der Coronakrise. Die jeweiligen Erwägungen sind den Begründungen der diesbezüglichen Rechtsakte zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen