Protokolle der Plenarsitzungen vom Mai und Juni 2015

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

Die Protokolle der Plenarsitzungen vom Mai und Juni 2015.

Leider wird das Transparenzportal der Handelskammer nicht zeitnah gepflegt. Es sollte doch möglich sein das Protokoll innerhalb einer Woche einzustellen. Was das Mai-Protokoll angeht sind nun schon über 2 Monate vergangen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2015
  • Frist
    4. August 2015
  • Ein:e Follower:in
Handelskammer Hamburg
Protokolle der Plenarsitzungen vom Mai und Juni 201 Sehr geehrter Herr xxxx die Protokolle der Plenarsitzungen vo…
Von
Handelskammer Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Protokolle der Plenarsitzungen vom Mai und Juni 201
Datum
3. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr xxxx die Protokolle der Plenarsitzungen vom 7. Mai 2015 und vom 4. Juni 2015 wurden in der gestrigen Plenarsitzung genehmigt. Beide Ergebnisprotokolle sind heute in das Transparenzportal der Handelskammer eingestellt worden. Dort sind sie abrufbar. Mit freundlichen Grüßen

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Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Protokolle der Plenarsitzungen vom Mai und Juni 2015 [#10439]
Datum
3. Juli 2015 08:18
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Protokolle der Plenarsitzungen vom Mai und Juni 2015. Leider wird das Transparenzportal der Handelskammer nicht zeitnah gepflegt. Es sollte doch möglich sein das Protokoll innerhalb einer Woche einzustellen. Was das Mai-Protokoll angeht sind nun schon über 2 Monate vergangen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn