Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage vom 12.06.2020 bezüglich der Protokolle der Prüfung des Reitbetriebs und der Tierhaltung der Universitäts-Reitschule München haben wir erhalten, vielen Dank.
Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort.
Ihre Anfrage war als Bürgeranfrage zu bearbeiten, da die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen* grundsätzlich keinen Anspruch auf Aktenauskunft im Sinne Ihrer Anfrage begründen, es sei denn, berechtigtes Interesse wird nachgewiesen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall erneut an unsere Behörde und weisen das berechtigte Interesse nach.
Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen, damit wir Ihnen im Sinne einer Bürgeranfrage im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Auskunft geben können. Gerne stehen wir Ihnen hierzu auch telefonisch zur Verfügung.
*) Das BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) erfordert bezüglich der Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen die Darlegung eines berechtigten Interesses.
UIG (Umweltinformationsgesetz): Der Europäische Gerichtshof hat die Grenzen des Anspruches auf Umweltinformationen klar geregelt. Umweltinformationen sind alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen. Dazu gehören auch Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf diese Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Demnach erwächst aus dem Umweltinformationsanspruch kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei den Behörden verfügbaren Informationen (Aufzeichnungen über Kontrollen, Protokolle etc.).
VIG (Verbraucherinformationsgesetz): Der Anwendungsbereich des VIG erfasst Erzeugnisse (Lebens- und Futtermittel) bzw. Verbraucherprodukte. Falls gegeben: bitte konkretisieren Sie eventuelle Berührungspunkte zum VIG.
Mit freundlichen Grüßen