Protokolle der Sitzungen der Klimakommission

Die Sitzungsvorlagen bzw. Tagesordnungspunkte sowie die Protokolle der Klimakommission der Gemeinde Hövelhof in elektronischer Form (PDF).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Hövelhof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Sitzungen der Klimakommission [#224343]
Datum
5. Juli 2021 09:51
An
Kommunalverwaltung Hövelhof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sitzungsvorlagen bzw. Tagesordnungspunkte sowie die Protokolle der Klimakommission der Gemeinde Hövelhof in elektronischer Form (PDF).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224343/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hövelhof
Sehr [geschwärzt], ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW, UIG NRW sowie VIG. Sie bitten…
Von
Kommunalverwaltung Hövelhof
Betreff
AW: Protokolle der Sitzungen der Klimakommission [#224343]
Datum
13. Juli 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW, UIG NRW sowie VIG. Sie bitten um Zusendung der Sitzungsvorlagen bzw. Tagesordnungspunkte sowie die Protokolle der Klimakommission der Gemeinde Hövelhof in elektronischer Form. Bei der Klimakommission der Gemeinde Hövelhof handelt es sich um eine interne Arbeitsgruppe und nicht um ein politisches Gremium. Insofern tagt diese Arbeitsgruppe nichtöffentlich. Unterlagen wie zum Beispiele Sitzungsvorlagen und Protokolle sind dementsprechend ebenfalls nichtöffentlich und vertraulich zu behandeln. Somit lehne ich Ihren Antrag gemäß § 7 I IFG NRW ab. Mit freundlichem Gruß I.A. [geschwärzt] Sennegemeinde Hövelhof - Der Bürgermeister - Bürgermeisterreferat [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] www.hoevelhof.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Sitzungen der Klimakommission“ [#224343]
Datum
13. Juli 2021 11:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224343/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 7 I IFG NRW hier nicht greift. Mit anderen Worten, wie kann eine Arbeitsgruppe bzw. Kommission einer Gemeinde von der zur Auskunft verpflichteten Behörde vollumfänglich als nichtöffentlich und alle Unterlagen als vertraulich erklärt werden? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224343.pdf Anfragenr: 224343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224343/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Sitzungen der Klimakommission“ [#224343]
Datum
13. Juli 2021 15:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Den Ablehnungsgrund kann ich leider nicht nachvoll…
An Kommunalverwaltung Hövelhof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Sitzungen der Klimakommission“ [#224343]
Datum
13. Juli 2021 18:06
An
Kommunalverwaltung Hövelhof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Den Ablehnungsgrund kann ich leider nicht nachvollziehen. Ich habe die Angelegenheit an die/den Landesdatenschutzbeauftragte(n) zur Prüfung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224343/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021
Datum
15. Juli 2021 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.11-5943/21 _____ Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu Protokollen der Sitzungen der Klimakommission über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-der-sitzungen-der-klimakommission/) gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 13.7. haben Sie den Antrag nach § 7 Abs. 1 IFG NRW abgelehnt. Bei der Klimakommission der Gemeinde Hövelhof handele es sich um eine interne, nichtöffentlich tagende Arbeitsgruppe. Unterlagen wie zum Beispiele Sitzungsvorlagen und Protokolle seien dementsprechend ebenfalls nichtöffentlich und daher vertraulich zu behandeln. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Dabei orientiert sich die Anforderung an die Begründung an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung "die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben". Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. In Ihrem Schreiben ist eine solche Begründung nicht enthalten. Vor allem wird nicht deutlich, aus welchen Gründen es sich um vertrauliche Beratungen handelt, inwiefern also die Offenlegung der Informationen eine nachteilige Auswirkung hätte. Zudem wäre vor einer vollständigen Ablehnung zu prüfen, inwiefern das jeweilige Verfahren eventuell abgeschlossen ist und ein (teilweiser) Zugang nach § 7 Abs. 3 IFG NRW erfolgen müsste. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie unter der unten genannten Durchwahl erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021
Datum
6. August 2021 06:58
Status
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.11-5943/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen die Stellungnahme der Gemeinde Hövelhof weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 [geschwärzt] Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Dienstag, 3. August 2021 16:40 An: ZF LDI Referat-2 ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> Betreff: AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 [geschwärzt], vielen Dank für die Gelegenheit, Stellung zu der Beschwerde von [geschwärzt] (Aktenzeichen 209.2.3.2.11-593/21) beziehen zu können. Zunächst möchte ich Ihnen erläutern, dass die Klimakommission kein politisches Gremium, sondern eine interne Arbeitsgruppe ist. Ihr obliegt somit keine Entscheidungsbefugnis, es sei denn, der Rat beschließt dies in Einzelfällen. Gemäß § 7 I IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratung. Die interne Arbeitsgruppe, die aus Experten besteht, dient dem Bürgermeister im Rahmen seiner Geschäfte der laufenden Verwaltung zur Vorbereitung von Entscheidungen im Bau- und Umweltausschuss. Somit sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 I IFG NRW erfüllt, sodass ich die Rechtsfolge gesetzt habe und den Zugang zu den Informationen abgelehnt habe. Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung. Ein Ermessen steht uns nach § 7 I IFG NRW nicht zu. Gemäß § 7 III IFG NRW sind Informationen, die nach Absatz vorenthalten worden sind, nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zugänglich zu machen. Wie bereits erläutert, dient die interne Arbeitsgruppe dem Bürgermeister zur Vorbereitung der Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses. Das Verfahren ist in der Regel mit der jeweiligen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beendet. Sofern ein Tagesordnungspunkt nicht als vertraulich eingeordnet wird, sind die Sitzungen öffentlich und jeder/ jedem Interessierten wird durch die Möglichkeit, als Zuschauer an der Sitzung teilzunehmen oder später Einsicht in die Protokolle des Bau- und Umweltausschusses zu nehmen, mittelbar Zugang zu den Informationen der Klimakommission gewährt. Da die Klimakommission kein politisches oder gesetzlich vorgeschriebenes Gremium ist, hat sie sich keine Geschäftsordnung gegeben. Somit ist die Anfertigung von Niederschriften nicht vorgeschrieben und auch nicht erforderlich. Die Begrifflichkeit "Niederschrift" ist in diesem Falle sicherlich auch nicht richtig gewählt. Es handelt sich vielmehr um Vermerke zu Entscheidungsentwürfen oder interne entscheidungsleitende fachliche Stellungnahmen, die nach § 7 I IFG NRW geschützt sind. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] Sennegemeinde Hövelhof - Der Bürgermeister [geschwärzt] Bürgermeisterreferat Zimmer 23, 1. OG Schloßstraße 14 33161 Hövelhof [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> info@hoevelhof.de<[geschwärzt]> www.hoevelhof.de<[geschwärzt]>

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AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 [#224343] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], vielen Dank für Ihr…
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Von
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 5.7.2021 [#224343]
Datum
6. August 2021 17:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Weiterleitung der Stellungnahme der Gemeinde Hövelhof. Ich bin mir auch nach der Stellungnahme nicht sicher, inwieweit das Wirken der Klimakommission der Gemeinde Hövelhof für mich aus den Protokollen der Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses transparent und ersichtlich ist. Ich werde versuchen, das anhand der Sitzungsvorlagen und Protokolle in Erfahrung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 224343 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]