Protokolle der Sitzungen des Studierendenparlaments der FernUniversität in Hagen seit dem 28.11.2020
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
ich als Studierender an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben und als solches Mitglied der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen. Als dieses möchte ich die Protokolle der Sitzungen des Studierendenparlaments nebst Anlagen lesen. Leider wurden diese weder durch die FernUniversität in Hagen in ihren Amtlichen Mitteilungen noch durch die Verfasste Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Sie ziehen Gebühren für die Verfasste Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen auf Grundlage der Haushaltspläne ein - und müssen sicherstellen, dass diese wie auch die Prtotokolle des Studierendenparlaments, aus denen die Debatten zum Haushalt hervor gehen, für Pflichtbeitragszahler:innen wie mich zugänglich sind.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle beschlossenen Protokolle des Studierendenparlaments seit dem 28.11.2020 nebst Sitzungsunterlagen und weiteren Anlagen wie ggf. Tischvorlagen
2. Alle im Entwurfstadium befindlichen Protokolle des Studierendenparlaments seit dem 28.11.2020 nebst Sitzungsunterlagen und weiteren Anlagen wie ggf. Tischvorlagen, solange keine beschlossenen Protokolle vorliegen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum26. April 2023
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31. Mai 2023
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