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Protokolle des Arbeitskreises AV Wohnen

die Protokolle des bei der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales gebildeten "Arbeitskreises AV Wohnen" bzw. "Arbeitskreises Wohnen" in dem Rechtsfragen zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in Berlin nach dem SGB II / XII besprochen werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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Manuel Koch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Manuel Koch
Betreff
Protokolle des Arbeitskreises AV Wohnen [#210267]
Datum
1. Februar 2021 15:31
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Protokolle des bei der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales gebildeten "Arbeitskreises AV Wohnen" bzw. "Arbeitskreises Wohnen" in dem Rechtsfragen zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in Berlin nach dem SGB II / XII besprochen werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Koch Anfragenr: 210267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210267/ Postanschrift Manuel Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Koch

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr geehrter Herr Koch, beigefügt die Entscheidung zu Ihrem Antrag nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
AW: Protokolle des Arbeitskreises AV Wohnen [#210267]
Datum
9. Februar 2021 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, beigefügt die Entscheidung zu Ihrem Antrag nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.