Protokolle des BaFin Verwaltungsrates

Ich bitte um Übersendung von Kopien der Protokolle aller Sitzungen des BaFin-Verwaltungsrates in den Jahren 2008 und 2009.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2012
  • Frist
    21. August 2012
  • Ein:e Follower:in
Carolin Glandorf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Carolin Glandorf
Betreff
Protokolle des BaFin Verwaltungsrates
Datum
19. Juli 2012 22:15
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Übersendung von Kopien der Protokolle aller Sitzungen des BaFin-Verwaltungsrates in den Jahren 2008 und 2009.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Carolin Glandorf Postanschrift Carolin Glandorf Gerichtstr. 23 Vorderhaus 1. OG 13347 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Carolin Glandorf
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrte Frau Glandorf, gerne bestätigte ich Ihnen den Empfang Ihrer unten angeführten E-Mail. Ihr Antrag w…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Protokolle des BaFin Verwaltungsrates
Datum
25. Juli 2012 18:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Glandorf, gerne bestätigte ich Ihnen den Empfang Ihrer unten angeführten E-Mail. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Ich werde unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lars Molsen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referatsleiter Präsidialbüro Georg-von-Boeselager-Straße 25 53117 Bonn Fon: +49[0]228 4108-2987 Fax: +49[0]228 4108-62987
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrte Frau Glandorf, die von Ihnen erbetenen Unterlagen enthalten neben personenbezogenen Daten im Sinn…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Protokolle des BaFin Verwaltungsrates
Datum
14. August 2012 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Glandorf, die von Ihnen erbetenen Unterlagen enthalten neben personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine Vielzahl vertraulicher Informationen. Die rechtliche Prüfung, ob nach den von Ihnen genannten Anspruchsgrundlagen Zugang zu diesen Informationen zu gewähren ist, wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis meiner Prüfung werde ich Sie unaufgefordert in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jörg Vahlenkamp *_________________________________________* Jörg Vahlenkamp Persönlicher Referent der Präsidentin / Präsidialbüro Personal Assistant to the President / President's Office Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority Georg-von-Boeselager-Str. 25 53117 Bonn / Germany Fon +49(0)228 4108-4087 Fax +49(0)228 4108-6-4087 <<E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> www.bafin.de
Carolin Glandorf
Sehr geehrter Herr Vahlenkamp, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sollte die Bearbeitung meiner Anfrage die einer e…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Carolin Glandorf
Betreff
AW: WG: Protokolle des BaFin Verwaltungsrates
Datum
16. August 2012 13:04
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrter Herr Vahlenkamp, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sollte die Bearbeitung meiner Anfrage die einer einfachen Auskunft übersteigen und damit gebührenpflichtig werden, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Carolin Glandorf Postanschrift Carolin Glandorf Gerichtstr. 23 Vorderhaus 1. OG 13347 Berlin

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Antrag auf Einsicht in die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats der BaFin Sehr geehrte Frau Glandorf, zu …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Einsicht in die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats der BaFin
Datum
22. Oktober 2012
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrte Frau Glandorf, zu Ihrem Antrag auf Einsicht in die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates der BaFin aus den Jahren 2008 und 2009 vom 19. Juli 2012 ergeht folgender Bescheid: I. Ich lehne Ihren Antrag ab. II. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben. Gründe: I. Mit E-Mail vom 19. Juli 2012 haben Sie um Übersendung von Kopien der Protokolle aller Sitzungen des Verwaltungsrates der BaFin aus den Jahren 2008 und 2009 gebeten. Sie stützen Ihren Antrag sowohl auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als auch auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Mit E-Mail vom 14. August 2012 habe ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die betreffenden Protokolle des Verwaltungsrates neben einer Vielzahl personenbezogener Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weitere schutzbedürftige Information enthalten und meine Prüfung deshalb noch andauert. Die nunmehr abgeschlossene rechtliche Prüfung Ihres Begehrens hat ergeben, dass die nachfolgenden gesetzlichen Ausschlusstatbestände einem Anspruch aus § 1 Abs. 1 IFG entgegenstehen. 1.) Der Inhalt der Protokolle des Verwaltungsrates der BaFin unterliegt einer durch Rechtsvorschrift geregelten Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der BaFin (BaFin-VO) und § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates (GO-VR) sind Sitzungen des Verwaltungsrates nicht öffentlich und somit vertraulich. Dies gilt gleichermaßen für die Inhalte der Niederschriften über die Sitzungen des Verwaltungsrates. Es ist nicht erforderlich, dass die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht durch ein formelles Gesetz begründet wird. Vielmehr genügt auch eine Satzung als Gesetz im materiellen Sinne den Anforderungen des § 3 Nr. 4 IFG. Die Satzung der BaFin ist eine im Bundesgesetzblatt 2002 Band I, S. 1499 veröffentlichte Rechtsverordnung und steht in ihrem materiellen Gehalt beispielsweise der Geschäftsordnung des Bundesrates gleich, welche das OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 6. November 2008 (12 B 50.07) als Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG anerkannt hat. 2.) Ein weiterer Ausschlussgrund folgt aus § 3 Nr. 7 IFG. Aufgrund der Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 2 BaFin-VO und § 3 Abs. 6 GO-VR gehen die Mitglieder des Verwaltungsrates davon aus, dass die in den Sitzungen vertraulich diskutierten und insoweit von ihnen übermittelten Informationen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Dieses durch § 3 Nr. 7 IFG geschützte Vertraulichkeitsverhältnis würde durch eine Weitergabe der betreffenden Informationen zerstört, wodurch der offene Meinungs- und Erfahrungsaustausch in einem der wichtigsten Gremien der BaFin zum Erliegen käme. Die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsrates der BaFin wäre nicht mehr gegeben. 3.) Aus den unter Punkt 2.) angestellten Erwägungen heraus scheidet der Anspruch auf Informationszugang auch gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b) IFG aus . Die Verletzung der durch Rechtsverordnung gewährleisteten Vertraulichkeit hätte eine erhebliche Zurückhaltung der Mitglieder des Verwaltungsrates bei der offenen Diskussion von Sachverhalten zur Folge, da diese befürchten müssten, dass ihre von unterschiedlichen Interessen getragenen Diskussionsbeiträge irgendwann öffentlich bekannt würden. Eine zeitliche Begrenzung der Schutzbedürftigkeit ist nicht ersichtlich, so dass der Informationszugang über § 3 Nr. 3 Buchstabe b) IFG dauerhaft ausgeschlossen ist. Denn es ist davon auszugehen, dass Beratungen im Verwaltungsrat der BaFin durch eine Informationsweitergabe an Dritte entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 BaFin-VO und § 3 Abs. 6 GO-VR auch dann beeinträchtigt würden, wenn diese bereits mehrere Jahre zurückliegende Sitzungsinhalte beträfe. 4.) Der Informationszugang ist schließlich auch gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 IFG im Hinblick auf die in den Protokollen enthaltenen personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Ihr Informationsinteresse als Antragstellerin überwiegt die schutzwürdigen Interessen der Verwaltungsratsmitglieder nicht, da deren personenbezogene Informationen mit der Ausübung eines Mandats im Zusammenhang stehen. Ansprüche aus § 3 UIG und § 2 VIG sind nicht einschlägig. Sonstige Informationsfreiheitszugangsrechte, beispielsweise § 29 VwVfg, bestehen ebenfalls nicht. Da die einschlägigen Ausschlusstatbestände den Informationszugang dauerhaft sperren, ist nicht davon auszugehen, dass der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich sein wird (vgl. § 9 Abs. 2 IFG). II. Für die Ablehnung von Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz fallen, anders als für die Zurückweisung diesbezüglicher Widersprüche, keine Gebühren an. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, oder Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main. Im Auftrag Vahlenkamp