Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)

Alle Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
bzw. der bereits vorher existierenden OSCI-Leitstelle (siehe https://www.xoev.de/ueber-uns/projekte-und-gremien/kosit-beirat-4977).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG).

Sollte diese Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich möchte auf § 7 Abs. 6 BremIFG verweisen und Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Vorsorglich möchte ich auch auf das Urteil vom 05.05.2022 - BVerwG 10 C 1.21 (https://www.bverwg.de/050522U10C1.21.0) verweisen, worin klargestellt wurde, dass für die Berufung auf etwaige Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten gemäß § 3 Nr. 4 BremIFG eine im vorliegenden Fall vermutlich nicht vorhandenen gesetzlichen Spezialvorschrift notwendig wäre.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten.

Wir bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung
für diese Anfrage. Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Protokolle des Beira…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) [#297846]
Datum
20. Januar 2024 08:32
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) bzw. der bereits vorher existierenden OSCI-Leitstelle (siehe https://www.xoev.de/ueber-uns/projekte-und-gremien/kosit-beirat-4977). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG). Sollte diese Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich möchte auf § 7 Abs. 6 BremIFG verweisen und Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Vorsorglich möchte ich auch auf das Urteil vom 05.05.2022 - BVerwG 10 C 1.21 (https://www.bverwg.de/050522U10C1.21.0) verweisen, worin klargestellt wurde, dass für die Berufung auf etwaige Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten gemäß § 3 Nr. 4 BremIFG eine im vorliegenden Fall vermutlich nicht vorhandenen gesetzlichen Spezialvorschrift notwendig wäre. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Wir bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung für diese Anfrage. Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297846/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren IFG-Antrag vom 20.01.2024 …
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) [#297846]
Datum
26. Januar 2024 12:43
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren IFG-Antrag vom 20.01.2024 haben wir erhalten. Beigegfügt übersende ich den Antwortbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Unabhängig davon wer genau zu welchem Ze…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) [#297846]
Datum
27. Januar 2024 10:27
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Unabhängig davon wer genau zu welchem Zeitpunkt den Vorsitz des KoSIT-Beirates inne hatte, so sind die im Zeitraum von 2011 bis Ende 2019 entstandenen Protokolle sicherlich in Ihrem Haus vorhanden bzw. für Sie über den unter https://www.xoev.de/ueber-uns/projekte-und-gremien/kosit-beirat-4977 genannten Link zugreifbar. Dass diese Protokolle heute noch verfügbar sein müssen, ergibt sich vermutlich aus den einschlägigen Aufbewahrungspflichten für diese Dokumente. Die Anfrage bezieht sich genau auf diese Protokolle, die für eine LÜCKENLOSE WISSENSCHAFTLICHE Aufarbeitung der leider NICHT gut gelungenen Standardisierungsbemühungen der oftmals im Auftrag des IT-Planungsrates handelnden KoSIT von ENTSCHEIDENDER Bedeutung sind. Insofern möchten wir Sie freundlich bitten, die in der Zeit von 2011 bis 2019 entstandenen Protokolle hier zeitnah bereitzustellen. Wir bedanken schon vorab für Ihre Mühen und verbleiben mit freundlichen Grüßen nach Bremen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297846/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Der Senator für Finanzen Bremen
Ihre IFG-Anfrage über FragDenStaat vom 20.01.2024 sowie 27.01.2024 Protokolle des Beirates der Koordinierungsstell…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) [#297846]
Datum
14. Februar 2024 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre IFG-Anfrage über FragDenStaat vom 20.01.2024 sowie 27.01.2024 Protokolle des Beirates der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) [#297846] Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 20.01.2024. Soweit Ihnen der Zugang zu amtlichen Informationen nicht gewährt wurde, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen schriftlich, in elektronischer Form nach § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Mit freundlichen Grüßen