Protokolle des BVG-Aufsichtsrats 2023

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Protokolle der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Gewährträgerversammlung der Berliner Verkehrsbetriebe AöR aus dem Jahr 2023 sowie deren Geschäftsordnungen - gerne per E-Mail.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle P…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle des BVG-Aufsichtsrats 2023 [#285818]
Datum
9. August 2023 20:36
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Protokolle der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Gewährträgerversammlung der Berliner Verkehrsbetriebe AöR aus dem Jahr 2023 sowie deren Geschäftsordnungen - gerne per E-Mail. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285818/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens am 9. Au…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Protokolle des BVG-Aufsichtsrats 2023 [#285818]
Datum
10. August 2023 16:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens am 9. August 2023 gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG). Ich weise Sie auf die für Akteneinsicht oder Aktenauskunft gemäß § 16 BlnIFB anfallenden Gebühren hin. Da Sie sich mit einem gleichlautenden Auskunftsersuchen auch an die Berliner Verkehrsbetriebe gewandt haben, könnten in diesem Zusammenhang mehrere Gebühren entstehen. Ich bitte aus diesem Grunde um Mitteilung, ob Sie Ihr hiesiges Auskunftsersuchen aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht und den Hinweis! Das gleichlautende Auskunftsersuche…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Protokolle des BVG-Aufsichtsrats 2023 [#285818]
Datum
10. August 2023 17:05
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht und den Hinweis! Das gleichlautende Auskunftsersuchen an die BVG ergibt sich aus meiner Unkenntnis, welche Stelle nach BlnIFG nun letztendlich auskunftspflichtig ist. Sollte mir die BVG mitteilen, dass sie nicht verpflichtet ist, Auskunft zu geben, würde ich mich wieder bei Ihnen melden. Bis dahin würde ich gerne diese Anfrage ruhen lassen. Wenn meinem Auskunftsersuchen nachgekommen wurde, melde ich mich ebenfalls bei Ihnen. Jedenfalls klingt ihre Nachricht schon viel freundlicher als die standardisierte Nachricht der BVG, die mir mitteilte, dass ich keinen Anspruch auf einen "Kostenvoranschlag" besitze, obwohl ich lediglich darum bat, mir die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285818/