Protokolle des Referats "IT-Infrastruktur – Schule, BHZ und Dienststellen" sowie der "Lenkungsgruppe Digitalpakt" und "Jour Fixe Digitalisierung"

Alle Sitzungsprotokolle des Referats "IT-Infrastruktur – Schule, BHZ und Dienststellen" inklusive die der wöchentlichen Sitzungen mit der Firma "Time for Kids" seit 2019.
Zudem Alle Sitzungsprotokolle der "Lenkungsgruppe Digitalpakt" und "Jour Fixe Digitalisierung"

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle des Referats "IT-Infrastruktur – Schule, BHZ und Dienststellen" sowie der "Lenkungsgruppe Digitalpakt" und "Jour Fixe Digitalisierung" [#242527]
Datum
5. März 2022 17:42
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Sitzungsprotokolle des Referats "IT-Infrastruktur – Schule, BHZ und Dienststellen" inklusive die der wöchentlichen Sitzungen mit der Firma "Time for Kids" seit 2019. Zudem Alle Sitzungsprotokolle der "Lenkungsgruppe Digitalpakt" und "Jour Fixe Digitalisierung"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242527/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Protokolle des Referats "IT-Infrastruktur – Schule, BHZ und Dienststellen" sowie der "Lenkungsgruppe Digitalpakt" und "Jour Fixe Digitalisierung" [#242527]
Datum
7. April 2022 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.03.2022, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen wie hierzu wie folgt Stellung: Der Antrag wird abgelehnt, da der Herausgabe der begehrten Informationen der Hinderungsgrund des § 6 Abs. 1, 2 Nr. 1 HmbTG (Schutz öffentlicher Belange) entgegensteht. Danach sind solche Informationen, Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke von der Informationspflicht ausgenommen, die der unmittelbare Willensbildung des Senats dienen (§ 6 Abs. 1 HmbTG). Gegenstand der Protokolle sind u. a. Informationen, die konkret in Senatsdrucksachen Berücksichtigung finden. Darüber sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG auch „Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung“ im Kernbereich des Behördenhandelns von der Informationspflicht ausgenommen. Inhalte der Protokolle beziehen sich auf diesen Themenbereich und im Fall einer Offenlegung der Informationen wären Auswirkungen auf wichtige Entscheidungen oder bevorstehenden Maßnahmen zur Umsetzung der behördlichen Digitalstrategie zu befürchten. Sollten Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie uns bitte zur förmlichen Bekanntgabe der Entscheidung Ihre Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen