Protokolle des Untersuchungsausschusses 18/1

Folgende Protokolle aus den Vernehmungen des Untersuchungsausschusses 18/1 zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz:
-Vernehmungen des Oberbürgermeisters Wolfram Leibe aus Trier
-Vernehmungen aller weiteren Personen zur Überflutung des Stadtteils Trier-Ehrang am 15.07.2021

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle des Untersuchungsausschusses 18/1 [#275536]
Datum
12. April 2023 08:01
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Folgende Protokolle aus den Vernehmungen des Untersuchungsausschusses 18/1 zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz:<< Antragsteller:in >> -Vernehmungen des Oberbürgermeisters Wolfram Leibe aus Trier<< Antragsteller:in >> -Vernehmungen aller weiteren Personen zur Überflutung des Stadtteils Trier-Ehrang am 15.07.2021<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 Abs.2 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend …
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 Abs.2 LTranspG
Datum
19. April 2023 09:01
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Landestransparenzgesetz übersenden wir Ihnen den anliegenden Bescheid. Eine Gebührenpflicht entfällt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 LTranspG. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 Abs.2 LTranspG [#275536] Guten Tag, da Sie geschrieben haben, das…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 Abs.2 LTranspG [#275536]
Datum
15. Mai 2023 13:14
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da Sie geschrieben haben, dass Sie für Rückfragen gerne zur Verfügung stehen, hätte ich tatsächlich eine Rückfrage: Bei dem Untersuchungsausschuss geht es ja darum, was bei der Flut zum Nachteil der Bürger falsch gelaufen ist. Angehört wurde aber für unsere Region - soweit ich weiß - nur einer der Verantwortlichen selbst (OB Leibe). Da sollte es doch eigentlich für die Bürger prüfbar sein, ob dessen Aussage auch der erlebten Realität hier vor Ort entspricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275536/

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 Abs.2 LTranspG [#275536] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 Abs.2 LTranspG [#275536]
Datum
23. Mai 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage, die ich gerne wie folgt beantworte: Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Untersuchungsausschusses ist das Untersuchungsausschussgesetz Rheinland-Pfalz (UAG). Gemäß § 24 UAG ist eine Einsichtnahme von Bürgern in die Protokolle öffentlicher Sitzungen des Untersuchungsausschusses nicht vorgesehen. Die Vernehmung des Herrn Wolfram Leibe als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ erfolgte am 25. März 2022 in öffentlicher Sitzung, sodass für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Teilnahme bestand und diese sich selbst ein Bild von dessen Aussage machen konnte. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass eine Einsichtnahme in das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25. März 2022 nicht möglich ist. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass der Untersuchungsausschuss dem Landtag nach Abschluss seiner Untersuchung gemäß § 28 Abs.1 UAG einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung erstatten wird. Dieser Bericht wird als PDF-Dokument über das offene parlamentarische Auskunftssystem OPAL (https://www.landtag.rlp.de/de/parlament/parlamentsdokumente/opal/) abrufbar sein. In diesem wird in zusammengefasster Form auch die Aussage des Zeugen Leibe wiedergegeben sein. Mit freundlichen Grüßen