Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021

Sämtliche Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden. Vorige Protokolle haben Sie mir dankenswerterweise bereits zugänglich gemacht: https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-des-wissenschaftlichen-beirats-seit-oktober-2017/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Protokolle des Wissenschaft…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021 [#278349]
Datum
8. Mai 2023 13:11
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden. Vorige Protokolle haben Sie mir dankenswerterweise bereits zugänglich gemacht: https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-des-wissenschaftlichen-beirats-seit-oktober-2017/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 278349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278349/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeszentrale für politische Bildung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 8. Mai 2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, m…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021 [#278349]
Datum
8. Mai 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 8. Mai 2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem o.g. Antrag begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: Sämtliche Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats der bpb seit 2021 Nach erster förmlicher Prüfung des Antrags stellen wir fest, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einen einfachen Verwaltungsaufwand übersteigt und daher voraussichtlich nicht gebührenfrei bearbeitet werden kann. Wir beabsichtigen, hinsichtlich personenbezogener Daten Dritter eine pauschale Schwärzung vorzunehmen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, möchten wir Sie bitten, zur durchzuführenden Interessenabwägung vorab darzulegen, worin Ihr Informationsinteresse besteht. Sollte die Interessenabwägung zugunsten der Interessen des betroffenen Dritten ausfallen, wäre eine Einwilligung i.S.d. § 5 IFG einzuholen. Die Schwärzung der personenbezogenen Daten ist mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden. Die Gebühr bemisst sich daher auf der Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) unter Berücksichtigung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwands. Insoweit würden unter Heranziehung des § 1 Abs. 1 IFGGebV i.V.m. 2.2 Teil A des Gebühren- und Anlageverzeichnisses vorliegend Gebühren zwischen 30, -- € und 500,-- € anfallen. Auf ihre frühere Frage zu ggf. Ermäßigung der entsprechenden Kosten: selbstverständlich bemühen wir uns hier, die entsprechenden Gebühren möglichst gering zu halten. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Sollten Sie insbesondere mit der Schwärzung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, so bitte ich Ihren Antrag noch entsprechend zu begründen. Die Bearbeitungsfrist von einem Monat gemäß § 7 Abs. 5 IFG wird auf den 7. Juni 2023 festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Vielen Dank für die Antwort. Ich halte an meiner Anfrage fest und erkläre mich mit der pauschalen Schwärzung der p…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021 [#278349]
Datum
8. Mai 2023 16:08
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die Antwort. Ich halte an meiner Anfrage fest und erkläre mich mit der pauschalen Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 278349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278349/

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Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Beiliegen…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Protokolle des Wissenschaftlichen Beirats seit 2021 [#278349]
Datum
6. Juni 2023 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Beiliegend finden Sie die angefragten Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats der bpb seit 2021. Die personenbezogenen Daten haben wir gemäß Ihrer Zustimmung vom 08. Mai 2023 geschwärzt. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, fallen für die Aussonderung von Daten Gebühren an. Die Gebühren bemessen sich nach § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) i.V.m. Teil A Nr. 2.2 des Gebühren- und Anlageverzeichnisses. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen zeitnah zugehen. Sollten Sie Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüße

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