Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hausordnung, welche in sämtlichen Landeserstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs, beinhaltet eine Liste von verbotenen Gegenständen. Werden derartige Gegenstände bei Kontrollen am Eingang, auf dem Gelände oder auf den Zimmern entdeckt, dürfen diese laut Hausordnung eingezogen werden.
Laut Rückmeldung Ihrer Behörde auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz existieren Protokollierungen der eingezogenen Gegenstände, welche nach Verlassen der jeweiligen Person gelöscht werden.
Ich bitte Sie für die Landeserstaufnahmeeinrichtung(en) in Ihrem Verantwortungsbereich um die Zusendung sämtlicher vorliegender Protokollierungen, das bedeutet von den Personen die zum aktuellen Zeitpunkt in der LEA wohnen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung und verzichte ausdrücklich auf die postalische Zustellung jeglicher Original-Dokumente.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. August 2022
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20. September 2022
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