Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hausordnung, welche in sämtlichen Landeserstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs, beinhaltet eine Liste von verbotenen Gegenständen. Werden derartige Gegenstände bei Kontrollen am Eingang, auf dem Gelände oder auf den Zimmern entdeckt, dürfen diese laut Hausordnung eingezogen werden.
Bitte senden Sie mir für das Kalenderjahr 2021 sämtliche Protokolle von eingezogenen Gegenständen zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. Juli 2022
-
20. September 2022
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs [#253307]
- Datum
- 14. Juli 2022 18:10
- An
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs [#253307]
- Datum
- 25. Juli 2022 10:55
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs [#253307]
- Datum
- 5. August 2022 10:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- Antrag über Plattform "Frag den Staat" #253307
- Datum
- 11. August 2022 13:38
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Via
- Upload
- Betreff
- Datum
- 12. August 2022 08:44
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#253307]
- Datum
- 17. August 2022 18:41
- An
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 17. August 2022 18:41
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
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- Betreff
- Datum
- 19. August 2022 12:11
- Status
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs [#253307]
- Datum
- 19. August 2022 12:14
- Status
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Protokolle eingezogener Gegenstände in den LEAs [#253307]
- Datum
- 23. August 2022 14:48
- Status
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- Von
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Betreff
- Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#253307]
- Datum
- 14. September 2022 15:18
- Status
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