Protokolle im Rahmen der Versorgungsaufträge

im Rahmen der Patientenwohlgefährdung durch mögliche Fehlbehandlungen durch falsche Interpretationen des Versorgungsauftrages, senden Sie mir bitte den Muster-Versorgungsauftrag mit den Krankenhäusern zu, sowie die Protokolle, in denen Sie Vorgaben zu Behandlungsmethoden auf Intensiv- und Palliativstationen gemacht haben. Ebenso ist eine Liste der Krankenhäuser notwendig, die den Versorgungsvertrag mit der Regierung eingegangen sind.

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  • Datum
    30. Juni 2023
  • Frist
    2. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen der Patientenwohlgefährdung…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle im Rahmen der Versorgungsaufträge [#282777]
Datum
30. Juni 2023 00:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen der Patientenwohlgefährdung durch mögliche Fehlbehandlungen durch falsche Interpretationen des Versorgungsauftrages, senden Sie mir bitte den Muster-Versorgungsauftrag mit den Krankenhäusern zu, sowie die Protokolle, in denen Sie Vorgaben zu Behandlungsmethoden auf Intensiv- und Palliativstationen gemacht haben. Ebenso ist eine Liste der Krankenhäuser notwendig, die den Versorgungsvertrag mit der Regierung eingegangen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282777/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Protokolle im Rahmen der Versorgungsaufträge [#282777]
Datum
30. Juni 2023 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Bundesministerium…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Protokolle im Rahmen der Versorgungsaufträge [#282777]
Datum
30. Juni 2023 16:50
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist nicht befugt, Versorgungsaufträge an Krankenhäuser zu erteilen. Ebenso wenig kann es Vorgaben für Behandlungsmethoden auf Intensiv- und Palliativstationen aufstellen. Entsprechende Unterlagen sind daher im BMG nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen