Protokolle Krisenstabssitzung ,,Neuartiges Coronavirus(COVID-19)“

Anfrage an: Robert Koch-Institut

In Anlehnung an die vom Magazin Multipolar veröffentlichten Protokolle bis 30. April 2021 (1) erbitte ich die Ergebnisprotokolle(als PDF) aller Krisenstabssitzungen ,,Neuartiges Coronavirus(COVID-19)“ des Robert-Koch-Instituts nach dem 30.April 2021 und die dazugehörigen "Agenden Krisenstab-Sitzung „Neuartiges Coronavirus(COVID-19)""

(1) https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 16 Follower:innen
Bastian Barucker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Anlehnung an die vom Magazin Multi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
Protokolle Krisenstabssitzung ,,Neuartiges Coronavirus(COVID-19)“ [#304116]
Datum
25. März 2024 14:08
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Anlehnung an die vom Magazin Multipolar veröffentlichten Protokolle bis 30. April 2021 (1) erbitte ich die Ergebnisprotokolle(als PDF) aller Krisenstabssitzungen ,,Neuartiges Coronavirus(COVID-19)“ des Robert-Koch-Instituts nach dem 30.April 2021 und die dazugehörigen "Agenden Krisenstab-Sitzung „Neuartiges Coronavirus(COVID-19)"" (1) https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 304116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304116/ Postanschrift Bastian Barucker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.03.2024 [#304116] Sehr geehrter Herr Barucker, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.03.2024 [#304116]
Datum
25. März 2024 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Barucker, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.03.2024, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0006#0018 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen