Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

im Vorgang des Hauptausschusses Nummer 1255 (https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1255-v.pdf) "Beantwortung der Berichtsaufträge aus der 1. Lesung des Hauptausschusses sowie Mehrbedarfe" heißt es auf S. 17 "Berücksichtigt werden dabei die Ergebnisse der seit 2022 regelmäßig tagenden Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zu der Realisierung von Open Data-Angeboten in Bezug zu den bestehenden Parlamentarischen Informationssystemen."

Darauf bezugnehmend, senden Sie mir bitte Folgendes zu:
Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zwischen 2020 und 2024

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, im Vorgang des Hauptausschusses Nummer 125…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
24. Januar 2024 12:17
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, im Vorgang des Hauptausschusses Nummer 1255 (https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1255-v.pdf) "Beantwortung der Berichtsaufträge aus der 1. Lesung des Hauptausschusses sowie Mehrbedarfe" heißt es auf S. 17 "Berücksichtigt werden dabei die Ergebnisse der seit 2022 regelmäßig tagenden Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zu der Realisierung von Open Data-Angeboten in Bezug zu den bestehenden Parlamentarischen Informationssystemen." Darauf bezugnehmend, senden Sie mir bitte Folgendes zu: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zwischen 2020 und 2024 Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298182/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr [geschwärzt], nach Rücksprache mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen, welcher federführend die Open Data-Arbe…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Antwort: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
1. Februar 2024 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], nach Rücksprache mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen, welcher federführend die Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente leitet, möchte sich Sie bitten, sich für die Einsicht in die Sitzungs-Protokolle an [geschwärzt] zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ( [geschwärzt] ) "[geschwärzt] [geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, [geschwärzt] aus der Parlamentsdokumentation Berlin hat mich an Sie verwiesen. Es geht um Einsicht in …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
1. Februar 2024 10:52
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt] aus der Parlamentsdokumentation Berlin hat mich an Sie verwiesen. Es geht um Einsicht in die Sitzungsprotokolle der Open Data-Arbeitsgruppe, die ich mit meiner IFG-Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin angefragt habe. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dafür eine erneute IFG-Anfrage mit den NRW-Grundlagen benötigen oder diese Email hier reicht. Im Folgenden füge ich noch einmal den Wortlaut der Anfrage ein: "im Vorgang des Hauptausschusses Nummer 1255 ( https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1255-v.pdf ) "Beantwortung der Berichtsaufträge aus der 1. Lesung des Hauptausschusses sowie Mehrbedarfe" heißt es auf S. 17 "Berücksichtigt werden dabei die Ergebnisse der seit 2022 regelmäßig tagenden Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zu der Realisierung von Open Data-Angeboten in Bezug zu den bestehenden Parlamentarischen Informationssystemen." Darauf bezugnehmend, senden Sie mir bitte Folgendes zu: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zwischen 2020 und 2024" Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 298182 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 1. Februar 2024. …
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Antwort: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
5. Februar 2024 17:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 1. Februar 2024. Ich verstehe Ihren Antrag dahingehend, dass Sie um Zusendung der "Protokolle, Präsentationen und Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zwischen 2020 und 2024" bitten. Eine erneute IFG-Anfrage, in der die Rechtsgrundlagen nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz dargelegt werden, ist für die Bearbeitung des Antrags nicht erforderlich. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes bitten Sie um Zusend…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
4. März 2024 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes bitten Sie um Zusendung der "Protokolle, Präsentationen und Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zwischen 2020 und 2024". Ihre zunächst an das Abgeordnetenhaus von Berlin gerichtete Anfrage wird als inhaltsgleicher Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ausgelegt. Bei der von Ihnen genannten Arbeitsgruppe handelt es sich um eine seit dem Jahr 2022 in größeren Abständen tagende Arbeitsgruppe der Parlamentsverwaltungen der deutschen Landesparlamente, die sich mit verschiedenen Aspekten einer möglichen Bereitstellung von Open-Data-Angeboten befasst. Die Federführung der Arbeitsgruppe liegt bei der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen. Leider kann ich Ihrem Antrag nicht entsprechen, da einer Herausgabe der angeforderten Unterlagen gesetzliche Ausschlussgründe entgegenstehen. So würde durch die Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Informationen Angaben und Mitteilungen der Verwaltungen anderer Landesparlamente und damit öffentlicher Stellen anderer Länder ohne deren Zustimmung offenbart werden. In solchen Fällen ist der Antrag nach dem Willen des Gesetzgebers zwingend abzulehnen (vgl. § 6 lit. c) IFG NRW). Darüber hinaus sind den Protokollen die Beratungsbeiträge aus den Verwaltungen der verschiedenen Landesparlamente zu entnehmen. Anträge, die sich auf den Prozess der Willensbildung zwischen verschiedenen öffentlichen Stellen beziehen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ebenfalls abgelehnt werden (vgl. § 7 Abs. 2 lit. a) IFG NRW). Die angefragten Dokumente enthalten im Übrigen auch personenbezogene Daten, so dass auch insoweit ein Ablehnung Ihres Antrags erforderlich sein könnte (vgl. § 9 IFG NRW). Aufgrund der weiteren Gründe haben wir diesen Aspekt aber nicht abschließend geprüft. Mit der Ablehnung des Antrags ist keine Entscheidung verbunden, wie mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe nach deren Beendigung umgegangen wird. Es tut mir leid, Ihnen keine positive Nachricht übermitteln zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist jedoch nicht klar, warum es in diesem Fall nun zu so einer Ents…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
13. März 2024 14:08
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist jedoch nicht klar, warum es in diesem Fall nun zu so einer Entscheidung gekommen ist, während 2021 mit exakt derselben Ausgangssituation ein positiver Bescheid gewährt wurde: https://fragdenstaat.de/a/208097. Insofern nehme ich gerne die Vermittlung an die Landesbeauftragte für Datenschutz in Anspruch. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298182/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente“ [#298182]
Datum
13. März 2024 15:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/298182/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es bereits einen Präzedenzfall mit exakt derselben Ausgangssituation gibt, in der im Jahr 2021 ein positiver Bescheid gewährt worden ist: https://fragdenstaat.de/a/208097. Zudem gibt es ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Arbeit der Open Data Arbeitsgruppe und daran, was sich seit den letzten Informationen aus dem Jahr 2021 getan hat. Diesem Anliegen nachzugehen, scheint aktuell nur über den Weg einer IFG-Anfrage möglich zu sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 298182.pdf Anfragenr: 298182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298182/
Landtag NRW
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.03.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente“ [#298182]
Datum
14. März 2024 08:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.03.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem besseren Verständnis erläutere ich gerne die Unterschiede zwisch…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
14. März 2024 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem besseren Verständnis erläutere ich gerne die Unterschiede zwischen dem Parlamentsspiegel und der Open Data-Arbeitsgruppe. Beim Parlamentsspiegel handelt es sich um ein integriertes Informationssystem, das im Internet bereitgestellt wird. Es wird von der Landtagsverwaltung NRW technisch und inhaltlich betreut. Die Redaktion hat u.a. zur Aufgabe, die laufenden Datenimporte zu überprüfen und das Internetangebot weiter zu entwickeln. In jährlichen Redaktionssitzungen werden Arbeitsvorhaben und Planungen mit den Dokumentationen der übrigen Landtagsverwaltungen abgestimmt. Die Abstimmungen mit den übrigen Parlamentsverwaltungen stellen hier eine Daueraufgabe dar. Bezüglich der 2021 gestellten Anfrage waren alle am Parlamentsspiegel beteiligten Landesparlamente damit einverstanden, dass die Protokolle der Redaktionskonferenzen zur Verfügung gestellt werden. Somit lag kein gesetzliches Hindernis (vgl. § 6 lit. c) IFG NRW) zur Bereitstellung der Information vor. Die Arbeitsgruppe Open Data ist dagegen eine temporär eingerichtete interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die einen konkreten Arbeitsauftrag hat und deren Ergebnisse von den Direktorinnen und Direktoren der Landesparlamente angenommen werden müssen. Da sich die Arbeitsgruppe noch in der Beratung befindet und die Ergebnisse noch nicht vorgelegt wurden besteht derzeit keine Einigkeit bezüglich der Frage der Herausgabe der Protokolle. Damit liegt derzeit ein gesetzliches Hindernis nach § 6 lit. c) IFG NRW bezüglich der Bereitstellung der Information vor. Ich hoffe ich konnte die Hintergründe der Ablehnung verständlich machen. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Informationsfreiheit: Ihre Vermittlungsbitte vom 13. März 2024 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IF…
Von
Landtag NRW
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Vermittlungsbitte vom 13. März 2024
Datum
20. März 2024 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.1.2024 Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.16-2196/24 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und die darin enthaltene Vermittlungsbitte. Sie hatten sich mit einem Antrag auf Zugang zu Unterlagen der Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zwischen 2020 und 2024 an die nordrhein-westfälische Landtagsverwaltung gewandt. Ihr Antrag wurde unter dem Hinweis auf insbesondere § 6 lit. c IFG NRW abgelehnt. Nachdem Sie mich am 13. März angeschrieben hatten, folgte mit Datum vom 14. März eine weitere Rückmeldung durch die Landtagsverwaltung. Darin wurde noch einmal konkret auf den Ablehnungsgrund nach § 6 lit. c IFG NRW eingegangen, insbesondere wurde mitgeteilt, dass die erforderliche Zustimmung der anderen Länder nicht vorläge. In diesem Zusammenhang wurde erläutert, dass der teilweise positiven Bescheidung eines anderen Informationszugangsantrags aus dem Jahr 2021, in dem es um den Zugang zu Protokollen der Redaktionssitzungen des Parlamentsspiegels ging, die Einwilligung der damals Beteiligten vorausgegangen war. Nach meiner Einschätzung hat die Landtagsverwaltung Ihren Antrag zurecht nach § 6 lit. c IFG NRW abgelehnt, da es bereits an der erforderlichen Zustimmung der übrigen Beteiligten mangelt. Mit einem vergleichbaren Sachverhalt hatte sich das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) im letzten Jahr auseinandergesetzt. In dem Verfahren 15 A 47/21<https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/15_A_47_21_Urteil_20230523.html> ging es um den Zugang zu Berichten der Länderarbeitsgruppen, die der Justizministerkonferenz zuarbeiten. Wie im vorliegenden Fall fehlte es u.a. an der Zustimmung der Beteiligten und das OVG NRW bestätigte die ursprüngliche Ablehnung des Ministeriums der Justiz des beklagten Landes. Insgesamt kommt eine Vermittlung daher leider nicht Betracht, wofür ich um Ihr Verständnis bitte. Bei Rückfragen erreichen Sie mich gerne auch unter der u.g. Durchwahl. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre detaillierte Antwort! Wäre es dann zumindest möglich - analog zu der erfolgreich…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
28. März 2024 15:14
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre detaillierte Antwort! Wäre es dann zumindest möglich - analog zu der erfolgreichen Anfrage aus 2021 - die Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der regelmäßig stattfindenden Redaktionssitzungen des Parlamentsspiegels von 2021 bis 2024 zu erhalten? Falls es für Sie einfacher ist, kann ich gerne auch noch einmal einen gesonderten IFG-Antrag schicken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298182/

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Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> stellen Sie gerne nochmals einen gesonderten IFG-Antrag für die Protokoll…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: WG: Protokolle, Präsentationen, Beschlüsse der Open Data-Arbeitsgruppe der Landesparlamente [#298182]
Datum
28. März 2024 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> stellen Sie gerne nochmals einen gesonderten IFG-Antrag für die Protokolle, Beschlüsse und Präsentationen des Parlamentsspiegels. Wir werden dazu dann einen separaten Vorgang anlegen. Mit freundlichen Grüßen