Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg"

Die vorliegenden Protokolle der Gesprächsrunden "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg". Selbstverständlich können Sie sämtliche personenbezogenen Daten schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Dezember 2019
  • Frist
    20. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg" [#171976]
Datum
12. Dezember 2019 13:42
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die vorliegenden Protokolle der Gesprächsrunden "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg". Selbstverständlich können Sie sämtliche personenbezogenen Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171976/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit der Nummer #171976 ist hier einge…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg" [#171976]
Datum
13. Dezember 2019 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit der Nummer #171976 ist hier eingegangen und wird aktuell bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um Geduld. Falls für die Beantwortung Gebühren entstehen sollten, werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr Antragsteller/in im Rahmen der Bearbeitung Ihrer HmbTG-Anfrage #171976 (Protokolle "Runder Tisch")…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Verlängerung Frist WG: [EXTERN]- Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg" [#171976]
Datum
10. Januar 2020 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Rahmen der Bearbeitung Ihrer HmbTG-Anfrage #171976 (Protokolle "Runder Tisch") wird Ihnen mitgeteilt, dass dieser Antrag eine intensive Prüfung als zunächst angenommen erfordert. Die Frist daher gemäß § 13 Abs. 3 HmbTG auf zwei Monate verlängert wird und endet am 12.02.2020. Sollten für die Bearbeitung des Antrags Gebühren entstehen, werden Sie vor Beantwortung hierüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 12.12.2019 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bitten Sie…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Antwort zu WG: [EXTERN]- Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg" [#171976]
Datum
21. Januar 2020 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 12.12.2019 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bitten Sie um Zusendung der vorliegenden Protokolle der Gesprächsrunden "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg". Hiermit begehren Sie Zugang zu Informationen gemäß § 11 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 HmbTG. Ihrem Wunsch kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 6 Absatz 2 Nr.1 HmbTG, Schutz öffentlicher Belange, sollen Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidungen oder bevorstehenden Maßnahmen vereitelt würde, von der Informationspflicht ausgenommen werden. Die von Ihnen begehrten Protokolle dienen vorrangig als fachliche Grundlage und Vorbereitung zur Willensbildung zu möglichen weiteren Maßnahmen. Durch eine Herausgabe dieser Protokolle würden in der vorzeitigen Bekanntgabe der Informationen Entscheidungen und Bereitschaft zur Maßnahmenumsetzung gefährdet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass durch die begleitende Veröffentlichung von Pressemeldungen zu inhaltlichen feststehenden und damit verlässlichen Ergebnissen eine hohe Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gegeben ist. Die beiden Pressemitteilungen zum Ihrer angefragten Thematik vom 27.06.2019 und 13.08.2019 sind dieser Antwort angehängt. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei gemäß § 1 Absatz 2 des Anhangs 2 zur Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Bitte teilen Sie uns für den förmlichen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung Ihre private Anschrift mit, gern über dieses Transparenzgesetz-Postfach. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG,…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg"“ [#171976] [#171976]
Datum
21. Januar 2020 19:05
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171976/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die von der BWVI angeführte Vorschrift dürfte hier nicht relevant sein. Es handelt sich bei monatealten Protokollen von Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG bzw. ihren Konzernunternehmen kaum um "Entwürfe zu Entscheidungen" der FHH und auch nicht "Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren [sic!] Vorbereitung". Selbst wenn es sich um Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen handeln sollte, wäre von der BWVI festzustellen gewesen, wer durch vorzeitige Kenntnis der Unterlagen den "Erfolg" einer dergestalt qua Protokoll eines Gesprächs mit der DB vorbereiteten Entscheidung der BWVI beeinträchtigen können sollte. Die DB AG wird es kaum sein, wird ihr doch zumindest unterstellt werden können, über das Gesprächsprotokoll und mithin die fraglichen Informationen längst zu verfügen. Dass Dritte den Erfolg von Entscheidungen der BWVI gefährden könnten, wenn die angeforderten Protokolle öffentlich werden, bliebe möglich, wurde von der BWVI aber nicht ansatzweise begründet dargestellt. Hier drängen sich auch keine Szenarien auf, ist doch allein die Deutsche Bahn AG mit ihren Infrastruktur- und Verkehrsunternehmen sowohl Vertragspartnerin der FHH, als auch direkte Eigentümerin bzw. Betreiberin der mutmaßlich angesprochenen Betriebsmittel/Infrastruktur, als auch Beteiligte an den Gesprächen, deren Protokolle von mir angefordert wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 171976.pdf - 2020-01-21_1-Pressemitteilung13.08.2019.doc - 2020-01-21_1-Pressemitteilung27.06.2019.doc Anfragenr: 171976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171976/
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Sehr Antragsteller/in ich danke für Ihre Antwort. In der Sache ist Ihre Auffassung nicht nachvollziehbar; der Hmb…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle "Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg"“ [#171976] [#171976]
Datum
21. Januar 2020 19:13
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich danke für Ihre Antwort. In der Sache ist Ihre Auffassung nicht nachvollziehbar; der HmbBfDI ist von mir bereits um Vermittlung gebeten worden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171976/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 21.1.2020 ist bei uns eingegangen. Ih…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020)
Datum
29. Januar 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 21.1.2020 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen G5/197/2020 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 21.1.2020. Sie h…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020)
Datum
13. Mai 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 21.1.2020. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Vorlage der Gesprächsprotokolle der Veranstaltung „Runder Tisch – Qualität und Pünktlichkeit der DB in Hamburg“ verlangt. Die BWVI habe dies mit E-Mail vom 21.1.2020 abgelehnt. Dies habe sie damit begründet, dass die von Ihnen begehrten Dokumente nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG von Ihrem Informationszugangsanspruch ausgenommen seien. Die BWVI hat in einer ergänzenden Stellungnahme mir gegenüber mitgeteilt, dass die Gesprächsprotokolle auch Überlegungen enthielten, die nicht umgesetzt werden. Es stehe zu befürchten, dass der offene Austausch unter den Gesprächsbeteiligten gefährdet werde, wenn auch solche Ansätze nach außen gelangen. Ferner drohe die Gefahr, dass sich Vertragspartner der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wie hier die Deutsche Bahn nicht länger überhaupt zu solchen Gesprächen bereitfinden, wenn deren Inhalte nicht vertraulich bleiben. Ich habe Zweifel, dass mit diesen Erwägungen Ihr Informationszugangsantrag zu Recht abgelehnt wurde. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG sollen Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung von der Informationspflicht ausgenommen werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Information der Erfolg der Entscheidungen oder bevorstehender Maßnahmen vereitelt würden. Es erscheint möglich, dass im Rahmen oder auf der Grundlage der mit der Deutschen Bahn geführten Gespräche durch die BWVI Entscheidungen getroffen werden. Allerdings ist aus den mir vorliegenden Informationen derzeit nicht ersichtlich, inwiefern der Erfolg dieser Entscheidung durch die Erteilung der von Ihnen begehrten Auskunft vereitelt würde. Der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG entspricht insoweit am Wortlaut des § 5 Abs. 1 IFG. Laut dessen Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4493 S. 12) wird der Erfolgs einer Entscheidung vereitelt, wenn die Entscheidung bei Offenbarung der Information voraussichtlich überhaupt nicht oder mit anderem Inhalt oder wesentlich später zustande käme. Eine Erfolgsvereitelung unter zeitlichen Verzögerungsaspekten kann dabei nur angenommen werden, wenn der Erfolgseintritt zeitabhängig ist. Eine schlichte Verzögerung der Entscheidung als solche vereitelt noch nicht unbedingt den Erfolg dieser Entscheidung (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2016, § 4 Rn. 29). Ob die Herausgabe einer Information dazu führt, dass der Erfolg der Entscheidung vereitelt wird, ist anhand einer Prognose zu bestimmen. Je schwerer die drohende Beeinträchtigung des behördlichen Entscheidungsprozesses ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Beeinträchtigung zu stellen. Die Befürchtung einer Erfolgsvereitelung ist anhand greifbarer und belegbarer Tatsachen zu darzulegen; bloße Mutmaßungen genügen nicht. Weiter muss die Herausgabe der Information für das Eintreten dieser Erfolgsvereitelung kausal sein. Hinsichtlich dieser Erwägungen trifft die BWVI eine Darlegungslast. Sie hat hinsichtlich jeder einzelnen Information zu prüfen und zu begründen, warum hierdurch der Erfolg einer Entscheidung beeinträchtigt wird. Dass die oben skizzierten Voraussetzungen hier vorliegen, hat die BWVI hier meines Erachtens nicht hinreichend dargelegt. Soweit im Rahmen der Gespräche einvernehmliche Entscheidungen getroffen wurden, können diese denklogisch schon nicht mehr durch eine nachträgliche Veröffentlichung der Gesprächsprotokolle vereitelt werden. Auch Vorschläge, die erörtert, aber bereits während des Gesprächs oder im Nachgang dazu wieder verworfen wurden, können nicht mehr kausal durch die Veröffentlichung vereitelt werden. Einer näheren Betrachtung bedarf lediglich der Fall, dass Teile des Gesprächs Grundlage nachgelagerter Entscheidungen der BWVI sind, die zum aktuellen Zeitpunkt noch offen sind. Aus dem mir vorliegenden Schriftverkehr ergeben sich aber keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass solche nachgelagerten Entscheidungen überhaupt getroffen werden sollen, und wenn ja, inwiefern genau eine Veröffentlichung der Gesprächsprotokolle diese verzögern oder inhaltlich verändern würde. Der Herausgabe der Dokumente dürfte auch nicht die pauschale Befürchtung entgegenstehen, dass Vertragspartner der FHH sich künftig einer offenen und konstruktiven Kommunikation abhalten lassen könnten. Das HmbTG schützt die Belange von Vertragspartnern öffentlicher Stellen, indem es in § 7 Abs. 2 HmbTG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur bei einem überwiegenden Informationsinteresse der Informationspflicht unterwirft. Keineswegs kann unter Berufung auf diesen Aspekt aber ein komplettes Gesprächsprotokoll zurückgehalten werden; vielmehr ist auch hier bezogen auf jede Einzelinformation zu prüfen und darzulegen, inwiefern die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 HmbTG erfüllt sind. Diese Informationen wären sodann zu schwärzen, das Dokument im Übrigen aber herauszugeben. Sie haben die Möglichkeit, gegen die ablehnende Entscheidung der BWVI Widerspruch einzulegen. Die BWVI wird bei der Bescheidung Ihres Widerspruchs die oben genannten Argumente berücksichtigen müssen. Die BWVI erhält eine Kopie dieser Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976] Sehr Antragsteller/in nach der nunmehr sicherlich auch Ihnen …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976]
Datum
23. Mai 2020 09:26
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in nach der nunmehr sicherlich auch Ihnen vorliegenden Einschätzung des HmbBfDI bitte ich Sie, mir kurz mitzuteilen, ob Sie an Ihrer Position festhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171976/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976] Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 23.05.20…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976]
Datum
29. Mai 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 23.05.2020 haben wir dankend erhalten. Sobald es eine Entscheidung hierzu in unserem Hause gibt, setzten wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976] Sehr Antragsteller/in nach weiteren erfolgten in…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976]
Datum
12. Juni 2020 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach weiteren erfolgten intensiven Gesprächen der hier beteiligten Fachabteilungen und der DB wurden die von Ihnen begehrten Protokolle nun in Teilen geschwärzt und liegen zur Beantwortung für Sie vor. Durch die Prüfung für Ihre Anfrage sind Gebühren in Höhe von 70,--€ gemäß Nr. 1.3.1.1 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) entstanden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Gebühren übernehmen und den Antrag aufrecht erhalten. Benennen Sie in diesem Fall bitte Ihre private aktuelle Postanschrift für den Kostenbescheid. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückm…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/197/2020) [#171976]
Datum
30. Juli 2020 17:12
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der Höhe der prognostizierten Kosten in Relation zum wahrscheinlichen Umfang des Protokolls ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171976/