Protokolle und Absprache des bayerischen Kabinett bzgl. der BayIfSMV

alle Protokolle des bayerischen Kabinetts die zur Erstellung bzw. Änderungen der BayIfSMV geführt haben, inklusive Notizen zu allen Absprachen.
Es ist vollkommen unerheblich, ob die BayIfSMV weiterhin existiert. Das kann kein Argument sein, die bisherigen Protokolle zur demokratischen Kontrolle durch die Bevölkerung und Presse nicht freizugeben. Als persönlich Grundrechtsbeeinträchtigter habe ich ein überragendes Interesse zu erfahren, wie und mit welcher Expertise die jeweilige BayIfSMV zustande kam und welche Ziele das bayerische Kabinett damit erreichen wollte.
Diese Forderung werde ich ggf. auch anwaltlich durchsetzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2023
  • Frist
    2. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Protokolle des bayerischen Ka…
An Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle und Absprache des bayerischen Kabinett bzgl. der BayIfSMV [#282821]
Datum
30. Juni 2023 11:24
An
Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Protokolle des bayerischen Kabinetts die zur Erstellung bzw. Änderungen der BayIfSMV geführt haben, inklusive Notizen zu allen Absprachen. Es ist vollkommen unerheblich, ob die BayIfSMV weiterhin existiert. Das kann kein Argument sein, die bisherigen Protokolle zur demokratischen Kontrolle durch die Bevölkerung und Presse nicht freizugeben. Als persönlich Grundrechtsbeeinträchtigter habe ich ein überragendes Interesse zu erfahren, wie und mit welcher Expertise die jeweilige BayIfSMV zustande kam und welche Ziele das bayerische Kabinett damit erreichen wollte. Diese Forderung werde ich ggf. auch anwaltlich durchsetzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282821/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bürgerbeauftragten …
Von
Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Betreff
Ihre Nachricht an den Bürgerbeauftragten - Protokolle und Absprache des bayerischen Kabinett bzgl. der BayIfSMV [#282821]
Datum
3. Juli 2023 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Michael Hofmann, MdL, gewandt haben. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben, können wir Ihre Nachricht nicht an die zuständige Stelle weiterleiten. Ihr Anliegen können Sie unmittelbar an die hierfür zuständige Bayerische Staatskanzlei adressieren. Kontaktdaten inklusive eines Kontaktformulars finden Sie hier: https://www.bayern.de/buergerservice/kontakt/. Sie erreichen die Bayerische Staatskanzlei auch unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder postalisch: Bayerische Staatskanzlei, Postfach 220011, 80535 München. Sollten Sie uns Ihre Einwilligung hierzu geben, leiten wir Ihre Anfrage gerne an die Bayerische Staatskanzlei weiter. Bitte bestätigen Sie für diesen Fall, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden sind. Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, wir hoffen, Ihnen hilfreiche Informationen bereitgestellt zu haben. Mit freundlichen Grüßen