Protokolle von ENIC-NARIC-Meetings

Alle Protokolle, Präsentationen, Mitschnitte, o.ä., die Ihnen bzw. der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Rahmen von Treffen oder Online-Konferenzen des ENIC-NARIC-Netzwerkes vorliegen.
Siehe: https://www.enic-naric.net/page-events

Es genügt, wenn Sie sich auf den Zeitraum ab dem Jahr 2022 bis heute beschränken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle P…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle von ENIC-NARIC-Meetings [#275589]
Datum
12. April 2023 14:53
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle, Präsentationen, Mitschnitte, o.ä., die Ihnen bzw. der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Rahmen von Treffen oder Online-Konferenzen des ENIC-NARIC-Netzwerkes vorliegen. Siehe: https://www.enic-naric.net/page-events Es genügt, wenn Sie sich auf den Zeitraum ab dem Jahr 2022 bis heute beschränken.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275589/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 12.04.2023; [#275589] Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie darauf hin, dass ein…
Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie darauf hin, dass eine Bearbeitung von offensichtlich pseudonymisierten oder anonymisierten Anträgen nicht erfolgt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Urt. v. 18. März 2021 - 13 K 1189/20). Wenn Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten möchten, teilen Sie uns bitte Ihre persönliche Emailadresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 12.04.2023; [#275589] Guten Tag, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.04.2023; [#275589]
Datum
19. April 2023 12:44
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 18. März 2021 - 13 K 1189/20) ist inhaltlich nicht mehr aktuell. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vertritt in dem Urteil vom 15.06.2022 (16 A 858/21) sowie in dem einschlägigen Parallelurteil vom 15.06.2022 (16 A 857/21) eine andere Ansicht: "Soweit in anderen Gesetzen ausdrücklich geregelt ist, dass der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten soll (§ 4 Abs. 1 Satz 3 VIG) oder die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss (§ 11 Abs. 2 Satz 1 LTransP RP) oder die Behörde jeweils verlangen kann, dass der Antragsteller seine Identität nachweist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz, § 6 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz), lässt sich hieraus für das Informationsfreiheitsgesetz nichts ableiten." Folglich gibt es keinen Grund, den Antrag nicht zu bearbeiten. Falls Sie meine persönlichen Daten zur Gebührenfestsetzung benötigen, senden Sie mir zunächst bitte eine Übersicht der bei Ihnen vorhandenen Informationen. Dies sollte in jedem Fall gebührenfrei sein. Ich wähle dann ggf. die für mich relevantesten Dokumente aus. Meine private Emailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Dies ist eine individuelle Adresse, die bei anderen antragstellenden Personen nicht identisch ist, sondern anders lautet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275589/

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 12.04.2023; [#275589] Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem zuständige…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.04.2023; [#275589]
Datum
8. Mai 2023 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrte Information in unserem Hause nicht vorhanden ist. Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Betreiber der ENIC-NARIC-Website wenden (unter enic-neric.net), da hier Tageordnungen und Protokolle verwahrt werden. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Berufung in dem von Ihnen angeführten Urteil (OVG NRW, Urt. v. 15.06.2022, 16 A 858/21) zurückgewiesen wurde. Mit freundlichen Grüßen