Prozentsatz der Kinder beim Vater

Eine Aufschlüsselung der Personengruppen, welche bei Amtsgerichtsverfahren der letzen 2 Jahre den gewöhnlichen Aufenthalt ihres leiblichen Kindes zugesprochen bekommen haben. (Die Prozentsätze, falls möglch auch die Anzahlen)

Männlich/Weiblich
Deutscher Staatsbürger / Ausländer.

Falls Möglich bitte Aufgeschlüsselt per Gerichtsstandort

Ergebnis der Anfrage

neue Anfrage unter:
https://fragdenstaat.de/a/140214

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsselun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozentsatz der Kinder beim Vater [#140214]
Datum
10. Mai 2019 21:57
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der Personengruppen, welche bei Amtsgerichtsverfahren der letzen 2 Jahre den gewöhnlichen Aufenthalt ihres leiblichen Kindes zugesprochen bekommen haben. (Die Prozentsätze, falls möglch auch die Anzahlen) Männlich/Weiblich Deutscher Staatsbürger / Ausländer. Falls Möglich bitte Aufgeschlüsselt per Gerichtsstandort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 10. Mai 2019. Bei der von Ihnen erbetenen Auskunft…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Posteingang:IFG-Antrag v. Antragsteller/in, Antragsteller/in v. 10.05.2019 zum Thema: Prozentsatz der Kinder beim Vater [#140214]
Datum
21. Mai 2019 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 10. Mai 2019. Bei der von Ihnen erbetenen Auskunft, welche Personengruppen in den letzten 2 Jahren den gewöhnlichen Aufenthalt ihres leiblichen Kindes zugesprochen bekommen haben, handelt es sich zwar um einen IFG-Antrag mit einem Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, jedoch liegen hierzu keine Informationen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Die Zuständigkeit für diese Daten liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und reichen Ihren Antrag dort erneut ein: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030/ 18 580 0 Fax: 030/ 18 580 - 95 25 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen