Prozentualer Anteil der Energiegewinnung aus Windkraft

Einen Nachweis über die Entwicklung des Anteils der in Deutschland gewonnenen Energie aus Windkraft innerhalb der letzten 20 Jahre. Bitte gliedern Sie die Daten dabei in Onshore- und Offshore-Anlagen auf.

Wie weit wird der Anteil in den nächsten 20 Jahren erhöht? Senden Sie mir auch bitte dazu einen Nachweis.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. April 2016
  • Frist
    20. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen Nachweis ü…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Prozentualer Anteil der Energiegewinnung aus Windkraft [#16419]
Datum
15. April 2016 14:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen Nachweis über die Entwicklung des Anteils der in Deutschland gewonnenen Energie aus Windkraft innerhalb der letzten 20 Jahre. Bitte gliedern Sie die Daten dabei in Onshore- und Offshore-Anlagen auf. Wie weit wird der Anteil in den nächsten 20 Jahren erhöht? Senden Sie mir auch bitte dazu einen Nachweis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres IFG-/UIG-Antrages. Zur ordnu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AZ 32900/001#005/00029 - Prozentualer Anteil der Energiegewinnung aus Windkraft [#16419]
Datum
3. Mai 2016 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres IFG-/UIG-Antrages. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir jedoch Ihren vollständigen Namen und eine Postanschrift, unter der wir Ihnen einen Bescheid gegebenenfalls förmlich zustellen können. Wir bitten Sie um Übermittlung der entsprechenden Angaben bis zum 10. Mai 2016. Mit freundlichen Grüßen