Prozesse RWTH Aachen

eine Liste der Aktenzeichen der von oder gegen die RWTH Aachen geführten Prozesse im Jahr 2023

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ei…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozesse RWTH Aachen [#295796]
Datum
29. Dezember 2023 21:34
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Aktenzeichen der von oder gegen die RWTH Aachen geführten Prozesse im Jahr 2023
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/295796/upload/e893ba3cbee611388b115fb60c1479a29461d0cc/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2023 über das Portal…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
10/24 -- IFG Anfrage "Prozesse RWTH Aachen"
Datum
22. Januar 2024 11:50
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2023 über das Portal „fragdenstaat.de“. Die Zusammentragung der von Ihnen angefragten Informationen „Liste der Aktenzeichen der von oder gegen die RWTH Aachen geführten Prozesse im Jahr 2023“ haben einen erheblichen Vorbereitungsaufwand zur Folge, da mehrere Dezernate eigenständig Prozesse führen und diese nicht zentral verwaltet werden. Die Informationen müssen daher händisch zusammengetragen werden. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, § 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 100,00 € als angemessen zu erachten. Die hohe Gebühr ist verhältnismäßig, da mehr als 2-4 Arbeitsstunden benötigt werden, um die Informationen zu sammeln und zusammenzutragen. Der durchschnittliche Stundenlohn unserer Sachbearbeiter:innen liegt bei 84 €. Auf 0,25 – 0,4 Arbeitstage gerechnet gibt dies eine Summe von 168 – 336 €. Ich mache die weitere Bearbeitung von der Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto: DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte meinen Antrag hiermit auf die nur durch Ihr Dezernat geführten Prozesse beschränken. Des w…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10/24 -- IFG Anfrage "Prozesse RWTH Aachen" [#295796]
Datum
22. Januar 2024 12:25
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte meinen Antrag hiermit auf die nur durch Ihr Dezernat geführten Prozesse beschränken. Des weiteren möchte ich darauf hinweisen dass Ihre Ausführungen bezüglich der Abhängigkeit der Vorschusszahlung von der weiteren Bearbeitung die Ermessenserwägungen seitens der Behörde vermissen lassen. So habe ich meinerseits keinen Anlass zu der Annahme gegeben ich sei unwillig oder finanziell nicht imstande anfallende Gebühren nicht verlässlich zu bezahlen ( vergl. VG Berlin 2 A 68.08). Des weiteren verlangt §16 GebG NRW dass der Vorschuss "angemessen" jedoch maximal so hoch wie die Höhe der zu erwartenden Kosten sein muss. Auch hier fehlen Ihrerseits Ausführungen warum in diesem Fall der Ihnen zustehende Ermessenspielraum bis zum oberen Ende ausgeschöpft werden sollte. Bitte teilen Sie mir die voraussichtlichen Kosten für meinen auf die durch Ihr Dezernat geführten Prozesse beschränkten Antrag und ihre Absicht auch in diesem Fall die Bearbeitung von einem Vorschuss abhängig zu mnachen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/295796/upload/e893ba3cbee611388b115fb60c1479a29461d0cc/

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 29.12.2023 über das Portal „fragd…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
10/24 -- IFG Anfrage Prozesse RWTH Aachen [#295796]
Datum
6. März 2024 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 29.12.2023 über das Portal „fragdenstaat.de“. Mit der Beschränkung auf die von unserem Dezernat geführten Prozesse sehe ich von einer Vorschusszahlung für die Bearbeitung ab. Die entsprechenden Ausführungen haben sich damit erledigt. Sie baten um Zusendung der Liste der Aktenzeichen der von oder gegen die RWTH Aachen geführten Prozesse im Jahr 2023 innerhalb des Dezernats 9.0 - Recht. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 a) IFG NRW wurden personenbezogene Daten durch N.N. ersetzt. Somit war die Einholung einer Einwilligung der betroffenen Personen nicht notwendig und Ihrem Antrag konnte stattgegeben werden. Ein Ausnahmetatbestand gemäß § 9 Abs. 1 b) bis e) IFG NRW liegt hier nicht vor, da die Offenbarung weder durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt ist (b), die Offenbarung auch nicht geboten ist zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl oder von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner (c) noch ist es offensichtlich ist, dass die Offenbarung im Interesse der betroffenen Person liegt (d). Ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Informationen haben Sie nicht geltend gemacht, so dass auch der Ausnahmetatbestand § 9 Abs. 1 e) IFG NRW nicht greift. Aus diesen Gründen erhalten Sie die angefragten Informationen mit „geschwärzten“ personenbezogenen Daten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 a) IFG NRW. 1) RWTH Aachen KdöR ./. DNT Winkel GmbH --> Amtsgericht Jülich / Aktenzeichen: 20 C 30/23 2) N.N. ./. Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen, K.d.ö.R. --> Amtsgericht Aachen / Az. 120 C 70/23 3) RWTH Aachen KdöR ./. BMW AG --> Landgericht München I / Az. 30 O 7415/23 4) N.N. ./. Fakultät Architektur an der RWTH Aachen Verwaltungsgericht Aachen / Az. 6 L 1060/23 Oberverwaltungsgericht Münster / Az. 15 B 1458/23 5) RWTH ./. Studydrive GmbH Amtsgericht Charlottenburg / Az. 210 C 37/23 6) RWTH ./. Spelters Gebäudereinigung GmbH OLG Düsseldorf / Az. VII Verg 47/22 7) N.N. ./. RWTH Aachen Verwaltungsgericht Aachen / Az. 8 K 2845/22 8) Crop Zone GmbH ./. RWTH Aachen Landgericht Aachen / Az. 10 O 164/23 9) N.N. ./. RWTH Aachen Verwaltungsgericht Aachen / Az. 1 L 1072/23 10) RWTH ./. N.N. Arbeitsgericht Aachen / Az. 8 Ca 3354/23 11) RWTH Aachen ./. Labomedic GmbH Landgericht Aachen / Az. 10 O 284/22 12) RWTH Aachen ./. Hauptzollamt Aachen Finanzgericht Düsseldorf / Az. 4 K 619/23 VE 13) N.N. ./. RWTH Aachen Verwaltungsgericht Aachen / Az. 4 K 1820/22 14) RWTH Aachen ./. N.N. Landgericht Düsseldorf / Az. 16 O 141/22 15) RWTH Aachen ./. N.N. Verwaltungsgericht Aachen / Az. 1 K 1317/20 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen