Prüfanforderungen Besserstellungsverbot Zuwendungen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Ich bitte um Übersendung der Prüfungsfeststellungen zum Besserstellungsverbot, die Ihre Sicht auf die Notwendigkeit einer Prüfung der Gesamtorganisation und die daraus abgeleitete Prüftiefe darstellen. Die Ministerien haben die AZA-Merkblätter angepasst und legen die Feststellungen unterschiedlich streng aus. Mich interessiert die Grundlage dieser Diskussion und Ihre Argumentation.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übersendung der Prüfungs…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfanforderungen Besserstellungsverbot Zuwendungen [#283640]
Datum
11. Juli 2023 09:38
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung der Prüfungsfeststellungen zum Besserstellungsverbot, die Ihre Sicht auf die Notwendigkeit einer Prüfung der Gesamtorganisation und die daraus abgeleitete Prüftiefe darstellen. Die Ministerien haben die AZA-Merkblätter angepasst und legen die Feststellungen unterschiedlich streng aus. Mich interessiert die Grundlage dieser Diskussion und Ihre Argumentation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283640/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 Referat R-H Az. 20 60 12 - 31/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre A…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023
Datum
24. Juli 2023 09:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 31/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 ist hier eingegangen. Diese habe ich an die fachlich verantwortlichen Prüfungsgebiete weitergeleitet, die Ihre Bitte prüfen werden. Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 [#283640] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfanforderungen Bes…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 [#283640]
Datum
15. August 2023 07:14
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfanforderungen Besserstellungsverbot Zuwendungen“ vom 11.07.2023 (#283640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 Referat R-H Az. 20 60 12 - 31/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich ko…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023
Datum
22. August 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Referat R-H Az. 20 60 12 - 31/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 zurück. Den Zugang zu Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes hat der Gesetzgeber in § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezialgesetzlich und abschließend geregelt. Das IFG ist insoweit nicht anwendbar (vgl. § 1 Abs. 3 IFG). Nach § 96 Abs. 4 Satz 1 und 2 BHO kann der Bundesrechnungshof Ihnen abschließend festgestellte und abschließend parlamentarisch beratene Prüfungsergebnisse zur Verfügung stellen. Zu dem von Ihnen angefragten Themenkomplex verweise ich auf nachstehende Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes: * Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages<https://www.bundesrechnungshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Berichtssuche/Berichtssuche_Formular.html?cl2Categories_Ressort=bmbf&timerange=thisyear&cl2Categories_Berichtsart=beratungsbericht> über Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG) aus dem Jahr 2023 * Bericht an den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages<https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2020/zuwendungen-aus-dem-impuls-und-vernetzungsfonds-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1> nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der Zuwendungen aus dem Impuls- und Vernetzungsfonds des „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.“ (HGF e. V.) an die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ aus dem Jahr 2020 * Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages<https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2017/wissenschaftsfreiheitsgesetzes-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1> über die Wirkungen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und Wissenschaftseinrichtungen aus dem Jahr 2017 Gerne weise ich Sie auch auf das Informationsangebot des Bundesrechnungshofes auf seiner Internetseite hin. Hier finden Sie weitere von ihm veröffentlichte Prüfungsergebnisse zum Besserstellungsverbot<https://www.bundesrechnungshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?input_=30042&gtp=20954_list%253D3&resourceId=20988&submit.x=0&submit.y=0&templateQueryString=Besserstellungsverbot&pageLocale=de> sowie die Leitsätze<https://www.bundesrechnungshof.de/DE/6_der_bwv/2_der_bwv_leitsaetze/4_zuwendungen/zuwendungen_node.html> der externen Finanzkontrolle des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) zum Thema „Zuwendungen“. Meiner E-Mail habe ich ferner einen Auszug aus der Abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Prüfung der institutionellen Förderung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) beigefügt. Dieser Auszug umfasst die Feststellungen zum Besserstellungsverbot. Schutzbedürftige Informationen wurden geschwärzt. Zur Anwendung von "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" der Zuwendungsgeber hat der Bundesrechnungshof keine abschließenden Prüfungsergebnisse. Es gilt das Urheberrechtsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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