Prüfberichte des Hauses Edelberg in Pfinztal

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Prüfberichte der letzten drei Jahre des Hauses Edelberg in Pfinztal.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. November 2022 22:49
Status
Warte auf Antwort

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Silas Haack
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Prüfberich…
An Heimaufsicht Karlsruhe Details
Von
Silas Haack
Betreff
Prüfberichte des Hauses Edelberg in Pfinztal [#263190]
Datum
14. November 2022 09:36
An
Heimaufsicht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Prüfberichte der letzten drei Jahre des Hauses Edelberg in Pfinztal. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Silas Haack Anfragenr: 263190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263190/ Postanschrift Silas Haack << Adresse entfernt >>
Heimaufsicht Karlsruhe
Antrag auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgestzes LIFG / VIG / Prüfberichte Haus Edelberg Pfinztal …
Von
Heimaufsicht Karlsruhe
Betreff
Antrag auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgestzes LIFG / VIG / Prüfberichte Haus Edelberg Pfinztal
Datum
14. November 2022 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haack, wir bestätigen den Eingang Ihres o.a. Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Heimaufsicht Karlsruhe
Landesinformationsfreiheitsgesetz Prüfberichte Haus Edelberg Pfinztal Sehr geehrter Herr Haack, wir haben Ihr Aus…
Von
Heimaufsicht Karlsruhe
Betreff
Landesinformationsfreiheitsgesetz Prüfberichte Haus Edelberg Pfinztal
Datum
23. November 2022 06:07
Status
Sehr geehrter Herr Haack, wir haben Ihr Auskunftsersuchen auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) geprüft und möchten Ihnen hierzu die Rechtsaufassung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-W ürttemberg mitteilen. In § 1 Abs. 3 LIFG ist formuliert, dass sofern der Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist, di ese mit Ausnahme des § 29 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und des § 25 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) vorgehen. Die Regelung zur Transparenz über Ergebnisse der Heimbegehungen ist in § 8 Abs. 2 Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) abschließend geregelt. Da heißt, eine Auskunftspflicht besteht direkt gegenüber dem Träger der Einrichtung in dem dort genannten Umfang. Wir können daher Ihrem Auskunftsersuchen leider nicht nachkommen und bitten Sie, sich mit dem Träger der Einrichtung, der Haus Edelberg GmbH, Schoemperlenstr.12a, 76185 Karlsruhe in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen