Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Prüfberichte über das Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013, und falls diese öffentlich sind, bitte die Fundstellen.

Bitte teilen Sie mir auch mit, wann der nächste Prüfbericht geplant ist und auf welcher Grundlage bzw. aus welchem Anlass Sie jeweils prüfen bzw. geprüft haben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Prüfberich…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013 [#288262]
Datum
14. September 2023 12:10
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Prüfberichte über das Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013, und falls diese öffentlich sind, bitte die Fundstellen. Bitte teilen Sie mir auch mit, wann der nächste Prüfbericht geplant ist und auf welcher Grundlage bzw. aus welchem Anlass Sie jeweils prüfen bzw. geprüft haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 288262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288262/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 - 46/2023 Sehr geehrte Frau Schröder, Ihre Anfrage vom 14. September 2023 ist bei un…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. September 2023; Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013 [#288262]
Datum
19. September 2023 12:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 46/2023 Sehr geehrte Frau Schröder, Ihre Anfrage vom 14. September 2023 ist bei uns eingegangen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insofern bitte ich um Geduld. Wir werden uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013“ vom 14.09.20…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. September 2023; Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013 [#288262]
Datum
31. Oktober 2023 18:45
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013“ vom 14.09.2023 (#288262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Doris Schröder
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfberichte - Friedrich-Loeffler-Institut seit 2013“ [#288262]
Datum
6. November 2023 06:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288262/ Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten, obwohl die Frist bereits abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 288262.pdf - 2023-09-19_1-image001.png Anfragenr: 288262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288262/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. November 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 14. September 2023 Referat R-H Az. 20 60 12 – 46/2023 Sehr geehrte Frau Schröder, ich komme auf…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. September 2023
Datum
13. November 2023 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Referat R-H Az. 20 60 12 – 46/2023 Sehr geehrte Frau Schröder, ich komme auf Ihre Anfrage vom 14. September 2023 zurück. Den Zugang zu Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes hat der Gesetzgeber in § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezialgesetzlich und abschließend geregelt. Das IFG ist insoweit nicht anwendbar (vgl. § 1 Absatz 3 IFG). Dies gilt auch für die Frist nach § 7 Absatz 5 IFG. Der Bundesrechnungshof kann Zugang zu seinen Prüfungsergebnissen gemäß § 96 Absatz 4 Satz 1 und 2 BHO nur gewähren, wenn diese abschließend festgestellt bzw. abschließend vom Parlament beraten wurden. Auf Ihren Antrag haben die verantwortlichen Kollegien gemäß § 96 Absatz 4 BHO entschieden, Ihnen die dieser E-Mail beigefügten abschließenden Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Verfügung zu stellen. Schutzbedürftige Informationen wurden geschwärzt. Auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes können Sie weitere Prüfungsergebnisse über Prüfungen des FLI einsehen: https://www.bundesrechnungshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=22424&resourceId=20988&input_=22424&pageLocale=de&templateQueryString=FLI&submit.x=0&submit.y=0 Darüber hinaus liegen dem Bundesrechnungshof zum angefragten Thema keine abschließenden Prüfungsergebnisse vor. Grundlage und Anlass der Prüfung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prüfungsergebnis. Zu seiner Prüfplanung erteilt der Bundesrechnungshof keine Auskunft. Es gilt das Urheberrechtsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. November 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
107121-2023.pdf
193,1 KB

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