Prüfberichte zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben

Guten Tag,

ich bitte Sie im Rahmen meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, um die Zusendung von Prüfberichten zur „Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2016 - 2022. Ich bitte primär um die Zusendung von Prüfberichten von deutschen Spargel- und Erdbeerhofbetrieben. Zudem bitte ich um eine Prüfbericht-Übersicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, differenziert nach Hauptzollämtern.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, um die Zusendung von Prüfberichten zur …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfberichte zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben [#271797]
Datum
1. März 2023 15:34
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, um die Zusendung von Prüfberichten zur „Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2016 - 2022. Ich bitte primär um die Zusendung von Prüfberichten von deutschen Spargel- und Erdbeerhofbetrieben. Zudem bitte ich um eine Prüfbericht-Übersicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, differenziert nach Hauptzollämtern. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 271797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271797/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00014-DI.B.16 (202300055500) Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 1. März…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfberichte zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben
Datum
2. März 2023 11:41
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00014-DI.B.16 (202300055500) Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 1. März 2023 bezüglich Prüfberichten zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet. In diesem Zusammenhang baten Sie um eine Prüfbericht-Übersicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, differenziert nach Hauptzollämtern. Ich bitte um Präzisierung des Antrags, welche Daten konkret begehrt werden. Ich weise in diesem Kontext darauf hin, dass Saisonarbeit in der Branche Landwirtschaft erfasst und somit nicht gesondert ausgewiesen wird. Sollte ich bis zum 16. März 2023 keine Mitteilung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Antrag mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich würde meine Anfrage dahingehend eingrenz…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfberichte zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben [#271797]
Datum
13. März 2023 17:24
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich würde meine Anfrage dahingehend eingrenzen und die Daten von Drittbeteiligten können geschwärzt werden: - sämtliche Dokumente indem Schwarzarbeit in der Landwirtschaft benannt wird, sofern Spargel- und Erdbeerhofbetriebe nicht erfasst sind - sämtlicher Schriftverkehr, indem die Höhe der Gelder dokumentiert sind, die durch Schwarzarbeit erworben wurden - sämtlicher Schriftverkehr, was mit den Betrieben nach Entdecken der Schwarzarbeit passierte - Informationen darüber, ob es ein Zusammenhang von Schwarzarbeit mit bestimmten Ländern besteht Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße Monica Nguyen Anfragenr: 271797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271797/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00014-DI.B.16 (202300073843) Sehr geehrte Frau Nguyen, die weitere Abstimmung z…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfberichte zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben
Datum
22. März 2023 15:27
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00014-DI.B.16 (202300073843) Sehr geehrte Frau Nguyen, die weitere Abstimmung zu Ihrem Antrag ergab, dass die von Ihnen begehrten Dokumente hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht identifiziert werden können, da die durch Sie vorgenommene Eingrenzung zu unspezifisch ist. Ich bitte daher erneut um Konkretisierung Ihres Antrags und detaillierte Erläuterung, welchen Inhalt die angefragten Dokumente haben sollen. Andernfalls ist mir eine Bearbeitung nicht möglich. In diesem Zusammenhang verweise ich exemplarisch auf die Zolljahresstatistik, abrufbar unter https://www.zoll.de/SharedDocs/Broschueren/DE/Die-Zollverwaltung/jahresstatistik_2021.html?nn=411222, die umfangreiche Ausführungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung enthält. Sofern sich Ihre Anfrage auf einzelne Prüfberichte bezieht, wäre Ihre Anfrage an die für die Durchführung der einzelnen Prüfungen zuständigen Hauptzollämter zu richten, da die Informationen der Generalzolldirektion nicht vorliegen. In diesem Zusammenhang weise ich jedoch bereits jetzt darauf hin, dass einem Informationszugang verschiedene Ausschlussgründe entgegenstehen dürften, u. a. das Steuer- bzw. Sozialgeheimnis als besondere Amtsgeheimnisse i. S. d. § 3 Nr. 4 Alt. 4 IFG sowie der Schutz personenbezogener Daten, § 5 IFG. Sollte ich bis zum 6. April 2023 keine Mitteilung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Antrag mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde meine Anfrage dahingehend eingrenzen…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfberichte zur Schwarzarbeit und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit in deutschen Spargel- und Erdbeerbetrieben [#271797]
Datum
4. April 2023 13:39
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde meine Anfrage dahingehend eingrenzen und nur die Berichte vom Unternehmen "Spargel Ritter" in Bornheim anfragen wollen. Vielen Dank und freundliche Grüße Monica Nguyen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Anttragsablehnung Sehr geehrte Frau Nguyen, Sie wandten sich über die Plattform „FragDenStaat“ mit E-Mail vom 1. M…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Anttragsablehnung
Datum
13. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
732,0 KB
Sehr geehrte Frau Nguyen, Sie wandten sich über die Plattform „FragDenStaat“ mit E-Mail vom 1. März 2023 an die Generalzolldirektion (GZD) und baten unter Bezug auf das IFG um Übersendung von Prüfberichten zur „Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ und Einhaltung der Mindestlöhne von Beschäftigten der Saisonarbeit der Jahre 2016 - 2022. Primär begehrten Sie die Zusendung von Prüfberichten von deutschen Spargel- und Erdbeerhofbetrieben. Auch baten Sie um eine Prüfbericht-Übersicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, differenziert nach Hauptzollämtern. Auf Grund der beiden Schreiben vom 2. März 2023, O 1004-2023.00014-DI.B.16 (202300055500), und 22. März 2023, O 1004-2023.00014-DI.B.16 (202300055500), grenzten Sie letztendlich Ihren Antrag dahingehend ein, dass Sie lediglich die Prüfberichte zum Unternehmen „Spargel Ritter“ in Bornheim erbitten. Über Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle der GZD für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß 8 1 Abs. 1S.1i.V.m.89 IFG wie folgt: l. Der Antrag wird abgelehnt. ll. Diese Antwort ist gebührenfrei. Begründung: § 1 Abs. 1 S. 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S. d.§ 2 Nr. 1 IFG. Nach § 1 Abs. 2 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Der Generalzolldirektion liegen die von Ihnen begehrten Informationen nicht vor. So sind die Hauptzollämter für entsprechende Prüfungen zuständig. Sofern Sie sich an das zuständige Hauptzollamt Köln wenden möchten, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass einem Informationszugang verschiedene Ausschlussgründe, u. a. das Steuer- bzw. Sozialgeheimnis als besondere Amtsgeheimnisse i. S. d.§ 3 Nr. 4 Alt. 4 IFG sowie der Schutz personenbezogener Daten, § 5 IFG, entgegenstehen dürften. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i. V. m. Teil A Ziffer 1.1 desGebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Informationsgebührenverordnung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruchbei der Generalzolldirektion, Am Propsthof 78a in 53121 Bonn, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen