Prüfung Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg

- Unterlagen/Dokumente zur Prüfung der Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB für das geplante ZUE am Roten Haus, Clemensheim Bad Driburg

- Schreiben/Mails an die Kreisverwaltung Höxter, die die Rechtsauffassung der Bezirksregierung erläutern (Aus dem Jahr 2022)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg [#257335]
Datum
18. August 2022 13:14
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen/Dokumente zur Prüfung der Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB für das geplante ZUE am Roten Haus, Clemensheim Bad Driburg - Schreiben/Mails an die Kreisverwaltung Höxter, die die Rechtsauffassung der Bezirksregierung erläutern (Aus dem Jahr 2022)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257335/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage best…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. August 2022 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
Zwischenstand Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen einen Zwischenstand übermitteln. Erk…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Zwischenstand
Datum
13. September 2022 13:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen einen Zwischenstand übermitteln. Erkrankungsbedingt verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage. Hierfür möchte ich um Verständnis bitten. Wir melden uns bei Ihnen schnellstmöglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenstand [#257335] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Rückmeldung! Mit freundlichen …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenstand [#257335]
Datum
13. September 2022 14:06
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257335/
Bezirksregierung Detmold
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen einen Zwischenstand zu Ihrer Anfrage übermitteln. …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Prüfung Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg [#257335]
Datum
21. September 2022 11:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen einen Zwischenstand zu Ihrer Anfrage übermitteln. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens wird noch ein wenig Zeit benötigt. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das ist überhaupt kein Problem. Für die fortlaufenden Rückmeldungen bin ich Ihnen d…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg [#257335]
Datum
21. September 2022 11:14
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist überhaupt kein Problem. Für die fortlaufenden Rückmeldungen bin ich Ihnen dankbar! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257335/
Bezirksregierung Detmold
Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 Anfragenummer: 257335 Sehr …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335
Datum
29. September 2022 15:57
Status
image001.png
14,4 KB


Anfragenummer: 257335 Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 beantragen Sie die Übermittlung folgender Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW): Prüfung Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg [#257335] Im Hinblick auf Ihren Informationswunsch teile ich Ihnen folgendes mit: Die mit Ihrem Antrag angeforderten Unterlagen müssen von unserem Haus vorher mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der datenschutz- und urheberrechtlichen Vorgaben, geprüft und aufgearbeitet werden. Gemäß § 11 IFG NRW sind für Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes Gebühren und Auslagen zu erheben. Insoweit steht uns hinsichtlich der Gebührenerhebung dem Grunde nach kein Ermessen zu. Vielmehr sind wir zur Gebührenerhebung gesetzlich verpflichtet. Der Rahmen für die zu erhebenden Gebühren und Auslagen ist in der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG NRW) festgelegt. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem Verwaltungsaufwand. Dieser kann nach der VerwGebO IFG NRW mit Gebühren bis zu 1000 Euro zuzüglich der entstandenen Auslagen belegt werden. Ihrem Wunsch entsprechend können wir Ihnen mitteilen, dass eine erste überschlägige Voreinschätzung der Gebühren und Auslagen ergeben hat, dass diese sich derzeit voraussichtlich bei rund 400 Euro bewegen werden. Wir bitten Sie zudem um Verständnis, dass wir uns mit Blick auf die Regelung in § 11 IFG NRW für weitere Anträge die Erhebung von Gebühren und Auslagen entsprechend der VerwGebO IFG NRW vorbehalten. Soweit Sie beantragt haben, Sie von den Gebühren zu befreien, bitten wir um eine weitergehende Begründung. Gem. § 2 VerwGebO IFG NRW kann von der Erhebung von Gebühren und Auslagen nur dann abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Ihre derzeitige Begründung, die Informationen sollen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, rechtfertigt die Annahme des Vorliegens dieser Billigkeitsregelung nicht, da sie nicht dem Regelbeispiel der sozialen Härte entspricht. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG NRW (LT-Drs. 13/1311, S. 14) entspricht eine grundsätzliche Gebührenerhebung der Verwaltungspraxis. Die Vorlage des Ministerpräsidenten zur VerwGebO IFG NRW v. 29.01.2002 sieht ausdrücklich nur vor, dass zur Vermeidung sozialer Härten von der Gebührenerhebung abgesehen werden kann. Daher müssen die von Ihnen benannten Gründe dem Regelbeispiel „soziale Härten“ entsprechen oder diesen in Qualität und Umfang gleich stehen. Dies kann bisher von uns nicht erkannt werden. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 06.10.2022 unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrechterhalten und begründen Sie – sofern zutreffend - eingehend Ihren Antrag auf Gebührenbefreiung unter Berücksichtigung der oben angegebenen Hinweise. Für schriftliche Fragen und weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335] Sehr << A…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335]
Datum
29. September 2022 16:09
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke meinen Antrag auf bloße Auflistung der bei Ihnen vorhandenen Dokumente mitsamt derer Seitenanzahl und gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen schriftlichen Auskunft erteilt werden kann. Sofern eine tiefergreifende Prüfung aufwändiger wäre, beschränke ich den Antrag ferner auf die Dokumente, die dem zuständigen Sachbearbeiter direkt und ohne größere Recherche bekannt sind. Dies würde mir dann im Anschluss Erlauben nur die für mich relevanten und interessanten Dokumente anzufragen, was beiden Seiten Kosten bzw. Zeit erspart. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257335/
Bezirksregierung Detmold
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335] Sehr << A…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335]
Datum
30. September 2022 15:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres angepassten Antrags. Dieser wird hier im Haus geprüft werden. Sobald eine Entscheidung diesbezüglich vorliegt, werden Sie umgehend eine Antwort erhalten. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335] Anfragenummer: …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335]
Datum
18. Oktober 2022 17:03
Status
Anfragenummer: 257335 Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung Ihres abgeänderten Antrags teile ich Ihnen mit, dass die Kostenschätzung in Höhe von ca. 400 Euro für Gebühren und Auslagen aufrechterhalten wird. Die von Ihnen erwünschte Auflistung der in der Bezirksregierung Detmold vorhandenen Dokumente mitsamt deren Seitenzahl würde denselben Arbeitsaufwand und damit auch dieselben Kosten auslösen wie das Verschicken der Unterlagen. Auch für eine bloße Auflistung müssten auf dieselbe Art und Weise Dokumente und Schriftsätze identifiziert und zusammengetragen werden. Bitte teilen Sie mir unter <<E-Mail-Adresse>> bis zum 28.10.2022 mit, ob Sie trotz dieser aktualisierten Mitteilung an Ihrem abgeänderten Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335] Sehr << A…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gem. IFG NRW - Rotes Haus, Clemensheim Bad Driburg - #257335 [#257335]
Datum
19. Oktober 2022 19:38
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich stelle fest, dass trotz offensichtlichem Wegfalls von Schwärzungen (und der Prüfung) sowie Prüfung von Urheberrechten sich die Kostenschätzung nicht verringert. Auch meine Bemerkung (nennen Sie es Vorschlag zur Güte), dass die ohne Weiteres Bekannten Dokumente, die der Sachbearbeiter ohne weiteren Aufwand kennt, genannt werden, ist offenbar nicht zielführend. Schade - Das geht auch anders. Den Antrag ziehe ich zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257335/