Prüfung der Arbeitgeber zum Mindestlohn

Wie viele Prüfungen zum Mindestlohngesetz sind bisher im Kreis Soest erfolgt?
Wurden bisher Bußgelder (wieviele und in welcher Höhe) gemäß MiLoG verhängt bei diesen Prüfungen?
Wie viele Betriebe gibt es im Kreis Soest?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Prüfung…
An Hauptzollamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Arbeitgeber zum Mindestlohn [#262276]
Datum
1. November 2022 20:25
An
Hauptzollamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Prüfungen zum Mindestlohngesetz sind bisher im Kreis Soest erfolgt? Wurden bisher Bußgelder (wieviele und in welcher Höhe) gemäß MiLoG verhängt bei diesen Prüfungen? Wie viele Betriebe gibt es im Kreis Soest?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262276/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Bielefeld
WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG Hauptzollamt Bielefeld …
Von
Hauptzollamt Bielefeld
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG
Datum
3. November 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Bielefeld Bielefeld, 03.11.2022 GZ: O 1004 B - A 2002 (90/2022) Betreff: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG Bezug: Ihr Antrag vom 01.11.2022 über FragDenStaat Anlage: - ________________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Antrags vom 01.11.2022. Sie haben gemäß § 1 Abs. 1 IFG um Auskunft zu Prüfungen und Bußgeldern im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gebeten. Zudem bitten Sie um Mitteilung, wie viele Betriebe es im Kreis Soest gibt. Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) können hier nicht in Betracht, weil die Anwendungsbereiche nicht betroffen sind. Eine Auskunft nach dem IFG ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden und muss auch nicht begründet werden. Grundsätzlich hat jedermann Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden (§ 1 Abs. 1 IFG). Die Anspruchsberechtigung gegenüber dem Hauptzollamt Bielefeld als Bundesbehörde ist daher prinzipiell gegeben. Für eine Auskunft stehen wir Ihnen daher gerne zur Verfügung. Bezüglich Ihrer ersten Frage muss ich Ihnen - nach Rücksprache mit dem betreffenden Fachgebiet - mitteilen, dass über die Anzahl von Prüfungen nach dem MiLoG im Kreis Soest zunächst keine Auskunft erteilt werden kann. Damit wir Ihnen eine Auskunft erteilen können, ist es notwendig, dass Sie den Zeitraum für Ihre Anfrage und die gewünschten Tatbestände nach dem MiLoG konkretisieren. Andernfalls ist eine einfache Auskunft aufgrund des Rechercheaufwands voraussichtlich nicht möglich. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage in Bezug auf den Zeitraum und die Tatbestände einzugrenzen. Zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, dass Bußgelder in Prüfverfahren grundsätzlich nicht verhängt werden. Dies erfolgt nur im Rahmen von Bußgeldverfahren. Hinsichtlich Ihrer dritten Frage nach der Anzahl der Betriebe im Kreis Soest muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten können. Das Hauptzollamt Bielefeld führt keine Übersicht über Betriebe und ist dafür auch nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu amtlichen Informationen grundsätzlich gebühren- und auslagepflichtig ist (§ 10 Abs. 1, 2 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 IFGGebV). Die Gebühren orientieren sich dabei stets am Verwaltungsaufwand. Eine kostenlose Auskunftserteilung ist nur bei einfachen schriftlichen Auskünften mit einem Zeitaufwand von bis zu einer halben Stunde möglich. Bei der Definition der „einfachen Auskunft“ wird auf den Zeitaufwand für die Informationsbeschaffung abgestellt und nicht auf den Umfang der Auskunft an sich. Nach der Gesetzesbegründung zum IFG sind einfache, kostenfreie Auskünfte insbesondere mündliche Auskünfte ohne zusätzlichen Rechercheaufwand. Die Kostenfestsetzung erfolgt jeweils unter Anwendung pauschalierter Stundensätze (nach den aktuellen Personalkostensätzen des BMF und unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen nach Teil A der Anlage zur IFGGebV) und zwar mit 30,00 € für den mittleren Dienst, 45,00 € für den gehobenen Dienst und 60,00 € für den höheren Dienst. Gründe für eine Befreiung oder einen Erlass der Gebühren gemäß § 2 IFGGebV sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Sollten im Rahmen der weiteren Bearbeitung Gebühren anfallen, werden sie darüber vor Erteilung einer Auskunft informiert. Die weitere Bearbeitung Ihrer ersten Frage erfolgt, sobald Sie uns Rückmeldung geben, für welchen Zeitraum (z.B. für das Jahr 2021) und für welche Tatbestände nach dem MiLoG (z.B. Unterschreitungen) die Auskunft gewünscht ist. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG [#262276] Sehr << Anrede >> entschuldigen…
An Hauptzollamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG [#262276]
Datum
9. November 2022 16:14
An
Hauptzollamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Ich würde mich für den Zeitraum des Jahres 2021 interessieren. Darüber hinaus würde ich Sie bitten mir ggf. vor Bearbeitung meiner Anfrage eine Schätzung der zu erwartenden Gebühren bitten, damit ich einschätzen kann, ob ich diese Kosten tragen möchte. Dazu ein Hinweis: in einer anderen Anfrage mit ähnlichen Inhalt wurden anscheinend keine Gebühren erhoben. ( https://fragdenstaat.de/anfrage/prufung-der-arbeitgeber-zum-mindestlohn-1/ ) Mit freundlichen Grüßen Denis << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262276/
Hauptzollamt Bielefeld
WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG Hauptzollamt Bielefeld …
Von
Hauptzollamt Bielefeld
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG
Datum
10. November 2022 08:53
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Bielefeld Bielefeld, 10.11.2022 GZ: O 1004 B - A 2002 (90/2022) Betreff: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG Bezug: Ihre E-Mails vom 01.11.2022 und 09.11.2022 Meine E-Mail vom 03.11.2022; gl. GZ Anlage: - ________________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom gestrigen Tage haben Sie den Zeitraum Ihrer Anfrage auf das Jahr 2021 beschränkt. Eine Aussage zu den gewünschten Tatbeständen haben Sie jedoch nicht getätigt. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, für welche Tatbestände nach dem MiLoG (z.B. Unterschreitungen) Sie eine Auskunft wünschen. Andernfalls teilen Sie mir bitte mit, dass Sie keine Einschränkung wünschen. Wie in meiner E-Mail vom 03.11.2022 ausgeführt, werde ich vor Erteilung einer Auskunft unaufgefordert auf Sie zukommen, sollten Gebühren anfallen. Bezüglich Ihres Hinweises, dass bei einer anderen Anfrage mit ähnlichem Inhalt anscheinend keine Gebühren erhoben worden sind, weise ich Sie darauf hin, dass sich seit dieser Anfrage im Jahr 2017 die organisatorischen Abläufe und Auswertungsmöglichkeiten (auch systemseitig) in den Fachgebieten geändert haben. Selbstverständlich sind wir bemüht, den Zeitaufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage möglichst gering zu halten, um Ihnen bestenfalls eine kostenlose Auskunftserteilung zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG [#262276] Sehr << Anrede >> wenn die Eins…
An Hauptzollamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG [#262276]
Datum
11. November 2022 01:34
An
Hauptzollamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn die Einschränkung den Aufwand verringert, reicht mir der Tatbestand der Unterschreitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262276/
Hauptzollamt Bielefeld
WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG Hauptzollamt Bielefeld …
Von
Hauptzollamt Bielefeld
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG
Datum
21. November 2022 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Bielefeld Bielefeld, 21.11.2022 GZ: O 1004 B - A 2002 (90/2022) Betreff: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG Bezug: Ihre E-Mails vom 01.11.2022, 09.11.2022 und 11.11.2022 Meine E-Mails vom 03.11.2022 und 10.11.2022; gl. GZ Anlage: - ________________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> wie vereinbart teile ich Ihnen vor einer weitergehenden Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren mit. Mit meiner E-Mail vom 10.11.2022 habe ich darauf hingewiesen, dass sich die organisatorischen Abläufe und elektronischen Auswertungsmöglichkeiten in den Sachgebieten geändert haben. Im letzten Jahr wurde ein neues IT-Verfahren zur Bearbeitung von Prüfungen u.a. nach dem MiLoG und der anschließenden Bußgeldverfahren eingeführt, welches das vorherige IT-Verfahren vollständig abgelöst hat. Nach Rücksprache der betreffenden Sachgebiete ermöglicht das neue IT-Verfahren keine Suche nach bestimmten Orten oder Gesetzesgrundlagen für die Prüfungen. Eine manuelle Suche im IT-Verfahren ist nicht zielführend, weil es bundesweit eingesetzt wird und damit sämtliche Vorgänge der gesamten Zollverwaltung ausgewertet werden müssten. Warum das neue IT-Verfahren ein Filtern der Suchangaben nicht mehr ermöglicht, konnte mir nicht mitgeteilt werden. Um Ihr Auskunftsersuchen zu bearbeiten, müssten die beim Hauptzollamt Bielefeld vorliegenden Papierakten manuell nach Verfahren aufgrund des MiLoG und der anschließenden Bußgeldverfahren im Jahr 2021 durchsucht werden. Übersichten oder Listen, welche Verfahren die Verstöße nach dem MiLoG beinhalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geführt werden. Eine gebührenfreie, einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG wird daher nicht möglich sein. Eine exakte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weil diese von den konkret erforderlichen Arbeiten in den zu beteiligenden Sachgebieten abhängig ist. Ganz allgemein richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Aufgrund der durchzuführenden aufwendigen Recherchen gehe ich vorläufig davon aus, dass die Gebühr das obere Ende des Gebührenrahmens der Nummer 1.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV (30-250 Euro) erreichen wird. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich daher die Übernahme der anfallenden Kosten zu bestätigen. Zudem bitte ich Sie in diesem Fall, mir zu bestätigen, dass die von Ihnen bereits mitgeteilte Postanschrift weiterhin aktuell ist, weil es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt und Gebühren erhoben werden. Gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Soweit ich bis zum 24.11.2022 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens mehr wünschen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG [#262276] Sehr << Anrede >> dass das Syst…
An Hauptzollamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem IFG; hier: Prüfungen nach dem MiLoG [#262276]
Datum
22. November 2022 17:38
An
Hauptzollamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dass das System so eine relativ simple Filterung nicht ermöglicht, ist Schade. Da mir die Gebühren zu hoch sind und ich denke, dass Sie besseres zu tun haben, als in Papierakten zu wühlen, ziehe ich meine Anfrage zurück. Danke für Ihre Mühen und Entschuldigen Sie bitte die Umstände. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262276/