Prüfung der Rundfunkanstalt

auf Ihrer Seite https://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/s/suche/
kann ich keine Prüfungen der ARD Rundfunkanstalt "SWR" finden.

Ich bitte daher um Auskunft zu folgenden Fragen:

1) Wann wurde der SWR das letzte Mal geprüft?
2) Wann fand die Prüfung davor statt?
3) Wo sind die Prüfberichte einzusehen?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Rechnungshof Baden Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Rundfunkanstalt [#274793]
Datum
3. April 2023 20:28
An
Rechnungshof Baden Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf Ihrer Seite https://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/s/suche/<< Antragsteller:in >> kann ich keine Prüfungen der ARD Rundfunkanstalt "SWR" finden. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte daher um Auskunft zu folgenden Fragen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Wann wurde der SWR das letzte Mal geprüft?<< Antragsteller:in >> 2) Wann fand die Prüfung davor statt?<< Antragsteller:in >> 3) Wo sind die Prüfberichte einzusehen?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Rechnungshof Baden Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 3. April 2023. Vorab ist anzumerk…
Von
Rechnungshof Baden Württemberg
Betreff
Fragen zur Prüfung der Rundfunkanstalt SWR
Datum
11. April 2023 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 3. April 2023. Vorab ist anzumerken, dass von den von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen für den Rechnungshof Baden-Württemberg grundsätzlich nur § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG- BW) in Frage kommt. Nach § 2 Abs. 2 LIFG- BW ist der Rechnungshof Baden-Württemberg allerdings nur außerhalb seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit zur Informationsherausgabe verpflichtet. Damit ist von dem Informationsanspruch nur der Verwaltungsbereich des Rechnungshofs umfasst (z.B. Haushalt, Personal), soweit nicht berechtigte Interessen Dritter dem Anspruch entgegenstehen. Der Rechnungshof Baden-Württemberg und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüfen nach § 35 Abs. 1 Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (SWR-StV) gemeinsam die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks (SWR). Dabei umfasst die Prüfungstätigkeit der vorgenannten Rechnungshöfe auch die Beteiligungsunternehmen des SWR sowie die vom SWR federführend betreuten GESA (Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben). Aktuell finden zwei Prüfungen beim SWR statt. Die letzte abgeschlossene Prüfung der Rechnungshöfe von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz implizierte die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Baden-Badener Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (bbp) für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018. Davor fand eine Untersuchung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der vom SWR federführend betreuten Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten ARD.de statt. Die Rechnungshöfe teilen das Ergebnis der Prüfungen nach § 35 Abs. 3 SWR-StV auch den Landesregierungen und Landtagen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit. Sofern die Prüfungsberichte keine als vertraulich klassifizierten Inhalte wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, werden diese auch als Landtagsdrucksachen veröffentlicht. Der abschließende Bericht an den Landtag nach § 37 Medienstaatsvertrag wird in jedem Fall veröffentlicht. Die von Ihnen postulierten Prüfungsberichte können Sie hier einsehen: Drucksache 17 / 3682 (landtag-bw.de)<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3682_D.pdf> und Drucksache 16 / 9450 (landtag-bw.de)<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9450_D.pdf>. Sofern Sie in diesem Kontext weitere Prüfungsergebnisse einsehen möchten, stellen wir Ihnen eine Recherche mit dem Schlagwort „SWR“ auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtags von Baden-Württemberg (Dokumentation │ PARLIS Baden-Württemberg (landtag-bw.de)<https://parlis.landtag-bw.de/parlis/>) anheim. Im Übrigen werden die vorgenannten Berichte auch auf der Homepage des Rechnungshofs Baden-Württemberg<https://rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/de/veroeffentlichungen/beratende-aeusserungen/> publiziert. Mit freundlichen Grüßen