Prüfung der Staatenliste

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wann fand zuletzt eine Prüfung der Staatenliste statt und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt eine solche Prüfung? Was wurde bei der letzten Prüfung bezüglich des Sudans festgestellt?

Ich wüsste auch gerne, inwiefern hat sich der Sudan so aggressiv gegenüber Deutschland verhalten, dass er in die Staatenliste aufgenommen wurde und warum befindet sich das Land auf der Liste, obwohl die USA den Sudan seit 2017 aus der Liste der State Sponsors of Terrorism herausgenommen haben und obwohl der Bundestag am 13.02.2020 die Wieder­aufnahme der Zusammen­arbeit mit dem Sudan beschlossen hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Mutaz Talab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann fand zuletzt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mutaz Talab
Betreff
Prüfung der Staatenliste [#249968]
Datum
27. Mai 2022 03:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann fand zuletzt eine Prüfung der Staatenliste statt und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt eine solche Prüfung? Was wurde bei der letzten Prüfung bezüglich des Sudans festgestellt? Ich wüsste auch gerne, inwiefern hat sich der Sudan so aggressiv gegenüber Deutschland verhalten, dass er in die Staatenliste aufgenommen wurde und warum befindet sich das Land auf der Liste, obwohl die USA den Sudan seit 2017 aus der Liste der State Sponsors of Terrorism herausgenommen haben und obwohl der Bundestag am 13.02.2020 die Wieder­aufnahme der Zusammen­arbeit mit dem Sudan beschlossen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mutaz Talab Anfragenr: 249968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249968/ Postanschrift Mutaz Talab << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mutaz Talab
Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     cc6baa0e-aee6-47df-83f4-e80d2f438628   Sehr geehrter Herr Talab, …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: WG: Prüfung der Staatenliste [#249968] [cc6baa0e-aee6-47df-83f4-e80d2f438628]
Datum
30. Mai 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     cc6baa0e-aee6-47df-83f4-e80d2f438628   Sehr geehrter Herr Talab, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice im Auswärtigen Amt weitergeleitet wurde. Allerdings geht aus Ihrer Fragestellung nicht hervor, ob das Auswärtige Amt überhaupt zuständig ist. Um welche Staatenliste geht es Ihnen? Zu allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige Bundesinnenministerium (BMI); bei Fragen zu den coronabedingten Anforderungen bei der Einreise nach Deutschland bitte an das dafür zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG).   Mit freundlichen Grüßen
Mutaz Talab
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mutaz Talab
Betreff
AW: RE: WG: Prüfung der Staatenliste [#249968] [cc6baa0e-aee6-47df-83f4-e80d2f438628] [#249968]
Datum
30. Mai 2022 12:33
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die nach § 13 Absatz 1 Nummer 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in den Anlagen 4 und 5 beizufügende Staatenliste, sie wird vom Bundesministerium des Innern vom in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt erstellt und soll bei Eintritt relevanter politischer Veränderungen überprüft und nach Bedarf den gegebenen aktuellen Sicherheitserfordernissen angepasst werden. Deshalb möchte ich konkrete Anhaltspunkte darüber haben, warum der Sudan auf der Liste steht. Hiermit verweise ich nochmal auf meine Fragen von vorhin. Mit freundlichen Grüßen Mutaz Talab Anfragenr: 249968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249968/

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Talab, vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 27.05.2022, in denen Sie sich n…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Prüfung der Staatenliste [#249968] [cc6baa0e-aee6-47df-83f4-e80d2f438628]
Datum
17. Juni 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Talab, vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 27.05.2022, in denen Sie sich nach der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) in Bezug auf Sudan erkundigen. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihren Anfragen um einfache Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Die genannte Staatenliste wird innerhalb der Bundesregierung durch das zuständige und federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erstellt und aktualisiert. Bitte wenden Sie sich daher an das BMI, sofern Sie dies nicht bereits getan haben. Mit freundlichen Grüßen