Prüfung der strategischen Fahndung NRW
ggf. zu Ihrem Az.: 202.4.2.4-3342/23
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lottkus,
Sie hatten mich bereits im vergangenen Jahr unter dem o.g. Az. an Ihrem Austausch mit einigen Polizeipräsidien zu dortigen Anordnungen der strategischen Fahndungen teilhaben lassen.
Der Bonner Generalanzeiger zitiert heute Ihren Sprecher Daniel Strunk wie folgt: "„Wir
haben stichprobenartig Strategische Fahndungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten bei den Polizeipräsidien Krefeld, Dortmund und Münster geprüft. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind diesmal keine Bedenken aufgetreten“ (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/bonn-bilanz-nach-kontrollen-polizei-laesst-strategische-fahndung-auslaufen_aid-105425755)
Ich bitte daher um Übersendung folgender Informationen:
1. Soweit eine formelle Prüfung der strategischen Fahndungen erfolgte, bitte ich um Übersendung des/der Ergebnisse.
2. Soweit kein klarer Ergebnisbericht oÄ vorhanden ist, bitte ich um Übersendung des E-Mail-Verkehrs zwischen Ihnen und den PPs, sowie etwaiger Protokolle von Treffen zwischen Ihnen und den PPs.
3. Sollten Sie derzeit weitere Prüfungen oder sonstige Aktivitäten in Bezug zur strategischen Fahndung durchführen, so bitte ich kurze Auflistung selbiger.
Nachdem Sie im vergangenen Jahr mühsam Namen und E-Mail-Adressen der mit der Angelegenheit befassten Sachbearbeiter:innen geschwärzt haben, weise ich gerne auf § 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW hin.
Ich gehe davon aus, dass in der Prüfung und dem E-Mail-Verkehr (wenn denn Ziffer 1 nicht vorliegen sollte) keine schützenswerten polizeitaktischen Erwägungen diskutiert werden und Sie mir daher den E-Mail-Verkehr ungeschwärzt übersenden können und es sich dadurch noch um eine einfache, gebührenfreie Auskunft handelt. Sollten Sie anderer Ansicht sein, dann bitte ich um eine kurze Erläuterung, welche Informationen bei Ihnen vorhanden sind und welche gschwärzt werden müssten und freue mich außerdem, wenn Sie Vorschläge machen könnten, wie ich meine Anfrage zielführend eingrenzen könnte.
Herzlichen Dank Ihnen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ferner mache ich geltend, als Student über nur sehr begrenzte finanzielle Mittel zur verfügen und dem Grunde nach BAföG-berechtigt zu sein, sodass ich um einen Erlass der Gebühren, hilfsweise eine Ermäßigung, zur Vermeidung sozialer Härten gem. § 11 Abs. 2 IFG NRW iVm § 2 VerwGebO IFG NRW bitte. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Januar 2024
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24. Februar 2024
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