Prüfung der Übereinstimmung von Wohnort und Kitaplatz

Bitte teilen Sie mir mit, wie überprüft und ggf. geahndet wird, wenn Mitbürger einen falschen Wohnsitz in SH angeben, um ihr Kinder in eine bestimmte Kita unterzubringen. Anscheinend gibt es Fälle, in denen Bürger aus 25774 Lunden in Dithmarschen ihre Kinder in der Kita in 25792 Neuenkirchen unter Vortäuschung eines dortigen Wohnsitzes angemeldet haben. Warum wird dies zugelassen? Warum kündigt die dortige Kita nicht umgehend den Betreuungsvertrag, wenn klar wird, dass die Eltern gar nicht im angegebenen Ort wohnen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
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Joseph G. Blatter
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, wie überprü…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
Prüfung der Übereinstimmung von Wohnort und Kitaplatz [#275993]
Datum
16. April 2023 22:17
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie überprüft und ggf. geahndet wird, wenn Mitbürger einen falschen Wohnsitz in SH angeben, um ihr Kinder in eine bestimmte Kita unterzubringen. Anscheinend gibt es Fälle, in denen Bürger aus 25774 Lunden in Dithmarschen ihre Kinder in der Kita in 25792 Neuenkirchen unter Vortäuschung eines dortigen Wohnsitzes angemeldet haben. Warum wird dies zugelassen? Warum kündigt die dortige Kita nicht umgehend den Betreuungsvertrag, wenn klar wird, dass die Eltern gar nicht im angegebenen Ort wohnen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 275993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275993/ Postanschrift Joseph G. Blatter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihren Antrag nach § 4 IZG-SH bezüglich "Prüfung der Übereinstimm…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: [EXTERN] Prüfung der Übereinstimmung von Wohnort und Kitaplatz [#275993]
Datum
11. Mai 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihren Antrag nach § 4 IZG-SH bezüglich "Prüfung der Übereinstimmung von Wohnort und Kitaplatz". Bitte beachten Sie hierzu das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen