Prüfung des Überholabstandes

Anfrage an: Polizei Berlin

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebener Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:

1) Gibt es in Berlin Kontrollen, die den Überholabstand von Kraftfahrzeugen zu den im §5 (4) der StVO aufgeführten Verkehrsteilnehmenden überprüfen und ggf. den Vorgang sanktionieren? (Falls ja, bitte beschreiben Sie auch das Vorgehen bzw. den Ablauf einer solchen Kontrolle. Falls nein, bitte nennen Sie die Gründe, warum eine solche Kontrolle seit in Kraft treten der "neuen" Straßenverkehrsordnung nicht durchgeführt wurde.)

2) Wird von der Fahrradstaffeln der Polizei Berlin ein technischen Hilfsmittel eingesetzt, um im fließenden Verkehr den Abstand von überholenden Kraftfahrzeugen zu messen und ggf. zu sanktionieren? (Falls ja, nennen Sie bitte die bisherigen Erfahrungen mit dem Hilfsmittel. Falls nein, nennen Sie bitte Gründe, warum ein solches Hilfsmittel bisher nicht eingesetzt wurde.)

3) Sollte ein technisches Hilfsmittel zur automatischen Erfassung von Überholabständen nicht zur Verfügung stehen, nennen Sie bitte die Gründe, warum ein solches Hilfsmittel noch nicht entwickelt, erprobt und eingesetzt wurde. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob der Einsatz eines solchen Hilfsmittels in Frage kommt und begründen Sie diese Antwort bzw. reichen Sie den internen Schriftverkehr hierzu aus.

4) Ersatzweise bitte ich um folgende Auskunft:
- die Anzahl der verwarnten/bußgeldbehafteten Abstandsverstöße der Bußgeldstelle Brandenburg in den Jahren 2021 und 2022

*Abstandsverstöße meint hier Verstöße nach Tatbestandsnummer 105112 - "Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    41,36 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit d…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung des Überholabstandes [#289155]
Datum
27. September 2023 11:31
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug ein festgeschriebener Mindestabstand, der zu u.a. Radfahrenden einzuhalten ist. Damit ist es möglich, den Überholabstand objektiv zu kontrollieren und ggf. den Überholvorgang auf Grund einer Unterschreitung des Abstandes zu sanktionieren. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen: 1) Gibt es in Berlin Kontrollen, die den Überholabstand von Kraftfahrzeugen zu den im §5 (4) der StVO aufgeführten Verkehrsteilnehmenden überprüfen und ggf. den Vorgang sanktionieren? (Falls ja, bitte beschreiben Sie auch das Vorgehen bzw. den Ablauf einer solchen Kontrolle. Falls nein, bitte nennen Sie die Gründe, warum eine solche Kontrolle seit in Kraft treten der "neuen" Straßenverkehrsordnung nicht durchgeführt wurde.) 2) Wird von der Fahrradstaffeln der Polizei Berlin ein technischen Hilfsmittel eingesetzt, um im fließenden Verkehr den Abstand von überholenden Kraftfahrzeugen zu messen und ggf. zu sanktionieren? (Falls ja, nennen Sie bitte die bisherigen Erfahrungen mit dem Hilfsmittel. Falls nein, nennen Sie bitte Gründe, warum ein solches Hilfsmittel bisher nicht eingesetzt wurde.) 3) Sollte ein technisches Hilfsmittel zur automatischen Erfassung von Überholabständen nicht zur Verfügung stehen, nennen Sie bitte die Gründe, warum ein solches Hilfsmittel noch nicht entwickelt, erprobt und eingesetzt wurde. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob der Einsatz eines solchen Hilfsmittels in Frage kommt und begründen Sie diese Antwort bzw. reichen Sie den internen Schriftverkehr hierzu aus. 4) Ersatzweise bitte ich um folgende Auskunft: - die Anzahl der verwarnten/bußgeldbehafteten Abstandsverstöße der Bußgeldstelle Brandenburg in den Jahren 2021 und 2022 *Abstandsverstöße meint hier Verstöße nach Tatbestandsnummer 105112 - "Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289155/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Ausk…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Prüfung des Überholabstandes [#289155]
Datum
27. September 2023 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Bitte um Stellungnahme stellt keinen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft dar. Ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten hinsichtlich Ihrer Fragen 1 bis 3 eine Antwort von dort. Sofern zu Frage 3 die von Ihnen beantragten Informationen Aktenbestandteil der Polizei Berlin gemäß § 3 Absatz 1 IFG sind, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Bezugnehmend auf Anliegen zu Pkt 4, dass Sie Ersatzweise die Anzahl der verwarnten/bußgeldbehafteten Abstandsverstöße der Bußgeldstelle Brandenburg in den Jahren 2021 und 2022 begehren, teile ich Ihnen mit, dass Sie sich an die Polizei Brandenburg wenden müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich bitte Sie die Frage 4 wie folgt zu korrigieren und in …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Prüfung des Überholabstandes [#289155]
Datum
27. September 2023 12:18
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich bitte Sie die Frage 4 wie folgt zu korrigieren und in die gestellte Anfrage miteinfließen zu lassen: "4) Ersatzweise bitte ich um folgende Auskunft: - die Anzahl der verwarnten/bußgeldbehafteten Abstandsverstöße der Bußgeldstelle Berlin in den Jahren 2021 und 2022" Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289155/
Polizei Berlin
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Betreff
Datum
27. September 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Polizei Berlin
Ihre Anfrage - Überholabstand Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übersende ich Ihnen die Stellung…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage - Überholabstand
Datum
2. Oktober 2023 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Polizei Berlin zu den Frage 1 bis 3 Ihrer Anfrage vom 27. September 2023. Mit freundlichen Grüßen

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Datum
4. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen